Frage zur Eu-Rente / Grundsicherung

  • Hallo zusammen ich bin neu hier und habe folgende Frage.


    Meine EU-Rente ist erst mal für zwei Jahre befristet. Dort bekomme ich 302 ,- Euro für mich, der Kranken und Pflegeversicherungsbeitrag ist da schon abgezogen, deswegen die 302 ,- € für mich.


    Jetzt habe ich Grundsicherung beantragt, ich habe eine 32qm kleine Wohnung Warmmiete 277,80 €
    Strom zahle ich monatlich 44 Euro. Und Die Kaution wurde damals seitens der ARGE mit einer Bürgschaft übernommen die Wohngesellschaft hat dies aktzeptiert. Würde es das Grundsicherungsamt auch so machen


    Kann mir jemand so grob sagen, aus seiner Erfahrung wieviel Grundsicherung ich dann erhalte und wann diese immer gezahlt wird, ob ende des Monats für den neuen MOnat oder ende des Monats für den aktuellen Monat, da die Rente ja Ende des MOnats für den aktuellen Monat gezahlt wird.


    Ich bekomme jetzt noch bis ende Juli ALG2, die haben mir nen neuen Bescheid gegeben das ich für den MOnat nur noch 110 € für mich bekomme also die Leitsungen zum Lebensunterhalt, ok kann ich ja verstehen, die MIete wird noch von denen übernommen, da wie gesagt mein ALG Bescheid Ende Juli ausläuft.


    Ich hoffe dass der Grundsicherungsantrag schnell bewilligt wird, weil es ja schon ziemlich knapp wird nur noch knapp ein Monat.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Rafau86 () aus folgendem Grund: Hatte noch eine Frage zwecks Bürgschaft der Kaution vergessen :)

  • Hallo Rafau86
    Wenn Deine EU-Rente für 2 Jahre befristet ist, dann guck nochmal in Deinen Rentenbescheid, ob Du die Rente nur kriegst wegen der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt. Wenn ja, dann ist es ( auch ) eine "Arbeitsmarktrente" und das JOBCENTER ist weiter für Deine Aufstockung zuständig. Dann freu Dich, das Du dann 30 € Rentenfreibetrag zusätzlich hast.
    Wenn es keine Arbeitsmarktrente ist, dann ist das Sozialamt für die aufstockende Grundsicherung zuständig. Ob es dann auch die 30 € Freibetrag gibt, weiss ich nicht. Grundsicherung wird wie bei ALG2 am Anfang des Monats für den laufenden Monat bezahlt. Bei Grundsicherung gibts von der GEZ für 3 Jahre Befreiung. Ansonsten ist die Leistung gleich. Auch die 8.60 € Stomzuschuss für Warmwasser gibt es.
    Die Bürgschaft der Kaution bleibt bei der ARGE/JOBCENTER. Damit hat das Sozialamt mangels aktuellem Bedarf nichts zu tun.
    Deine Nebenkostenabrechnung für 2012 must Du dann 2013 BEIDEN Behörden vorlegen. Jede Stelle rechnet einzeln ab, für die Monate des ALG2 oder Sozialhilfebezugs. Ist jedenfalls hier 2010 so gewesen.
    Leider fehlt in Deinem Beitrag der Hinweis, ob Du in der KVdR ( Krankenversicherung der Rentner ) aufgenommen wurdest? Wenn nicht, gibt es auch noch Unterschiede zwischen SGB II oder SGB XII.
    Wenn Dein Geld nicht reicht, weil Rente seit 2004 immer am Monatsende kommt, dann frag nach einem Darlehen. Dazu bitte den Brief vom Rentenservice der Deutschen Post vorlegen, dort steht drin wann genau überwiesen wird. Falls Du aus der ehemaligen Arbeitslosenhilfe kommst, sieht es aber nicht gut aus. Durch die damalige Doppelzahlung ( AlHi Ende 12/2004 für Dezember, H4 auch Ende 12/2004 oder Anfang 1/2005 für Januar ) wird gerne unterstellt, das noch theoretisch für 1 Monat Geld vorhanden sei.
    Mit dem Rentnerausweis winken doch jetzt satte Rabatte...

  • Hi danke für deine informative Antwort, soweit ich weiß, bin ich bei der Krankenkasse als Renter nun eingetragen, so haben die mir es mitgeteilt. Die Rente, so steht es im Bescheid, wird immer am Monatsende überwiesen. Mit der Nebenkostenabrechnung, das klingt logisch ;) aber was ist mit der Jahresrechnung für Strom, da ich Strom von meinen ALG2 Bezug immer selber überwiesen habe, die monatlichen Abschläge, also aus vergangener Erfahrung konnte ich falls ich Guthaben erhalten habe, diese auch behalten und NAchzahlung musste ich auch Zahlen wenn es so war, da hat die ARGE nichts mit zu tun, jetzt ist es aber dann so, wie du es schreibst, dass die Grundsicherung 8,60 € für Strom, für das Warmwasser, was ja bei mir über einen Durchlauferhitzer gewärmt wird, dazu steuert, muss ich dann die Jahrerechnung vom Strom, der Grundsicherung auch mitteilen und denn Anteil ab Belligten Monat zahlen ? wenn ich Guthaben erhalte und wie sie es aus wenn ich Nachzahlen muss ? Es ist keine Arbeitsmarktrente, wurde berentet wegen persönlicher Situation momentan bei mir ...

  • Die 8.60 € Strom für Warmwasser sind Mehrbedarf auf die Regelleistung, auch bei Grundsicherung. Nirgendwo ist deshalb die Stromendabrechnung vorzulegen. Spart auch Porto oder Fahrkosten:o. Nach der momentanen Gesetzeslage gehst Du kein Risiko ein, wenn die Abschlagzahlungen höher sind als der tatsächliche Verbrauch. Wenn Du beim selben Energieversorger auch noch Gas, Fernwärme, Wasser ( bei Eigentum ) gleichzeitig auf der Rechnung hast, dann ist fürs Amt der Strom uninteressant. Ausnahme Nachtspeicherheizung. Da gehört der Anteil des Heizstroms natürlich zur KdU und wird verrechnet.

  • Ja, so ist es. Erkundige Dich doch mal im Rathaus Deiner Stadt, ob es weitere Vergünstigungen für Bedürftige gibt. Hier in Leverkusen gibt es z. B. den Ausweis "Lev für alle". Damit gibt es Rabatt beim Schwimmbad, Museum, Kultur usw. Natürlich den Bewilligungsbescheid mitnehmen ! H4 oder Sozialhilfe
    Viel Glück ! Weitere Vorteile bringt noch der Schwerbehindertenausweis.
    Ach ja, wenn noch Infobedarf über KdU-Kosten sind: Homepage von Harald Thome aufrufen, dann "örtliche Richtlinien", dann Deine Stadt aussuchen und alles durchlesen.



  • Hallo!
    Ich bekomme auch EU-Rente,(660,-) unbefristet. Ich könnte ebenfalls Grundsicherung beantragen, habe es schon mal
    getan, es war so erniedrigend!!
    Ich habe 30 Jahre Vollzeit gearbeitet, war nie arbeitslos. Grundsicherung beantragen ist wirklich beschämend,
    man wird ausgezogen und mein altes kleines Auto, was mir bei meiner Krankheit etwas das Leben erleichtert (es ist übrigens billiger, als Bus fahren) darf ich auch nicht mehr behalten.
    Ich habe die Grundsicherung abgelehnt, es ist zu diskriminierend, habe dafür Wohngeld beantragt, das
    sogar höher liegt als die Grundsicherung.
    Und ich versuche eine klitzekleinere Wohnung zu bekommen, die billiger ist.
    Meine Wohnung wurde in drei Jahren durch Erhöhung diverser Kosten um mehr als 100 € monatlich erhöht.
    Bei Abzug von Miete und Strom bleiben mir nur noch 200 €, davon muß ich auch noch Tel., GEZ, Versicherung
    und die Zuzahlungen für Medikamente und Arztbesuch bezahlen.
    Ich versuche mich mit kleineren Jobs über Wasser zu halten,
    es ist beschämend, daß ein Hartz IV Empfänger mehr unterstützt wird, der noch nie gearbeitet hat.

  • Hallo zusammen, also ich habe gearbeitet zwar nicht 30 Jahre wie du @ mvoll, aber es geht bei mir momentan nicht, sonst hätte ich ja nicht bei der Untersuchung bei der deutschen Rentenversicherung die zusage bekommen.
    MIt dem Auto, also eine gute bekannte von mir, wo Sie ALG2 bekamm, durfte Sie ihr auch behalten, war kein Luxusschlitten, war ein alter Skoda Kombi, da Sie noch drei Kinder hat.
    Du zeigst mal wieder der Welt, dass es Menschen gibt, die immer noch VOrurteile haben, abstempelt, nur weil man Leistungen vom Staat beansprucht, sicherlich gibt es schwarze scharfe, aber da sind die Ämter schon gut hinterher.

  • mvoll
    Die Vermögensfreibeträge sind bei Sozialhilfe geringer als bei H4. 1600 € unter 60 Jahre, 2600 € über 60 Jahre. Insgesamt versteht sich, also mit geringem Restgeld auf dem Konto UND ( altem ) Auto kommt man schon leicht drüber.
    Der reine Bezug von Wohngeld bringt keine sonstigen Vergünstigungen.
    Wegen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung braucht sich niemand zu schämen. Es gibt auch keine Sanktionen für schuldhaft niedrige Rente z.B. Schwarzarbeit, Streikbeteiligung, Kirchenmitgliedschaft, Gefängnis, Versorgungsausgleich, Sperrzeit ALG 1, beim Minijob nicht auf Versicherungsfreiheit verzichtet, usw. Also keine Angst.
    Vielleicht kannst Du Deine Rente noch erhöhen ? Ist im Verlauf schon alles eingetragen, was Du gemacht hast ? Fehlt nichts ?