Die können abgesetzt werden vom Einkommen. Aber nur Haftpflicht, keine Kasko. Und auch nur, wenn die Belastungen 100 Euro (den Grundfreibetrag) übersteigen. Also, wenn deine Fahrkosten und die Versicherung, Werbungskosten etc. über 100 Euro liegen.
Beispiel:
deine Fahrstrecke wäre einfach 5 km, dann würde man so rechnen: 5 x 0,2 Euro x 19 Arbeitstage = 19 Euro. Kfz Haftpflicht bspw. 30 Euro/Monat. Dazu kommen noch 15,33 Euro Werbungskostenpauschale und 30 Euro Versicherungspauschale. Wären insgesamt 94,33 Euro, somit gäbe es den Grundfreibetrag von 100 Euro.
Wäre jetzt deine Fahrstrecke z. B. 20 km und deine Kfz-Haftpflicht 50 Euro im Monat, sähe es so aus: 76 Euro Fahrkosten + 50 Euro Autoversicherung + 15,33 Euro + 30 Euro = 171,33 Euro. Dann würden von deinem Lohn schonmal 171,33 Euro nicht berücksichtigt werden. Und dann gibts noch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit obendrauf, das sind 20% vom Brutto zwischen 100 Euro und deinem Bruttolohn.
Je weniger Einkommen angerechnet wird, desto eher kommst du aber wieder in den Bereich, dass du doch Anspruch auf aufstockendes ALG 2 hast und damit in der BG bleibst.