Ausbildung! Fall ich aus der BG raus?

  • Hallo an alle,


    Fange am 1.08 eine Ausbildung an. Verdiene dann ca. 640 Euro netto. Fall ich aus der BG raus?
    Habe ich evtll. Anspruch auf Spritkostenerstattunt? Muss Täglich 56 km Fahren.


    Hoffe ihr könnt mir helfen. Wollte mich informieren bevor ich zur Arge laufe ^^


    Gruß

  • Tut mir leid! Waren dann doch wohl zu wenig Infos ^^


    Also ich bin Einzelkind (19J) und meine Eltern bekommen beide ALG. Ich bin bis Freitag noch Schüler und
    ab dem 1. August fange ich dann eine Ausbildung an. Nun stellt sich halt die Frage ob ich den Normalen
    Freibetrag kriege ( 100 Euro + 20 %) oder aus der BG rausfalle.


    Gruß

  • Zitat

    Fange am 1.08 eine Ausbildung an. Verdiene dann ca. 640 Euro netto.

    na na lacki, heisst es nicht das jemand über ein Einkommen verfügen muss das sicher stellt das er seinen Lebensunterhalt davon selbstständig tragen kann? Und ist die BAB-Vergütung im Grunde nicht dazu gedacht sicher zu stellen das der Auszubildende die Ausbildung erfolgreich absolvieren kann und nicht dazu gedacht den Lebensunterhalt zu sichern! Zudem haben die Eltern ja auch noch solange eine Verpflichtung zum Unterhalt wie der Sprößling dies eben nicht sicher gewährleisten kann ?! Was wenn die Kosten für die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb in dem Umfang ansteigen das dies alles eben dazu führt das "Don Chichotte" eben nicht mehr seinen Lebensunterhalt davon eigenständig bestreiten kann? Ich denke, aus diesem Grund darf er eben nicht von Zuhause raus ausziehen und sich der BG der Eltern entziehen. Wenn man aber an die Möglichkeiten des Eltern unabhängigen BaföG's denkt oder an die Möglichkeit eines Mietzuschuss könnte dies dann wiederum möglich sein, dazu müsste er aber ausziehen! Wozu Du ihm hier rätst ist ja nichts anderes wie eine HG mit den Eltern, also wie beim Eltern abhängigen Bafög nicht der BG zugehörig und damit den Eltern den Mietanteil schuldend! Die Frage ist wie die Zielsetzung von DC ist.

  • Was ist BAB? Kann ich das zusätlich kriegen? Meine Spritkosten sind ca 200 Euro pro Monat (bis ich eine Fahrgemeinschaft Bilde)
    Wovon hätte ich am ende mehr Geld? Wenn ich in der BG bleibe oder Rausgehe? Wird Spritkosten überhaupt rückerstattet???

  • Was ist BAB?
    http://www.bildung.koeln.de/drucken_pdf.html?pfad=/ausbildung_studium/in_ausbildung/foerdermoeglichkeiten/bab/index.html&FORMAT=.pdf

    Zitat

    Meine Spritkosten sind ca 200 Euro pro Monat (bis ich eine Fahrgemeinschaft Bilde)

    siehste lacki, das meinte ich, damit ist klar das er von der Ausbildungsvergütung ganz sicher nicht seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.
    Würde er mit BAB ein Zimmer in der Nähe des Ausbildungsbetriebes finden, kann dies aber durchaus sicher gestellt sein, auch wenn seine Ausbildungsvergütung eigentlich sogar höher liegt wie der BAB Satz - entscheidend ist dann ja das beim BAB auch die Fahrkosten berücksichtigt werden. Er könnte somit aus der BG der Eltern ausziehen und diese müssten somit nicht auf 1/3 der Miete verzichten, natürlich könnte die Frage aufkommen ob die Wohnung dann noch als angemessen zu bezeichnen ist, aber das steht auf einem anderen Blatt hier geht es um DC Interessen und nicht um die der Eltern!

  • Jemand, der bei den Eltern wohnt, bekommt als Azubi kein BAB. Nur in einer BvB wäre das möglich (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme). Im Prinzip ist es so, dass du deinen Einkommensnachweis dem Jobcenter einreichst, dazu auch noch die Anlage EK ausfüllst und dort deine Fahrkilometer, Kfz-Haftpflicht usw. einträgst und dann wird errechnet, wie hoch dein Freibetrag und der Absetzbetrag von deinem Azubilohn ist. Und dann wird das Jobcenter errechnen, ob der dann noch zu berücksichtigende Lohn (also das, was nach Abzug des Freibetrages und der Absetzbeträge übrig bleibt) zuzüglich deines Kindergeldes ausreicht, deinen Lebensunterhalt (dein Regelsatz von 291 Euro + dein Mietanteil) deckt oder eben nicht. Deckt er ihn, dann bist du aus der BG raus, deckt er ihn nicht, bekommst du bzw. bekommen deine Eltern für dich weiterhin (aufstockendes) ALG 2.


    Alternativ steht natürlich der Vorschlag Grunis, auszuziehen und mit eigener Wohnung BAB zu beantragen, im Raum. Dazu gibts BAB Rechner im Netz bzw. dms dürfte da der richtige Ansprechpartner hier im Forum sein.

  • Zitat

    Die Berufsausbildungsbeihilfe soll Jugendliche während ihrer Ausbildung oder ihrer Teilnahme an berufsvorbereitenden
    Bildungsmaßnahmen Hilfe bieten, wenn finanzielle Schwierigkeiten die berufliche Qualifikation gefährden würden.


    Zitat

    Jemand, der bei den Eltern wohnt, bekommt als Azubi kein BAB. Nur in einer BvB wäre das möglich (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme)


    Ich verstehe ja das die Eltern aufstockendes ALG II beziehen können, aber es heisst unter anderem auch "wenn finanzielle Schwierigkeiten die berufliche Qualifikation gefährden würden" und jeder weis doch das dies bei Aufstockern durchaus gegeben sein kann - man kann das Ganze doch nicht einfach an der Zugehörigkeit der BG festmachen und dann erklären das ist berechtigt und das nicht! Die Ausbildung kann z.B. ja auch dadurch gefährdet sein, das man die täglichen Probleme die die Eltern zu durchleben haben mitbekommt! Hierzu gibt es dann auch einige Vorgaben und ich lese auf der einen Seite das wenn man bei den Eltern lebt kein BAB bekommen kann - wohl wegen dem ALG II - Auftocken auf der anderen Seite aber auch da klare Alternativen genannt sind wie z.B. die Aussage " nicht oder zu Teilen nicht" und somit heisst das im Grunde das man durchaus auch bei den Eltern lebend Anspruch geltend machen könnte! Hier die diesbezüglichen Hinweise!


    Zitat

    Wer kann BAB beantragen?


    Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb für eine tägliche Hin- und Rückfahrt zu weit entfernt ist
    Auszubildende, die zwar noch in der Nähe des Elternhauses wohnen können, aber älter als 18 Jahre sind oder verheiratet sind / waren oder mindestens ein Kind haben
    Auszubildende, denen es aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht zumutbar ist, im Elternhaus zu wohnen

    ...der letzte Punkt, erscheint mir durchaus anwendbar!


    Zitat

    Erhält ein Auszubildender von anderer Stelle bereits Leistungen, die ähnliche Zwecke wie die BAB verfolgen, werden BAB
    oder Teile davon nicht gewährt.

    und hier denke ich doch das die Aufstockerbestimmungen nur einen Teileinfluss haben dürfen, und das die BA hier viel zu pauschalisierend einen Ausschluß von weiteren Möglichkeiten als Arbeitsanweisung vertritt; denn hier wird nicht verlangt das die Auszubildenden nicht mehr Zuhause wohnen dürfen. Dies wird meines Erachtens aus der pauschalen Aussage so abgeleitet, nur heisst es eben auch "zu Teilen" wenn andere Leistungen bereits bestehen und nicht "grundsätzlich nicht" !

  • Also ich weiß nicht ob ich alles richtig Verstanden habe :S


    Also von zu hause will ich nicht ausziehen!! Weil meine Schule zwar 28 km weiter weg ist, aber das Krankenhaus wo ich arbeiten werde nur 8km!!
    (Ich bin 3-4 Wochen in der Schule und 3-4 Wochen arbeiten - sog. Blockunterricht).




    Kriege ich jetzt 100 Euro Freibetrag + 20% + Spritkosten oder wie ist das? Würde ich nicht mehr Geld haben wenn ich
    aus der BG rausfalle. Ich denke mal ich finde 2-3 Leute mit denen man ne Fahrgemeinschaft bilden kann. Dann würde ich
    nur noch 50-60 Euro Spritkosten pro Monat haben.


    Zitat

    Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähigen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.


    Also müssen die mir doch Spritkosten dann auch als Freibetrag erstatten oder? 2x 28km x 0,20 Euro ???


    Gruß

  • Also ich weiß nicht ob ich alles richtig Verstanden habe :S


    Also von zu hause will ich nicht ausziehen!! Weil meine Schule zwar 28 km weiter weg ist, aber das Krankenhaus wo ich arbeiten werde nur 8km!!
    (Ich bin 3-4 Wochen in der Schule und 3-4 Wochen arbeiten - sog. Blockunterricht).


    ....


    Hallo,


    mit dem Nicht ausziehen wollen kann ich zwar nachvollziehen (Hotel Mama),
    aber wenn Du doch dich entschließen solltest, dann sollte deine Fahrstrecke zur Schule kürzer sein,
    als die Fahrstrecke zum Krankenhaus.
    Also näher zur Schule hinziehen, als zum Krankenhaus.
    Dies wäre für die BAB-Höhe günstiger.


    Alternativ, wenn Du 18 oder älter bist, kannst Du auch in die Nachbarwohnung der Eltern ziehen.
    Schon hättest Du dem Grunde nach Anspruch, wenn deine Ausbildung förderungsfähig ist.


    dms


    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner

  • Hey mein Regelbedarf ist 299 Euro, Mehrbedarf wegen Warmwasser 7 Euro und Unterkunftsanteil 157 Euro.
    Bruttogehalt beträgt 827. Netto ca 650. Wie viel werden meinen Eltern denn jetzt abgezogen. Kriegen sie nich
    Kindergeld? Bitte euch um Hilfe. Hab das gefühl, dass ich beim Amt veräppelt werde!!


    Danke euch im Voraus


    Gruß DC

  • 463 Euro sind dein Bedarf (299 Euro + 7 Euro + 157 Euro), dagegen stehen ca. 589 Euro anrechenbares Einkommen (650 Euro Lohn - 245 Euro Freibetrag + 184 Euro KG). 126 Euro deines Kindergeldes würden bei deinen Eltern als Einkommen angerechnet werden. Weiter wird deinen Eltern nichts abgezogen, sie bekommen nur weniger ALG 2, weil sie für dich vorher auch ALG 2 bekommen haben, was jetzt wegfällt.

  • dagegen stehen ca. 589 Euro anrechenbares Einkommen (650 Euro Lohn - 245 Euro Freibetrag + 184 Euro KG). 126 Euro deines Kindergeldes würden bei deinen Eltern als Einkommen angerechnet werden


    Würde ich dann 589 Euro bekommen und mehr nicht ? Und meine Eltern bekommen dann nur 58 Euro Kindergeld? Oder 126 Euro?
    Müssen sie mir die Spritkosten für den hin- und rückweg erstatten? Bin grade ziemlich frustriert, dass von meinem hart erarbeiteten geld
    so wenig bleibt ( Da ich dann quasi meinen eltern noch Mehr als die Hälfte abgeben muss :(

  • Du bekommst ganz normal deinen Lohn von 650 Euro. Deine Eltern bekommen sicherlich die 184 Euro Kindergeld für dich. Du wirst aber deinen Eltern etwas von deinem Lohn abgeben müssen, denn sie müssen doch deinen Mietanteil, Stromanteil, Lebensmittelanteil usw. bezahlen, denn sie haben das bisher vom Jobcenter bekommen und jetzt, wo du verdienst, bekommen sie das nicht mehr. Wie hoch das Kostgeld ist, musst du mit deinen Eltern absprechen. Hättest du eine eigene Wohnung, müsstest du die Miete, Strom, Lebensmittel usw. ja auch von deinem 650 Euro und dem Kindergeld bezahlen, das Geld ist ja nicht als Taschengeld geacht.

  • Ja ihr habt schon recht!! Ist auch selbstverständlich, dass ich dann mit meinem Gehalt meinen Eltern unter
    die Arme greife. Ich habe jetzt nicht recht verstanden wie viel Kindergeld meine Eltern noch bekommen werden?


    Bin ich dann komplett aus der Arge raus? Muss ich dann immer noch jeglichen Einkommen, Ersparnisse etc. beim Amt
    melden oder bin ich ab da an unabhängig?

  • Sie bekommen immer noch 184 Euro Kindergeld. Allerdings kann es sein, dass das Kindergeld teilweise oder ganz bei ihnen als Einkommen angerechnet wird und so ihr ALG 2 entsprechend sinkt. Angaben zum Einkommen müssen genau aus diesem Grund (das übersteigende Kindergeld zu berechnen) immer noch gemacht werden. Du selbst bist aber unabhängig vom Jobcenter.

  • Zitat

    Du selbst bist aber unabhängig vom Jobcenter.

    Du lebst dann nur mit Deinen Eltern in einer HG (Haushaltsgemeinschaft) und das wird Deinen Eltern dann dahingehend zum Nachteil weil sie von Dir jetzt unbedingt den Mietanteil und eventuell auch den Verpflegungsanteil haben müssen um auf den Satz zu kommen den sie vorher auch hatten als Du noch zu Ihrer BG gezählt wurdest. Wenn Du ausziehst und sei es nur in die Nachbarwohnung, wird Deinen Eltern zwar zunächst die volle Miete weitergezahlt, aber da dann die Wohnung vermutlich nicht mehr als angemessen gilt, werden sie wohl möglich aufgefordert eine eben angemessenere Wohnung zu suchen oder sich mit der Anrechnung eines Eigenanteils den sie dann vermutlich aus dem Regelsatz bedienen müssen, abzufinden! Für das Amt wird es allerdings schwieriger nachzuweisen in wieweit Du dann trotzdem mit Papa und Mama Deine Mahlzeiten zu Dir nimmst! Es besteht ja für die Mitarbeiter des JC's so gesehen keine Möglichkeit mehr zu überprüfen ob Du über eine eigene Küche verfügst, Du bist ja kein Kunde mehr bei Ihnen, also müssen sie sich auf die von Euch gemachten Angaben beziehen! Ich kenne zudem keinen ALG II Bezieher der, wenn er zum Essen eingeladen war dies dann dem Amt mitgeteilt hätte, genau genommen müsste man dies nämlich auch machen! Nur wenn Gelder von Dir in Richtung BG von Vater und Mutter fließen muss man diese angeben weil man sich sonst strafbar machen würde. Im Falle der HG kann man dies voraus setzen, da müsst Ihr dann beweisen das es nicht so ist, weil Du vielleicht in der Kantine der Unternehmens Frühstückst oder Mittag ißt und am Abend mit Freunden ausgehst, was dann aber im Rahmen Deiner Möglichkeiten liegen müsste! Ansonsten ghet man davon aus das Du Deinen Eltern zum Essen ebenso Geld gibst wie bei der Miete und das geht dann zu Lasten des ALG II Bezuges indem man dies anrechnet!