Jobcenter stellt nicht gedeckten Scheck aus

  • Ich habe seit Freitag ein Problem. Ich bin von der Arbeitsagentur in Bremen zu einer Maßnahme dort vor Ort eingeladen worden. Deshalb habe ich am Mittwoch beim Jobcenter in xxxxxx per Email einen Scheck beantragt für die Reisekosten (83,00 Euro). Am Donnerstag sprach ich darüber mit meinem Arbeitsvermittler, der mir sagte, dass ich am Freitag den Scheck abholen sollte. Der Scheck wurde mir am Freitag vor 08.00 Uhr ausgehändigt und sollte ab 12.00 Uhr bei der Deutschen Post (Postbank) einlösbar sein. Als ich jedoch nach 15.00 Uhr am Freitag den Scheck bei der Postbank einlösen wollte, sagte man mir, dass der Scheck nicht eingelöst werden könne. Also ging ich um 16.30 Uhr noch mal zur Postbank. Aber trotzdem ohne Erfolg. Die Einösung wurde mir wieder verweigert. Außerdem soll der Scheck auch am Samstag nicht einlösbar sein. Mir wurde noch dazu gesagt, dass am Montag der Scheck möglicherweise sogar neu ausgestellt werden müsse und daher auch nicht einlösbar sei.


    Die Einladung zu der Veranstaltung am 25.06.2012 kam von der Arbeitsagentur mit dem Hinweis, dass ich die Kosten selber übernehmen müsse, wenn ich nicht erscheine und nicht rechtzeitig absage. Ich bin darüber ziemlich verstimmt, weil ich meinen Bewerbungsradius mit der Maßnahme ausdehnen wollte und jetzt noch Ärger habe.


    Es ist auch nicht das erste Mal, dass ich Probleme mit der Einlösung eines Schecks von der Arbeitsagentur vor einem Termin habe.


    Kann mir jemand sagen, wie das jetzt mit dem Kosten für die Maßnahme aussieht? Eigentlich dürften diese mir doch nicht in Rechnung gestellt werden, wenn ich da jetzt nicht auftauche. Der Scheck ist ja offensichtlich nicht gedeckt oder das Jobcenter xxxx-xxxx ist vorübergehend zahlungsunfähig oder der das Jobcenter hat es sich anders überlegt und will die Reisekosten nicht mehr bezahlen, weil keine Zahlungsmittel dafür mehr zur Verfügung stehen.


    Hat mit sowas jemand bereits Erfahrung?

  • Das Problem wird für Dich sein dass, solltest Du der Veranstaltung dennoch fern bleiben, Dir daraus durchaus Sanktionen erwachsen könnten! Es steht zu überlegen, sollte man dann später wegen dieser Geschichte bis vor das Sozialgericht ziehen müssen, ob der zuständige Vorsitzende es nicht doch so sieht das selbste bei einem Fehler des JC, Dir die kurzfristige Übernahme selbiger Kosten nicht auch zu zumuten wäre selbst dann, wenn Du wie zuvor erklärt nicht über das Geld auf dem Konto verfügst. Denkbar wäre doch auch, das Du Dir das dafür notwendige Geld bei, Bekannten, Verwandten oder Freunden borgst um die Teilnahme an der Maßnahme sicher zu stellen. Ich denke nicht das man so einfach mit dem Argument, JC hat einen ungedeckten Scheck ausgestellt, einer solchen Notwendigkeit entgehen kann. Eigenbemühungen können bisweilen sehr weit gehen! Auf jeden Fall wirst Du das Geld ja bekommen, ausgestellt ist ausgestellt und somit war der Bezug ja berechtigt, was in der Folge der Nichteinlösung für Probleme aufgetreten sind vermag man ja gegenwärtig wohl nicht unbedingt mit absoluter Sicherheit dem JC anzulasten, evtl. hat es mit den Buchungen ja nur aus anderen Gründen eine Verzögerung gegeben an der das JC gar keine Schuld trägt!

  • Also der Scheck wurde definitiv vor 9.00 Uhr ausgestellt. D. h., dass der Scheck ab 12.00 Uhr freigeschaltet sein müsste. Das Problem ist, dass der Scheck auch zurückgezogen worden sein kann, da ALG-II-Empfänger grundsätzlich keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung haben. "Die Mittel dürfen nur gewährt werden, wenn sie dafür zur Verfügung stehen." Das ist leider eine Tatsache, die ich in Brochüren des Jobcenters immer wieder lesen muss. Und da zur Zeit Banken und Staaten auch mal schnell pleite sind, warum nicht auch ein Sozialleistungsträger. Krankenkassen gehen ja zwischenzeitlich auch in die Insolvenz und werden geschlossen.


    Sofern ein Scheck nicht ausgezahlt werden kann, ist es ja wohl auch so, dass das Jobcenter in xxxxx bzw. die Agentur für Arbeit zur Zeit de facto offenbar zahlungsunfähig ist.


    Auch ja, dass notwendige Geld kann ich mir nicht einfach von Bekannten oder Verwandten geben lassen. Ganz davon abgesehen, dass ich jetzt erst einmal den Grund wissen möchte, warum der Scheck nicht gedeckt ist. Ich habe nämlich auch zahlungsverpflichtungen und muss von etwas leben. Wie gesagt, Reisekosten kann man beantragen, sie müssen aber nicht gewährt werden. Unter diesen Umständen werde ich daher sicherlich kein Geld verauslagen.


    Leider ist das zum Wochenende passiert. Ich habe die Arbeitsagentur in Bremen von dem Unstand unterrichtet und mich noch mal für den nächsten Termin zu der Maßnahme angemeldet. Natürlich habe ich am Freitag keine Antwort mehr bekommen. Ich will mich nämlich im Ausland bewerben und das eilt, weil die Arbeitslosigkeit sonst zu lange andauert. Deshalb wäre der Termin am Montag für mich auch so wichtig gewesen, da die Bewerbungsunterlagen angepasst werden müssen.


    Dann will ich mal hoffen, dass ich keine Rechnung bekomme. Wenn ich mit sowas jetzt ständig rechnen muss, dann brauche ich mich nämlich bald gar nicht mehr bewerben. Das kann mir bei Umzugskosten o. ä. nämlich auch passieren, wenn ich mit einem Arbeitsvertrag komme.

  • @ Oliver Lau - ich habe hier nur meine Betrachtungsweise geschrieben - um Dir Sanktionen zu ersparen! Im Weiteren denke ich sowieso über Dein Vorgehen, das Du nach außen hin erklärst Du willst arbeiten, in Wirklichkeit diese offensichtliche Einstellung aber überhaupt nicht besteht sondern nur begründet werden soll, warum wieder einmal alles nicht möglich war/ist! Deshalb verschwende ich auch keine weitere Zeit mehr damit hier einen gut gemeinten Ratschlag zu erteilen; für mich ist bei Dir Hopfen und Malz verloren! Du bist einfach viel zu clever, als das man Dir dies ohne einen riesigen Zeitaufwand zu betreiben, diesbezüglich das Gegenteil beweisen könnte, dafür sitzen da extra Leute im JC, die haben diese Zeit !

    Zitat

    Das kann mir bei Umzugskosten o. ä. nämlich auch passieren, wenn ich mit einem Arbeitsvertrag komme.

    passieren kann viel wenn der Tag lang ist, man kann auch sterben bevor man einen Job bekommt, geht mir z.B so - nur gehe ich klipp und klar hin und sage das ich für diese oder jene Tätigkeit nicht eintrete und suche nicht nach Gründen den "schwarzen Peter" jemand anderem zu zuschieben, der dafür vielleicht noch nicht einmal was kann! Es sind halt die kleinen Unterschiede!:D Wenn ich den AG anlaste Personal nur noch auf 400€ Basis einstellen zu wollen so ist dies ein Faktuum, weil tagtäglich in den Stellenangeboten belegt und nicht ein einmaliges Ereignis wie ein geplatzter Scheck des JC. Zumindest habe ich nicht gehört das dies letztes Wochenende zu tausenden geschehen ist! BILD hätte es spätestens am Sonntag gedruckt! :D

  • @ Oliver Lau - ich habe hier nur meine Betrachtungsweise geschrieben - um Dir Sanktionen zu ersparen! Im Weiteren denke ich sowieso über Dein Vorgehen, das Du nach außen hin erklärst Du willst arbeiten, in Wirklichkeit diese offensichtliche Einstellung aber überhaupt nicht besteht sondern nur begründet werden soll, warum wieder einmal alles nicht möglich war/ist! Deshalb verschwende ich auch keine weitere Zeit mehr damit hier einen gut gemeinten Ratschlag zu erteilen; für mich ist bei Dir Hopfen und Malz verloren! Du bist einfach viel zu clever, als das man Dir dies ohne einen riesigen Zeitaufwand zu betreiben, diesbezüglich das Gegenteil beweisen könnte, dafür sitzen da extra Leute im JC, die haben diese Zeit !
    passieren kann viel wenn der Tag lang ist, man kann auch sterben bevor man einen Job bekommt, geht mir z.B so - nur gehe ich klipp und klar hin und sage das ich für diese oder jene Tätigkeit nicht eintrete und suche nicht nach Gründen den "schwarzen Peter" jemand anderem zu zuschieben, der dafür vielleicht noch nicht einmal was kann! Es sind halt die kleinen Unterschiede!:D Wenn ich den AG anlaste Personal nur noch auf 400€ Basis einstellen zu wollen so ist dies ein Faktuum, weil tagtäglich in den Stellenangeboten belegt und nicht ein einmaliges Ereignis wie ein geplatzter Scheck des JC. Zumindest habe ich nicht gehört das dies letztes Wochenende zu tausenden geschehen ist! BILD hätte es spätestens am Sonntag gedruckt! :D


    Kann Deinen Post hier nicht ganz verstehen. Ich wollte wissen, ob jemand damit Erfahrung hat. Und im übrigen sind über das Wochenende weitere Schecks geplatzt. Das hat eine Nachfrage beim Jobcenter xxxx am Montag ergeben. Geklärt ist auch, dass Scheck ungültig war und gar nicht eingelöst werden konnte. Auch in Zukunft nicht.


    Im übrigen habe ich mich selbst um die Maßnahme beworben, weil ich Arbeit im Ausland aufnehmen will. Da hat mich keiner hingeschickt. Da habe ich mich selbst drum bemüht. Außerdem habe ich zur Zeit noch eine Arbeitsstelle und arbeite. Auch darum habe ich mich selbst gekümmert. Nur ist der Verdienst eben sehr gering. Deshalb suche ich eine Arbeit mit mehr Einkommen.


    Bitte melde dich an, um diesen Anhang zu sehen.

  • Ich denke mal Du hast einen Barscheck erwartet, welchen man zur Postbank trägt und das Geld sogleich mitnehmen kann. In Deinem Fall aber hat man Dir einen Verrechnungsscheck "angedreht", welchen Du ausschließlich über ein Konto einlösen kannst, wobei die Gutschrift meist 7 - 10 Tage dauern kann.

  • Ich denke mal Du hast einen Barscheck erwartet, welchen man zur Postbank trägt und das Geld sogleich mitnehmen kann. In Deinem Fall aber hat man Dir einen Verrechnungsscheck "angedreht", welchen Du ausschließlich über ein Konto einlösen kannst, wobei die Gutschrift meist 7 - 10 Tage dauern kann.


    Das auch noch. Ist mir in der Eile am Freitag noch nicht mal aufgefallen. Danke für den Hinweis. Den Verrechnungsscheck habe ich beim Jobcenter am Montag übrigens zurückgegeben.


    Das Jobcenter hat mir übrigens am Montag auch gesagt, dass schon in der letzten Woche der Zahlungsverkehr mit den Schecks nicht funktioniert hat und diese Woche das Problem weiterhin besteht.


    Ja, klar habe ich einen Barscheck erwartet, damit ich die Fahrkarte sofort damit kaufen kann. In 7 bis 10 Tagen nützt mir die Zahlung ja nicht. Ich musste auch unterschreiben, dass ich die Scheckzahlung nur für den Kauf der Fahrkarte benutze. Von einem Verrechnungsscheck war da nicht die Rede. Einen Verrechnungsscheck kann ich mir ja auch nicht sofort auszahlen lassen.


    Aber der Verrechnungsscheck soll nach Auskunft des Jobcenters trotzdem nicht mal funktionieren. Die warten auf neue Vordrucke und können nach neuester Meldung seit letzter Woche deshalb im Moment gar keine Schecks mehr ausstellen.


    De facto hat man meinen Antrag auf einen Barscheck für den Fahrkartenkauf also nicht entsprochen. Toll wie das funktioniert.

  • Zitat

    Das Jobcenter hat mir übrigens am Montag auch gesagt, dass schon in der letzten Woche der Zahlungsverkehr mit den Schecks nicht funktioniert hat und diese Woche das Problem weiterhin besteht.

    ...so eine dumme Ausrede man kann jeden normalen Scheck auch zu einem Verrechnungsscheck machen es reicht wenn man von Hand oben links den Vermerk "nur zur Verrechnung" niederschreibt. Und einen bereits so fertig ausgedruckten Scheck dann als Barzahlungsscheck heraus zu geben ist das eine - wenn man dazu Abi braucht um den Unterschied zwischen einem Scheck der zur Barauszahlung gedacht ist und einem Verrechnungsscheck zu erkennen und dann doch nicht dazu in der Lage ist, mach ich mir über den Fortbestand der JC keine großen Gedanken mehr - ist nur traurig das man als der Begünstigte sowas auch nicht erkennt und sich damit abspeisen lässt.


    Zitat

    De facto hat man meinen Antrag auf einen Barscheck für den Fahrkartenkauf also nicht entsprochen.

    sollte dies tatsächlich so der Fall sein würde ich es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen - verarschen lassen muss man sich nämlich nicht auf dem JC.


    Allerdings denke ich, das es egal ist ob Du Dir die Maßnahme selbst gesucht hast oder nicht, Du hast sie nicht angetreten und damit eigentlich eine Sanktion zu erwarten!

  • ...so eine dumme Ausrede man kann jeden normalen Scheck auch zu einem Verrechnungsscheck machen es reicht wenn man von Hand oben links den Vermerk "nur zur Verrechnung" niederschreibt. Und einen bereits so fertig ausgedruckten Scheck dann als Barzahlungsscheck heraus zu geben ist das eine - wenn man dazu Abi braucht um den Unterschied zwischen einem Scheck der zur Barauszahlung gedacht ist und einem Verrechnungsscheck zu erkennen und dann doch nicht dazu in der Lage ist, mach ich mir über den Fortbestand der JC keine großen Gedanken mehr - ist nur traurig das man als der Begünstigte sowas auch nicht erkennt und sich damit abspeisen lässt.


    sollte dies tatsächlich so der Fall sein würde ich es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen - verarschen lassen muss man sich nämlich nicht auf dem JC.


    Allerdings denke ich, das es egal ist ob Du Dir die Maßnahme selbst gesucht hast oder nicht, Du hast sie nicht angetreten und damit eigentlich eine Sanktion zu erwarten!


    Die Sache hat sich jetzt öffentlich aufgeklärt. Die Schecks haben auch noch falsche Kontonummern. Steht bei uns in der heutigen Ausgabe der Zeitung "xxxx" vom 27.06.2012.


    Sanktionen habe ich wohl nicht zu erwarten aber unnötigen Verwaltungsaufwand.