Servus zusammen,
wie verhält es sich in der Praxis wenn man Arbeitslosengeld bezieht und sich Krankschreiben läßt.
Oder wer kann mir diesen Text genauer erklären.
" Ist ein Arbeitslosengeldempfänger aufgrund einer von ihm nicht zu verschuldenden Krankheit oder einer stationären Behandlung auf Kosten der Krankenkasse arbeitsunfähig und steht daher für Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht.
Vielmehr erhält der Leistungsempfänger in diesem Fall für die Dauer von bis zu sechs Wochen „Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ nach § 126 SGB III."
Frage:Wie verhält es sich auf die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld?
Wird durch die Zeit der Krankschreibung die Bezug von Arbeitslosengeld verlängert(um die Zeit der Krankschreibung)?
LG Joonas1