Hallo,
heute bekam ich einen Brief vom Jobcenter.
Es wurde aufgrund eines Datenabgleichs bekannt, dass ich im Jahr 2010 Kapitalerträge i.H.v. 307 € hatte. Angeblich war der SB das nicht bekannt.
Bei der Antragstellung des Erstantrags UND des WBAs habe ich allerdings eine Kopie des Sparbuchs abgegeben, worauf diese Erträge ersichtlich sind. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich diese Erträge nie gesondert als Zinsen eingetragen habe bei der Anlage VM, da diese Zahlungen unter "Sonstiges" liefen. Da bin ich ja erstmal selbst Schuld.
Die Zinsen erfolgten jährlich jeweils zum 01.04., letztmalig 2011, durch einen Sparbrief, den meine Mutter nach dem Tod meines Vaters 1999 angelegt hatte. Der Sparbrief i.H.v. rund 6.200 € wurde mir dann im April 2011 nach Ablaufende ausgezahlt.
Nun heißt es weiterhin, ich soll das Einkommen bzw. Vermögen, das ich aufgrund der genannten Meldung (also die Zinserträge) hatte, lückenlos belegen.
Was heißt das jetzt konkret? Also WIE soll ich das bitte lückenlos belegen? Genügt eine Kopie meines Sparbuchs, worauf diese Erträge sichtbar sind oder muss ich auch noch Kontoauszüge vorlegen, was ich mit den restlichen 6.200 € gemacht habe? Weil ich habe keinerlei Nachweise, was ich denn jetzt genau mit den 307 € gemacht haben soll... Letzten Endes fließt das Ganze ja in eine einzige Summe zusammen und ob ich jetzt z.B. 100 € von den 307 € abgehoben hab oder von den 6.200 € kann man ja schlecht belegen.
Dem Jobcenter ist außerdem bekannt, dass ich davon meinen Lebensunterhalt bestritten habe, hatte auch auf dem Informationsblatt bei der Frage "Wovon haben Sie zuvor Ihren Lebensunterhalt bestritten?" hingeschrieben, dass ich von Erspartem gelebt habe. Von irgendwas muss man ja Krankenkasse und die Existenz finanzieren.
Ich habe jetzt mal eine Kopie vom Sparbuch gemacht und die Zinserträge für 2010 und 2011 markiert. Diese Seite geht bis zum 10.11.11. Muss ich das Sparbuch aktualisieren und eine Kopie vom aktuellen Stand dazulegen? Spätestens dann sieht man ja, dass ich 2012 keine Erträge mehr bekommen habe. Geht die das überhaupt was an, was ich an Zinsen VOR ALG II Bezug bekommen hab? Die Gesamtsumme des Sparbuchs wissen die ja.
Außerdem habe ich als Text noch geschrieben:
Folgende Nachweise füge ich in Kopie diesem Schreiben bei:
Kopie von Sparbuch. Betreffender Betrag ist gelb markiert. Außerdem weise ich darauf hin, dass ich bereits bei Abgabe des Erstantrags eine Kopie ausgehändigt habe, worin dieser Betrag ersichtlich ist. Desweiteren weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich im Jahr 2010 nicht im Bezug von Leistungen nach SGB II war. Diese erhalte ich erst seit dem 01.09.11.
Auf der Kopie habe ich noch geschrieben:
Die Erträge stammen von dem am 18.04.11 ausgezahlen Sparbrief, von welchem ich bis zur Genehmigung meines Antrages, meinen Lebensunterhalt gesichert habe.
Mich wurmt es vor allem, dass die ausgerechnet jetzt damit ankommen, obwohl die den Nachweis vom Sparbuch bereits 2x bekommen haben... Außerdem liest sich der ganze Brief wie eine Betrugsunterstellung mit indirekten Drohungen.
Sorry, wenn das Alles etwas lang und wirr geschrieben ist, aber ich hoffe, man versteht einigermaßen, was ich meine