Anhörung aufgrund Zinsen VOR ALG II Bezug

  • Hallo,


    heute bekam ich einen Brief vom Jobcenter.


    Es wurde aufgrund eines Datenabgleichs bekannt, dass ich im Jahr 2010 Kapitalerträge i.H.v. 307 € hatte. Angeblich war der SB das nicht bekannt.
    Bei der Antragstellung des Erstantrags UND des WBAs habe ich allerdings eine Kopie des Sparbuchs abgegeben, worauf diese Erträge ersichtlich sind. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich diese Erträge nie gesondert als Zinsen eingetragen habe bei der Anlage VM, da diese Zahlungen unter "Sonstiges" liefen. Da bin ich ja erstmal selbst Schuld.


    Die Zinsen erfolgten jährlich jeweils zum 01.04., letztmalig 2011, durch einen Sparbrief, den meine Mutter nach dem Tod meines Vaters 1999 angelegt hatte. Der Sparbrief i.H.v. rund 6.200 € wurde mir dann im April 2011 nach Ablaufende ausgezahlt.


    Nun heißt es weiterhin, ich soll das Einkommen bzw. Vermögen, das ich aufgrund der genannten Meldung (also die Zinserträge) hatte, lückenlos belegen.


    Was heißt das jetzt konkret? Also WIE soll ich das bitte lückenlos belegen? Genügt eine Kopie meines Sparbuchs, worauf diese Erträge sichtbar sind oder muss ich auch noch Kontoauszüge vorlegen, was ich mit den restlichen 6.200 € gemacht habe? Weil ich habe keinerlei Nachweise, was ich denn jetzt genau mit den 307 € gemacht haben soll... Letzten Endes fließt das Ganze ja in eine einzige Summe zusammen und ob ich jetzt z.B. 100 € von den 307 € abgehoben hab oder von den 6.200 € kann man ja schlecht belegen.


    Dem Jobcenter ist außerdem bekannt, dass ich davon meinen Lebensunterhalt bestritten habe, hatte auch auf dem Informationsblatt bei der Frage "Wovon haben Sie zuvor Ihren Lebensunterhalt bestritten?" hingeschrieben, dass ich von Erspartem gelebt habe. Von irgendwas muss man ja Krankenkasse und die Existenz finanzieren.


    Ich habe jetzt mal eine Kopie vom Sparbuch gemacht und die Zinserträge für 2010 und 2011 markiert. Diese Seite geht bis zum 10.11.11. Muss ich das Sparbuch aktualisieren und eine Kopie vom aktuellen Stand dazulegen? Spätestens dann sieht man ja, dass ich 2012 keine Erträge mehr bekommen habe. Geht die das überhaupt was an, was ich an Zinsen VOR ALG II Bezug bekommen hab? Die Gesamtsumme des Sparbuchs wissen die ja.


    Außerdem habe ich als Text noch geschrieben:
    Folgende Nachweise füge ich in Kopie diesem Schreiben bei:
    Kopie von Sparbuch. Betreffender Betrag ist gelb markiert. Außerdem weise ich darauf hin, dass ich bereits bei Abgabe des Erstantrags eine Kopie ausgehändigt habe, worin dieser Betrag ersichtlich ist. Desweiteren weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich im Jahr 2010 nicht im Bezug von Leistungen nach SGB II war. Diese erhalte ich erst seit dem 01.09.11.


    Auf der Kopie habe ich noch geschrieben:
    Die Erträge stammen von dem am 18.04.11 ausgezahlen Sparbrief, von welchem ich bis zur Genehmigung meines Antrages, meinen Lebensunterhalt gesichert habe.


    Mich wurmt es vor allem, dass die ausgerechnet jetzt damit ankommen, obwohl die den Nachweis vom Sparbuch bereits 2x bekommen haben... Außerdem liest sich der ganze Brief wie eine Betrugsunterstellung mit indirekten Drohungen. :mad:


    Sorry, wenn das Alles etwas lang und wirr geschrieben ist, aber ich hoffe, man versteht einigermaßen, was ich meine ;)

  • Zitat

    Mich wurmt es vor allem, dass die ausgerechnet jetzt damit ankommen, obwohl die den Nachweis vom Sparbuch bereits 2x bekommen haben... Außerdem liest sich der ganze Brief wie eine Betrugsunterstellung mit indirekten Drohungen.

    ....ist halt Amtsdeutsch und ein richtig guter Deutscher Beamter macht ja grundsätzlich auch keine Fehler! :D - Denk Dir einfach das der SB vielleicht gewechselt hat und sich grade neu in den Fall einarbeitet und da macht es sich doch besonders gut wenn man mal Dinge überprüft die zuvor vielleicht nicht überprüft wurden! Ist ja auch ein gutes Zeichen wenn sowas geschieht, schließlich zeigt das das die inzwischen auch wissen das sie früher schon mal den einen oder anderen kapitalen Fehler gemacht haben und wer von denen keine aktuelle Arbeit hat, weis schon wie er dafür sorgt das er nie Arbeitslos wird- das ist die gute Effizients die in Deutschen Amtsstuben nun mal gegeben ist. Sinkende Arbeitslosenzahlen müssten ja eigentlich auch mit einer sinkenden Notwendigkeit bei der Anzahl an Sachbearbeitern einher gehen, aber geschissen die Verwaltung findet immer einen Grund für genügend Arbeit in den eigenen Reihen, zahlt ja schließlich alles der Steuerzahler, da kann man ja in Leerzeiten die Arbeitsabläufe verfeinern bzw. nachholen für die man zuvor zu wenig Personal und Zeit hatte! So wie Du das hier darstellst sehe ich eigentlich alles gut belegbar und von Dir richtig praktiziert. Lass Dich also nicht davon irritieren das Du beim Durchlesen des Briefes zur Anhörung den Nimbus eines Verbrechers gleich einer Empfindung unterliegst an der Du ja auch nicht ganz unschuldig bist! Ironie (!!!) Wie kannst Du schließlich auch um staatliche Hilfe ersuchen, das geht ja nun wirklich nicht ! :D

  • Also ehrlich gesagt, vermute ich ja auch, dass einfach eine neue SB für mich zuständig ist, war ja bis vor Kurzem auch noch bei der u25 Abteilung, weiß ja nicht, ob der SB dann auch gewechselt wird wie beim Fallmanager. Dass ich innerhalb der 1 1/2 Monate, nach meinem 25. Geburtstag nun aber schon den 3. Fallmanager habe, finde ich leicht lustig... Dabei bin ich doch so eine pflegeleichte "Kundin". :D


    Aber Spaß beiseite. Es ist an sich kein Problem für mich, dass ich die Einkünfte nachweisen soll, aber bei der Schreibweise versteht doch kein normaler Mensch, wie und von wann bis wann man die Geschichte nachweisen soll.


    Also eins weiß ich. Sofern ich hoffentlich demnächst in Arbeit komme, werde ich nie wieder unseren lieben Staat um Hilfe bitten. ;)