Hallo lebe mit meinen Freund zusammen wir haben ein gemeinsames kind ich bin hartz4 empf. und er student somit bekommt er auch kein hartz4 er hat vor ca 7monaten bafög beantragt und nunheute einen anruf bekommen das er bafög bekommt und auch eine nachzahlung wieviel wissen wir nicht der bescheid kommt bald noch .... er hat noch nie leistungen von Hartz4 bezogen musste immer einen mietanteil zahlen daher musste er sich viel geld leihen damit wir die miete zahlen kann und er seine krankenversicherungen usw daher hat er jetzt sehr viel schulden die er nun von der bafög nachzahlung begleichen wollte .. aber wenn er bafög nachgezahlt bekommt werden sicherlich über mehr als 1000 euro sein wird das amt das dann bei mir anrechnen also heisst das das amt wird das geld bei mir anrechnen und aauf einige monate aufteilen das er davon die komplette miete zahlen muss und auch den sonstigen lebensunterhalt von uns ?? wenn ja wäre es nämlich dann besser wenn er sich erstmal eine eigene günstigere wohnung sucht damit er seine schulden zahlen kann
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Du vergisst aber, dass er dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet ist. Wenn er durch Bafög keinen Unterhalt leisten kann, dass musst du Unterhaltsvorschuss beantragen und dieser läuft als Schulden für deinen Freund auf. Auch kann es sein, dass die Wohnung für dich und euer Kind nicht mehr angemessen ist. Außerdem kostet eine neue Wohnung auch Geld.
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@ ja-so-ist-es - wo liegt das Problem ? die Nachzahlung heißt ja nicht umsonst Nachzahlung, betrifft aber lediglich Deinen Freund, alles was ihn in Bezug zu der BG betrifft ist ja geregelt, wenn er deshalb durch Schulden bei Freunden von dieser Nachzahlung ausgleichende Zahlungen vornimmt, kann er das doch machen. Du hast vermutlich Angst das die Nachzahlung als Einkommen betrachtet eine Neuberechnung Deiner ALG II Bezüge auslösen könnte, aber warum sollte das so sein? Es ist doch lediglich bei Dir ein Anteil monatlich zur Anrechnung gekommen, dem Dein Freund nur deshalb über Darlehn /Schulden nachgekommen ist weil ihm das Geld noch nicht zur Verfügung stand. Das hat aber nichts mit Deiner BG zu tun. Einzig die Unterhaltsverpflichtungen die Birgit 63 angesprochen hat könnten relevant sein. Verfall am Besten nicht gleich in Panik! Das Amt ist ja über den Bafög Bezug unterrichtet und hat diesen ja bereits im Leistungsbescheid berücksichtigt!
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Du vergisst aber, dass er dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet ist. Wenn er durch Bafög keinen Unterhalt leisten kann, dass musst du Unterhaltsvorschuss beantragen und dieser läuft als Schulden für deinen Freund auf. Auch kann es sein, dass die Wohnung für dich und euer Kind nicht mehr angemessen ist. Außerdem kostet eine neue Wohnung auch Geld.
nein umziehen muss ich dann nicht da mir die wohnung ja schon genehmigt wurde bevor er hier eingezogen ist ....
unterhalt muss er auch nicht bezahlen weil wir ja zusammen bleiben und er so oft wie möglich wenn nicht sogar jeden tag hier her kommen wird und sich mit kümmert und auch mal was kauft für die kleine -
Zitat
unterhalt muss er auch nicht bezahlen weil wir ja zusammen bleiben und er so oft wie möglich wenn nicht sogar jeden tag hier her kommen wird und sich mit kümmert und auch mal was kauft für die kleine
nur um das mal klar zu stellen, sogar das Kind hat einen Unterhaltsanspruch ! Leider kann es den nicht selbst einfordern! So wie Du das schilderst sehe ich diesen aber absolut nicht erbracht und gesichert, oder ganz krass gesagt Ihr lebt auf Kosten eures Kindes und eigentlich hast Du die Pflicht dafür zu sorgen das die Interessen des Kindes gesichert werden, im übrigen Dein Lebenspartner hat die gleiche Verpflichtung - dieser kommt ihr beide aber nach meinem Empfinden nicht in ausreichendem Umfang nach, weil die Leistungserbringung absolut nicht belegt wird! Und irgendwann findet sich dann wieder ein in Blumenkübeln verschartes kleines Etwas wieder und keiner hat es mitbekommen! Das mit der zweiten Wohnung ist darüber hinaus der absolute Wahnsinn, aber wenn es mehr Kohle bringt macht es so, dann ist wenigstens das Kind etwas besser abgesichert!
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