Hallo lebe mit meinen Freund zusammen wir haben ein gemeinsames kind ich bin hartz4 empf. und er student somit bekommt er auch kein hartz4 er hat vor ca 7monaten bafög beantragt und nunheute einen anruf bekommen das er bafög bekommt und auch eine nachzahlung wieviel wissen wir nicht der bescheid kommt bald noch ....
er hat noch nie leistungen von Hartz4 bezogen musste immer einen mietanteil zahlen daher musste er sich viel geld leihen damit wir die miete zahlen kann und er seine krankenversicherungen usw daher hat er jetzt sehr viel schulden die er nun von der bafög nachzahlung begleichen wollte ..
aber wenn er bafög nachgezahlt bekommt werden sicherlich über mehr als 1000 euro sein wird das amt das dann bei mir anrechnen also heisst das das amt wird das geld bei mir anrechnen und aauf einige monate aufteilen das er davon die komplette miete zahlen muss und auch den sonstigen lebensunterhalt von uns ??
wenn ja wäre es nämlich dann besser wenn er sich erstmal eine eigene günstigere wohnung sucht damit er seine schulden zahlen kann ??
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Der Jobcenter dürfte wenig sorgen bereiten. Man muss das alles so erklären und dann müsste die Sache passen.
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Du bekommst ja sicher nur Leistungen für dich und das Kind. Die Nachzahlung müßte demnach nicht angerechnet werden. Anders wäre es wenn das JC erstmal Leistungen für deinen Freund gezahlt hätte dann müßte er wenn er jetzt die Bafög Nachzahlung bekommt die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
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Es gibt hier soviel alte bereits beantwortete Beiträge zu diesem Thema mit absolut der gleichen Fragestellung ! Manchmal bezweifel ich ob das jedes Mal ein neuer User ist der diese Frage stellt oder nur jemand der sich mit dem Thema alle 14 Tage neu ins Gespräch bringen möchte. Gelegentlich erübrigt sich eine Frage schon wenn man einfach mal ältere Beiträge durch liest, so schnell ändern sich die Gesetze in Deutschland nämlich auch nicht!
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Es gibt hier soviel alte bereits beantwortete Beiträge zu diesem Thema mit absolut der gleichen Fragestellung ! Manchmal bezweifel ich ob das jedes Mal ein neuer User ist der diese Frage stellt oder nur jemand der sich mit dem Thema alle 14 Tage neu ins Gespräch bringen möchte. Gelegentlich erübrigt sich eine Frage schon wenn man einfach mal ältere Beiträge durch liest, so schnell ändern sich die Gesetze in Deutschland nämlich auch nicht!
ich hab die ein und selbe frage gestern 3 mal hier reingestellt weil ich nicht wusste wohin damit glaube nicht das ich mir im internet aufmerksamkeit suchen müsste haha bin ja nicht krank ...
woher soll ich das alles wissen hab dazu noch nie was im internet gefunden kenne die gesetze auch nicht -
Du bekommst ja sicher nur Leistungen für dich und das Kind. Die Nachzahlung müßte demnach nicht angerechnet werden. Anders wäre es wenn das JC erstmal Leistungen für deinen Freund gezahlt hätte dann müßte er wenn er jetzt die Bafög Nachzahlung bekommt die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
nein er hat sich kein darlehen oder sonst was vom jc genommen also zurückzahlen muss er da nichts
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Zitat
nein er hat sich kein darlehen oder sonst was vom jc genommen also zurückzahlen muss er da nichts
...das kann absolut nicht sein! Du schreibst hier von einem gemeinsamen Kind, somit ist er unterhaltspflichtig da er diesen aber nicht leisten kann laufen Forderungen auf und die wird die Kommune in jedem Fall von ihm fordern ! So ganz stimmt das demnach mit dem nichts zurück zahlen müssen nämlich dann auch nicht !
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