Hallo,
ich habe eine Frage an alle. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Meine Tochter, 21 Jahre alt, wohnt in einer eigenen Wohnung und bezieht Hartz IV. Sie hat eine abgeschlossene Schulausbildung (Realschule) und eine abgeschlossenen Lehrausbilbung. Da sie in Ihrem Beruf keine Beschäftigung findet, möchte sie jetzt noch eine zweite Lehrausbildung machen. Da das Lehrlingsgehalt am Anfang aber nur 400,- € Brutto beträgt, reicht das ja nicht für Miete usw. Auf welche Leistungen von welchen Ämtern kann sie hoffen bzw. auf welche Leistungen hat sie Anspruch? Bei Nachfragen auf den Ämtern wir einem ja nicht umfassend und vollständig geantwortet.
Danke im Voraus
rollo1