Frage:
Ist eine 24 jährige, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat und eine weitere beginnt, für Hartz4 berechtigt?
Es geht um die Bedarfsgemeinschaft eines Freundes, der mit seiner Freundin in einem Haushalt lebt. Er bekam vom Sozialamt Hartz4 zugesprochen, seine Freundin jedoch nicht. Grund des Sozialamts: Unabhängig davon, die wievielte Ausbildung es ist, sind Auszubildende nicht für Hartz 4 berechtigt. Punkt.
Ist diese Aussage rechtlich korrekt?