dem Herzinfarkt nahe -ALGII abgelehnt

  • Gibts auch Zahlen zu dem Ganzen? Wie hoch ist das Minus auf dem Girokonto, wie hoch sind die Rückkaufwerte der Lebensversicherungen und was gibts sonst noch so an Vermögen?


    Ich möchte die Aufstellungen (Details) dazu eig. nicht posten, da das Ganze auch ziemlich verzerrt ist. So habe ich zwar seit Mai (den 3.ten Monat) keine Bargelder mehr entnommen (weil ICH, im Gegensatz zum JC das ja kommen sah.. :mad:), mußte ja aber nun von irgendwas leben (Sarg-Discount wäre geil :p), sprich es sind Verbindlichkeiten bei Freunden /Bekannten entstanden. Der Übersichtlichkeit halber, rechne ich jedoch mit der (normalen!) Barentnahme.
    * =>Danach ist das Giro seit Mitte Juni im Minus (ALS WENN ICH Dispo hätte /bekäme.. :mad:) ;
    * ich entnahm zwischenzeitlich 2x €600 von einem Sparkonto, von welchem ich ein wenig Bares abzweigte und den Rest zur Deckung der lfd. Kosten vewandte.
    - nach obiger Berechnung ist das Giro, trotz Einzahlungen mit dem neuen Wochenanfang mit €320 im MINUS.


    Wir unterteilen also in offizielle (nicht überlebensfähige) und inoffizielle (ich lebe (gerade) noch..) Berechnungsweise.
    * Kurzum, mit Monatsende wird das Giro ein Defizit von €1185 aufweisen.
    * Dem stehen verbleibende €582 "Vemögen" und €696 VWL (angelegt) gegenüber. Macht als ZWS: -€5766,55 (zu dem was ich haben dürfte..), ab dem Defizit auf dem Giro.


    Yep, mit der LV versuchte das JC auch zu argumentieren.., zog eines von beiden ran: €9446 Rückkaufwert unterschreitet jedoch den Freibetrag (€11000).
    Beide zusammen jedoch, unterschreiten die 10% Regel.. Zumal Teile davon (denke ich..!?) ohnehin nicht in Cash umgesetzt werden können.


    So oder so, incl. aller Verbindlichkeiten (Schulden), ab des Giro - Defizites schreibe ich -€2213 (also -3398) unter dem was mir zustünde:
    €150 xLebensjahr (Freibetrag) + €750 (f. Anschaffungen) + €250 xLebensjahr (Altersvorsorge).



    Na ja; und warum ein seit 2010 >mitlaufender< PKW nun "neu bewertet" werden soll... :confused: =SO absurd kann nichteinmal ich denken!




    Horst , Du warst auch schonmal kreativer.

  • junge, probiere es doch mal mit arbeiten. gerade in boomtown berlin werden leute ohne ende gesucht.


    Kannst' mal mit diesen blödsinnigen Stammtisch-Parolen aufhören :mad:!

    Zitat


    aber so wie du dich hier präsentierst kann ich mir schon vorstellen, dass dir keiner arbeit geben will.


    Und noch 'ne Phrase: der nächste bitte!

    Zitat


    und bei deinen beiden versicherungen , die müssten bei deinem alter bis zum jahre 2033 laufen um als altersvorsorge anerkannt zu werden.


    Die genaue Laufzeit habe ich nicht im Kopf und die Unterlagen auch nicht griffbereit; könnte jedoch hinkommen :D. Allerdings sehe ich nicht was dies für eine Rolle spielen soll, wenn sich bei €250 xAlter zwar ein (theoretischer) Über-Betrag ergibt, welcher durch das dicke Minus im anderen Bereich bei weitem wieder aufgefessen wird UND! die 10% - Verlustregel unterwandert wird.


    Vilemehr stellt sich ja wohl die Frage, wieso es die Typen keinen cm interessiert, wovon ich Lebensunterhalt + lfd. Kosten begleichen soll..!?! :rolleyes:

  • Zitat

    Allerdings sehe ich nicht was dies für eine Rolle spielen soll, wenn sich bei €250 xAlter zwar ein (theoretischer) Über-Betrag ergibt,


    die versicherungen dürfen aber erst mit dem 65. lebensjahr fällig werden, um als altersvorsorge mit einem freibetrag von 250 € pro lebensjahr anerkannt zu werden. so einfach ist dass. anderfalls sind dies normales vermögen und müssen aufgebraucht werden.

  • die versicherungen dürfen aber erst mit dem 65. lebensjahr fällig werden,


    Davon gehe ich aus, die Unterlagen befinden sich jedoch (wie gesagt) in einer anderen Wohnung.

    Zitat


    anderfalls sind dies normales vermögen und müssen aufgebraucht werden.


    Wie Du ganz richtig erkannt hattest, zieht sich diese mißliche Lage (glaube doch bitte nicht, mir mache das Spass ..) seit mehreren Jahren. Wobei der 2010er Bullsh* auch immernoch nicht beschieden ist (weitere €3000 - 4000!) In dieser Zeit kann sich weder an der Altersvorsorge, noch dem PKW etwas "zum Guten", will sagen Gebrauchswert-erhöhendes getan haben.


    Gem. den an turtle beantworteten Fragen, bin ich Pleite und besorge mir gerade wieder ein notwendiges Privatdarlehen :mad:, obwohl klar ist, das ich die Freibeträge bei weitem nicht ausfülle! Wenn man sich nun den offenen Vorgang 2010 in's Gedächtnis ruft UND das sich die Ausgaben mal eben um MIN. €170/Monat erhöht haben (Krankenkasse + GEZ), bliebe nur eines: der Strick :mad:.


    ->Macht es Sinn, trotzdem die "Kummernummer" dran ist, ggf. eine erneute, aktualisierte Vermögensaufstellung einzusenden?
    ->Was bliebe noch /wie lange dauert ein Eilantrag beim Gericht?
    ..wobei auch diese ausstehenden €1200 das Desaster nicht mehr abwenden könnten.

  • Hat denn keiner den Fehler bemerkt..!??


    €150 xLebensjahr (Freibetrag) + €750 (f. Anschaffungen) + €250 xLebensjahr (Altersvorsorge).


    =>Die Altersvorsorge beträgt €750 xLebensjahr (seit 17.04.2010), bis zum 60.ten!! s.: http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html und http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php.


    Somit ist auch diese, derer Argumentation Null und Nichtig! Und ich habe immernoch keinen Tip erhalten, wie ich dagegen vorgehen kann .. :mad: !


    Info für diesen Stänkerfritzen: nun "droht" ein Job für unter €10/h :mad: -ICH bin mir sicher, für so einen Hungerlohn stehst Du nicht auf (wenn überhaupt)! Den o.g. Fehler hätte "der Profi" doch wohl entdecken müssen, als sich auch noch belehrend auf die Laufzeit zu stürzen.




    abgestuerzt68

  • Die 750 Euro zählen nur, wenn auf das Vermögen ein Verwertungsausschluss mit der Versicherung vereinbart wurde. Ich glaube, danach bist du in dem Thread auch schon gefragt worden. Die Versicherung müsste genau dies bestätigen. Ohne dem Verwertungsausschluss gelten die 150 Euro pro Lebensjahr.

  • Jo, der so vielgeschimpfte lacki hat es bereits geschrieben:


    Zitat

    die versicherungen dürfen aber erst mit dem 65. lebensjahr fällig werden,


    Es muss explizit vereinbart sein, dass man den Vertrag nicht vorher belasten, auflösen, beleihen, sich davon Geld nehmen, rückkaufen etc. kann. Dass lacki noch von den alten 250 Euro/Lebensjahr ausgegangen ist, ist nicht weiter schlimm. Du hast ja -trotz 3 Seiten Thread- bisher noch nichtmal klargestellt, ob es wirklich solche Verwertungsausschlüsse gibt. Und ob du dies schriftlich von der Versicherung hast und dieses auch dem JC vorgelegt wurde.

  • du verstehst mich nicht. du bist 44 jahre alt und trotz deiner beiden gammligen Lebensversicherungen droht dir altersarmut. denn die werden dir ehedem bei der auszahlung angerechnet, egal ob du dann immer noch im hartz4-bezug bist oder zum teil von grundsicherung lebst. und nochmals die frage: wie lange laufen denn nun die Versicherungen.

  • Dass lacki noch von den alten 250 Euro/Lebensjahr ausgegangen ist, ist nicht weiter schlimm.


    Nö, woher auch.. -macht ja schließlich keinen Unterschied ob man €11K oder €33K besitzen darf.. :mad: !?!


    [HR][/HR]


    Zitat

    denn die werden dir ehedem bei der auszahlung angerechnet, egal ob du dann immer noch im hartz4-bezug bist oder zum teil von grundsicherung lebst.


    Jetzt komm' ich nicht mehr mit.. Wieso und auf was sollten diese bei normalem Ende der Vlz "angerechnet" werden..!??
    Im Gegensatz zu Deinen andauernden, haltlosen Bechuldigungen, bin ich sehr wohl um Arbeit bemüht -aber genau wegen solchen Typen erzählt man eben nicht alles!, nur sollte dies eher über dem bisherigen Niveau liegen, UM auch noch was >ran zu schaffen< (was ja Hierzuland oftmals gar nicht bis schwer zu bewerkstelligen war /ist). Aber wie soll ein Wessi sowas verstehen... :confused: !?


    Oder wie ist es zu erklären, daß der zukünftige AG im Wessi - Gebiet €30 - 55K/Jahr anbietet, während hier für unter €10/h verramscht wird..!?!? -aber egal, die (angeblichen) "Gründe" möchte ich auch gar nicht hören!


    Zitat


    und nochmals die frage: wie lange laufen denn nun die Versicherungen.


    Auch das habe ich schon min. 2x beantwortet: die Unterlagen liegen in einer anderen Whg.! Im Übrigen belegte ich weiter oben das 60.te und nicht das 65.te Lebensjahr.



    Da ich mich hier nun auch noch (nicht nur beim JC..) nackig machen mußte; UND trotzdem NIX konstruktives zum eigentlichen Thema: dem Entgegentreten dem JC gegenüber kommt, erspare ich mir eine weitere Zeitverschwendung.
    Lest doch weiterhin die >Bild< oder whatever, wenn ich "plaudern" will, mit sinnfreiem Ergebnis gehe ich besser ins: ?? .



    Tschau! UND! DANKE FÜR GAR NICHTS!!! :mad:

  • Bei aller Liebe, aber wenn du solch eklatant wichtige Infos wie "Gibt es mit der Versicherung vereinbarte Verwertungsausschlüsse und liegen diese Schreiben der Versicherung dem JC vor?" nicht liefern kannst, dann wirst du doch wohl keine Antwort erhalten können, ob nun 150 Euro pro Lebensjahr oder 750 Euro pro Lebensjahr frei sind!


    Da du offensichtlich aber noch nie vom Verwertungsausschluss gehört hast (den es noch nicht so lange gibt), gehe ich davon aus, dass auf den LVs kein Verwertungsausschluss vereinbart wurde. Also sind 150 Euro pro Lebensjahr frei. Und aus deiner komischen Aufstellung der Vermögenswerte wird ja nun wirklich niemand schlau.


    Du hast das Recht auf Widerspruch und Klage. Spätestens ein Gericht wird ja wohl durch dein Kuddelmuddel durchblicken können.

  • Tja, so sind sie unsre Ossis - immer fühlen sie sich benachteiligt und die Halunken leben im Westen, ach wie ich es liebe dieses einig Deutschland und der Seehofer schlägt jetzt auch noch ne Bresche für die armen Bayern! Und mit solch einer Grundlage soll europäische Politik funktionieren, wenn jedem nur das eigene Hemdchen wichtig ist! - Nur gut das ich aus dem Norden stammen und ganz im Westen heimisch geworden bin zur Not reichen ein paar Schritte und ich bin bei den Holländern oder den Belgiern wenn es hier Bürgerkrieg gibt! :D


    Dabei ist das alles so einfach, die Versicherung angeben und ruhend stellen, damit man keine Verluste macht. Hab noch nie gehört das einen das JC unter diesen Umständen zum vorzeitigen Auflösen einer LV zwingen kann und ob dann zum Zeitpunkt der Auszahlung immer noch Grundsicherung bezogen wird und dann der auszuzahlende Betrag als Einkommen angerechnet wird, mein Gott wer weis denn schon wie lange er überhaupt noch lebt und ob er das Ereignis dann noch erlebt. Ich für meinen Fall habe als Bezugsperson sowieso meine Kinder in die Verträge eintragen lassen und die haben Ihr Geld halt bekommen, so schlau wie der Schlecker sind wir doch alle Male auch, oder ??? - ob die Reichen sich allerdings so an die Köppe kriegen wie die kleenen Lüe, dät glöw ich net.