Unterhalt für 25 jährige Tochter

  • Hallo


    Habe eine Frage bereff des Unterhaltsrechts. Meine Tochter 25 Jahre studiert bis August 2012 dieses Studium
    hat sie mit meheren Unterbrechungen 2 Jahre wo sie sich eine Auszeit nahm absolviert. Also hat Sie insgesamt
    6 Jahre studiert statt der 4 Jahre Regelstudiumzeit für diesen Studiumgang.
    Meine Frage hat Sie weiter Unterhatsanspruch obwohl sie 25 ist. Muß ich falls sie sich entschließt ein weiters
    Studium anzufangen Unterhalt zahlen. Zu diesen Thema gibt es leider sehr wiedersprüchliche Aussagen im Netz
    bin für jede Hilfe sehr dankbar


    Mfg Inesa

  • Zitat

    dieses Studium hat sie mit meheren Unterbrechungen 2 Jahre wo sie sich eine Auszeit nahm absolviert.

    ich denke Eure Tochter hat die gebotenen Zielstrebigkeit vermissen lassen, dies wäre ein Grund den Unterhaltsanspruch zu verwehren! Eltern sind nicht auf ewig die Melkkuh der Kindern nur weil sie noch keine Ausbildung beendet haben. Die Eltern dürfen erwarten das der Sprößling bemüht ist diese auch zügig zu absolvieren und nicht durch diesen oder jenen Umstand das Ganze endlos in die Länge zu ziehen! Frist setzen und gut ist es ! Danach kann das Töchterchen dann ja Klage einreichen, wenn sie es sich leisten kann und wenn Papa und Mama per Gerichtsurteil Recht bekommen zahlt sie gleich für diese Lektion auch noch etwas Lehrgeld!

  • @ kitty121 - so ganz ist das nun auch nicht richtig! Unter normalen Umständen muss selbst mit einem abgeschlossenen Studium die Unterhaltspflicht der Eltern noch nicht enden. Hier ist es nur so, das durch die ständigen Unterbrechungen schon angenommen werden kann, das der Focus der Zielstrebigkeit wohl mehr auf den Unterhaltsleistungen der Eltern denn auf dem Studium lag/liegt.

  • Guten Abend,


    wie so oft ist im Familienrecht alles eine Einzelfallentscheidung. Pauschal Ja oder Nein kann man daher nicht sagen.


    Was war der Grund für die Unterbrechungen? Wie oft wurde unterbrochen?


    Um welches Studium handelt es sich?


    Grundsätzlich ist mit Beendigung des Studiums schluß mit Unterhalt. Es gibt aber einige Bachelor-Studiengänge, die zwingend den Master im Anschluß erfordern. In dem Fall bestünde auch für den Master noch Anspruch auf Unterhalt.


    LG chico

  • Es handelt sich um den Studiengang Mediadesign wo die Regelstudienzeit 8 Semester beträgt wobei sie jetzt wie gesagt schon
    im 12 Semester ist. Die Verlängerungen kamen zustande aufgrund von Lehrgängen die sie "unbedingt" absolvieren mußte. insgesamt 2 unterbrechungen
    Das Studium ist wie besagt jetzt im August abgeschlossen.
    Wir würden gern wie gesagt die Zahlungen einstellen weil es meiner Meinung nach reicht und sie endlich auf eigenen Füßen stehen soll und für ihr
    Auskommen selber sorgen soll. Auch hatte sie uns verklagt weil sie mit der Höhe der Zahlung nicht einverstanden war und mehr wollte und auch noch damit
    durchkam. Ich habe glaube ich irgendwo gelesen das mit dem 25 Lebensjahr der Unterhaltsanspruch erlischt.

  • Guten Abend,


    Zitat

    Ich habe glaube ich irgendwo gelesen das mit dem 25 Lebensjahr der Unterhaltsanspruch erlischt.


    Da hast Du das Gelesene vermutlich falsch interpretiert. Im Familienrecht gibt es keine Altergrenze für den Bezug von Unterhalt. Bis zum 25. Lebensjahr ist der Bezug von Kindergeld möglich.


    2 Unterbrechungen sind aber auch nicht...


    Zitat

    meheren Unterbrechungen


    ...es sind halt nur 2 Unterbrechungen. Das sollte hinzunehmen sein.


    Beim Studiengang Mediadesign ist der Abschluss der Bachelor of Arts. Der Master ist nicht erforderlich.


    Schließt die Tochter das Studium im August ab, endet auch ihr Anspruch auf Unterhalt von den Eltern.


    Sollte es keinen Titel über die Unterhaltsverpflichtung geben, können die Zahlungen eingestellt werden.


    Dei Einstellung der Zahlungen würde ich der Tochter 14 Tage voher schriftlich mitteilen. Sollte sie weiter Unterhalt begehren, müsste sie dieses dem Grunde und der Höhe nach begründen. Das sollte ihr aber nicht gelingen.


    LG chico