Hallo
Habe eine Frage bereff des Unterhaltsrechts. Meine Tochter 25 Jahre studiert bis August 2012 dieses Studium
hat sie mit meheren Unterbrechungen 2 Jahre wo sie sich eine Auszeit nahm absolviert. Also hat Sie insgesamt
6 Jahre studiert statt der 4 Jahre Regelstudiumzeit für diesen Studiumgang.
Meine Frage hat Sie weiter Unterhatsanspruch obwohl sie 25 ist. Muß ich falls sie sich entschließt ein weiters
Studium anzufangen Unterhalt zahlen. Zu diesen Thema gibt es leider sehr wiedersprüchliche Aussagen im Netz
bin für jede Hilfe sehr dankbar
Mfg Inesa