Aufgrund einer vorangegangen Gerichtsverhandlung mit dem Urteil "geringfügige Schuld/Freispruch" bestand für die Kläger dennoch Anspruch auf eine Zivilklage, wovon bis jetzt 2 Parteien Gebrauch gemacht haben. Die Gesamtsumme beläuft sich auf ca. 1000 EUR. Ich konnte mit beiden Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung in höhe von á 20 EUR (also 40 EUR) im Monat erwirken. Dennoch stellt sich für mich nun die Frage, da der Hartz IV-Satz an sich schon sehr knapp bemessen ist, ob ich nicht einen Antrag auf "Unterstützung" (Besonderer Bedarf) bei meinem Jobcenter stellen kann. 40 EUR (im Monat) für beide Raten übersteigen die 10% Marke meiner Sozialleistungen, hinzu kommt auch noch, dass ich schon auf die Miet-/Nebenkosten 35 EUR "draufzahlen" muss. Jetzt überlege ich schon arg, ob ich in den nächsten Tagen bei der Tafel vorstellig werden soll(te)...
Worum es konkret in der Gerichtsverhandlung ging, bzw. warum ich - unter 25 - "bereits" alleine lebe(n muss), spielt sicherlich keine große Rolle.
Ich bedanke mich trotzdem für eure Aufmerksamkeit und auch für hilfreiche Antworten.