Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu ALG II, erst einmal stelle ich mich vor. Ich bin gering Verdiener habe ein Ehefrau Studentin und ein Kind 3 Jahre.
Bisher haben wir von mein Hungerlohn, Wohngeld und Kindergeldzuschlag gelebt.
Seit April besteht kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag mehr, weil sich die Miete erhöht hat. In den Ablehnungsschreiben von Familienkasse steht zu Begründung : Hilfebedürftigkeit wird nicht Vermieden, heisst auch wenn ich Kinderzuschlag bekomme werde ich nicht über die runden kommen.
Ich soll ein Antrag auf ALG II stellen. Habe gestern ein Termin bei Jobcenter gehabt, die haben meine Sachlage überprüft und sind zu dem ergebniss gekommen, das kein Anspruch auf ALG II besteht. Zur Begründung wurde mir mitgeteilt, dass meine Ehefrau nicht zu der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, da Sie Studentin ist und somit aus den Arbeitslosen II Leistungen ausgeschlossen wird.
Um ein Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen zu können, muss Sie sich vorher aus der UNI Exmatrikulieren.
Das heißt Sie muss die UNI abbrechen, Sie muss auf Ihre guten Chancen in der Zukunft, auf eine Arbeitsstelle verzichten, damit wir jetzt überleben können. Ich verstehe hier die Logik nicht.
Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.
Danke