Anspruch auf ALG II abgelehnt weil Studentin

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu ALG II, erst einmal stelle ich mich vor. Ich bin gering Verdiener habe ein Ehefrau Studentin und ein Kind 3 Jahre.
    Bisher haben wir von mein Hungerlohn, Wohngeld und Kindergeldzuschlag gelebt.
    Seit April besteht kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag mehr, weil sich die Miete erhöht hat. In den Ablehnungsschreiben von Familienkasse steht zu Begründung : Hilfebedürftigkeit wird nicht Vermieden, heisst auch wenn ich Kinderzuschlag bekomme werde ich nicht über die runden kommen.
    Ich soll ein Antrag auf ALG II stellen. Habe gestern ein Termin bei Jobcenter gehabt, die haben meine Sachlage überprüft und sind zu dem ergebniss gekommen, das kein Anspruch auf ALG II besteht. Zur Begründung wurde mir mitgeteilt, dass meine Ehefrau nicht zu der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, da Sie Studentin ist und somit aus den Arbeitslosen II Leistungen ausgeschlossen wird.


    Um ein Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen zu können, muss Sie sich vorher aus der UNI Exmatrikulieren.
    Das heißt Sie muss die UNI abbrechen, Sie muss auf Ihre guten Chancen in der Zukunft, auf eine Arbeitsstelle verzichten, damit wir jetzt überleben können. Ich verstehe hier die Logik nicht.


    Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.


    Danke

  • .... Ich bin gering Verdiener habe ein Ehefrau Studentin und ein Kind 3 Jahre. Bisher haben wir von mein Hungerlohn, Wohngeld und Kindergeldzuschlag gelebt. .... Zur Begründung wurde mir mitgeteilt, dass meine Ehefrau nicht zu der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, da Sie Studentin ist und somit aus den Arbeitslosen II Leistungen ausgeschlossen wird. .....Ich verstehe hier die Logik nicht. Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen. Danke

    Nun als Studentin hat deine Frau doch Anspruch auf BAföG. Das fehlt in deiner Aufstellung. Anscheinend ist dein Einkommen incl. Kindergeld für das Kind so viel, dass damit dein Bedarf und der des Kindes zzgl ²/3 der Miete abgedeckt wird. Wird Wohngeld erhöht? Studenten sind deshalb vom ALG II ausgeschlossen, weil es durch BAföG eine eigene sichernde Leistung gibt.

    Zitat

    § 7 Leistungsberechtigte


    ...... (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende, 1.die aufgrund von § 2 Absatz 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder aufgrund von § 60 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben, 2.deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nach § 62 Absatz 1 oder § 124 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches bemisst oder 3.die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.


    Deine Frau könnte evtl. noch eine Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen.
    Soweit noch was unklar ist, stell deine Fragen hier ruhig.


    dms

  • danke für deine schnelle Antwort.
    Meine Frau hat kein Anspruch mehr auf Bafög weil die Regelstudienzeit überschritten ist, wg. Schwangerschaft und Betreuung. Wohngeld wird auch nicht erhöht, weil der Kindergeldzuschlag nicht mit angerechnet wird. Die Miete hat sich erhöht weil wir Umgezogen sind.Bisher 2 Zimmer 435 Euro (Wohngeld 27 Euro) Warm und jetzt 3 Zimmer 599 Euro (Wohngeld 78) Warm.
    Mein Einkommen 1300 Netto.
    Errechneter Gesamtbedarf 1307,77
    zu berücksichtigendes Einkommen 1030,63
    Erechneter Kindergeldschlag 140,00
    Wohngeld 78,00

  • Zitat

    Deine Frau könnte evtl. noch eine Mietzuschuss beim Jobcenter beantragen.


    Kann sie nicht. Mietzuschuss gibt es nur für Studenten, deren Ausbildung nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 BAföG förderfähig ist. Das sind Studenten, die noch bei Mama und/oder Papa leben. Schaust du in § 27 Abs. 3 SGB II.


    Simon, trotzdem ist deine Frau nicht ALG 2 berechtigt und für dich und das Kind reicht euer Einkommen. Deine Frau wird sich was einfallen lassen müssen. Normalerweise gibts aber doch Bafög bei wichtigen Gründen für das Überschreiten der Regelstudienzeit auch noch ein paar Semester zusätzlich, hat sie das auch schon ausgeschöpft? Dann wird sie sich wohl mal nach einem Bildungskredit o. ä. erkundigen müssen.

  • Sie hat die Regelstudienzeit während des Grundstudiums(Wg.Schwangerschaft) überschritten und hat das bafög für ein paar Semester noch bekommen und seit 2 Jahren bekommt Sie es nichts mehr. Welche möglichkeiten gibt noch außer Bildungskredit.

  • Das Deine Frau arbeiten geht - die Regelstudienzeit wurde ausgeschöpft, die Mehrfrist so wie ich es verstanden habe auch, also muss man feststellen, entweder ist sie zu dumm das Studium in angemessener Zeit zu schaffen oder sie sucht sich für die Luxusvariante des Studiums - ich bin Student solange wie es geht - einfach einen Verdienst der Ihr diese Einstellung finanziert. Uns, jene die immerhin in diesem Staat schon mal gearbeitet haben will man ja auch gerne von allen Seiten in minderwertig vergütete Tätigkeiten drängen, dann können Menschen die bisher nur studiert haben doch wohl auch mal einen Job auf 400 € Basis annehmen, stellt sich ja auch die Frage ob der Umzug in so einer Situation denn überhaupt sein musste!

  • Ich glaube du hast weder eine Familie noch Kinder daher kannst du unsere Situation nicht verstehen. Wir hatten bisher eine Wohnung mit 2 Zimmer 55qm und das seit 5 Jahren auch nach der geburt des Kindes. Außerdem bin ich Berufstätig und mache Schichtdienst. Sag mir wie soll meine Frau die Halbtags auf der Uni ist und hauhalt + Kind schaffen?

  • Es soll doch tatsächlich sowas wie Kindergärten geben.... Das Kind ist doch kein Baby, es ist 5 Jahre alt!!!


    Es gibt genug Studentinnen, die das -sogar alleinerziehend- auch schaffen. In der Regelstudienzeit. Sorry, aber mehr als 2 Jahre über der Regelstudienzeit? Geht ja gar nicht. Da sollte sie mal über ihre Lebensplanung nachdenken.

  • Mit 3 Jahren ist ein Kind kein Baby mehr. Ihr hättet mit dem Umzug eben warten müssen, bis deine Frau mit dem Studium fertig ist. Es ging ja die letzten 3 Jahre auch. Man kann auch dem Kind zuliebe auf das Schlafzimmer verzichten und im Wohnzimmer schlafen. Wie kann man erst umziehen und dann feststellen, dass das Geld nicht reicht. Sowas muss man vorher planen und sich genau ausrechnen, ob man es sich auch leisten kann. Ihr könnt euch die größere und teurere Wohnung nicht leisten. So sind die Fakten. Also bleibt nichts anderes, als dass sich deine Frau einen Nebenjob sucht. Sie kann ja am Wochenende jobben. Da gibt es genug Möglichkeiten.

  • Simon 83 - nun, nicht das ich die familiäre Situation nicht verstehen könnte aber auch ich hatte Frau und 2 Kinder, hab angestellt gearbeitet und eine zusätzliche Selbstständigkeit ausgeübt, 16 Stundentage waren an der Tagesordnung Samstage und Sonntage dienten mehr der Vorbereitung auf die kommende Woche denn der Familie oder der Erholung, meine Ex Frau hat Ihr Studium abgebrochen einer muss ja für die Kinder da sein, zu der Zeit gab es nur vormittags Kindergartenplätze, ich habe dann über 20 Schulkindbetreuungsplätze erkämpft, als Danke schön hat meine Ex dann gemeint das ich mich zu wenig um die Familie kümmern würde, hatte ja noch mein Handball-Hobby am Wochenende und das sollte ja auch noch irgendwie zu Geld gemacht werden, so denken Menschen aus Osteuropa!


    Simon83 - mach Dir keinen Kopf drum, Frauen kriegen den Hals nie voll, geben sich aber mit jeder Kleinigkeit zufrieden, kannst Du bei jedem Besuch auf dem JC feststellen, wer empfiehlt uns denn für 400€ Jobs schaffen zu gehen? Nur die dummen Frauen, so ist das halt - kannst Du alles bei der Tierwelt abschauen, da jagen Dich die Weiber auch aus dem Nest, Bau, was auch immer für irgendeinen Kleinscheiss und dann muss der Göttergatter dran glauben wenn er sich in die freie Natur begibt um das Problem zu lösen! Zurück bleibt eine alleinerziehende, überforderte Witwe bis sie den nächsten Depp ins Nest lockt ! Vielleicht fragst Du Deine frau mal warum sie solange studieren muss !? Andere können das schneller - aber setzt Dir einen Stahlhelm auf ! :D

  • Guten Abend,


    das richtige Finanzierungsmodell hat Turtle hier schon genannt.


    Zum Absolvieren der Reststudienzeit wäre ein Bildungskredit in Anspruch zu nehmen.


    ...oder eben selber arbeiten.


    LG chico