Leistungen bei Arbeitsaufnahme

  • Hey,


    welche Leistungen kan man bei Arbeitsaufnahme beantragen ?


    Z.B. Fahrtkosten Übernahm im ersten Arbeitsmonat oder so.
    Gibt es Geld zur Anschaffung eines Gebrauchtwagens, mein Derzeitiges Fahrzeug ist so gut wie nicht mehr Verkehrs tauglich.


    Könnte ab dem 1.7 einen Job bei ner Verleihfirma bekommen, es gibt sofort nen Unbefristeten Arbeitsvertrag.

  • Hier einfach mal einen Blick rein werfen und sich nicht einfach auf Aussagen aus dem Wissen der SB's verlassen und wenn da dann auch "Kann" steht so heisst dies nicht das das JC grundsätzlich alles ablehnen kann oder nur als Darlehn gewähren kann! Wie eine Kann-Regelung zu interpretieren ist sagt im Zweifelsfall dann das Sozialgericht per Urteil! Es geht im Sozialgesetz nämlich in erster Linie darum dafür Sorge zu tragen das die Hilfebedürftigkeit dauerhaft vermieden wird, plus einiger anderer Anforderungen die da noch aufgeführt werden. Leider geht das Denken der sich auf Anweisungen und Vorschriften stützenden SB immer nur in eine für den Staat und somit der Allgemeinheit nützlichen Denkrichtung. Aus Jahresberichten des Bundes der Steuerzahler ist aber bekannt das der Bund in anderen Fällen Gelder viel sinnloser verprastet, als dies bei der Eingliederung von Hilfebedürftigen Menschen der Fall sein kann. Es soll ja auch Richter geben dies genau so empfinden und die können einem JC dann auch schon mal zeigen das sie die "Kann"-Regelungen anderes bewerten können!


    Zu SGB II § 16 wurde hier ja auch schon angeführt das dieser angeblich nur für Selbstständige Gültigkeit besitzen soll, dies ist ganz sicher nicht so !!!



    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html


    Darüber hinaus ist auch mal der Blick ins SGB III zu empfehlen, Hinweise dazu stehen in den einzelnen Abschnitten, auch der AG kann Leistungen anfordern, sodass eine tarifliche Entlohnung bisweilen sogar Pflicht ist, sowas ist ja schließlich auch nicht zu verachten!