Möglichkeiten zur Versorgung

  • Schönen Guten Tag,


    aufgrund fehlendes Wissen, würde ich mich freuen wenn Ihr mir und meiner Freundin weiter helfen könnt.


    erstmal zu unserer derzeitigen Situation.
    Sie(21 Jahre) ist in einer Schulischen Ausbildung zur Masseurin und Medizinischen Bademeister(ohne Bezahlung 2. Jahr und hat bald Prüfung), danach muss sie ein Anerkennungspraktikum machen, wo wir zwei Zusagen haben, einmal im Ort und einmal in einer Größeren Stadt ca 30km von dem Elternhaus. Das Kindergeld bekommen Ihre Eltern und Taschengeld bekommt sie nur wenn sie die alten Flaschen wegbring(ca 10 euro in 2 Wochen) sehr selten einmal wenn sie wirklich etwas zum Anziehen benötigt, weil die Sachen auseinander Fallen.
    Jetzt zu mir. Ich bin 23 und lebe derzeit mit Ihr in einen kleinen Zimmer bei Ihren Eltern, Ich gehe derzeit auf die Fachoberschule und gehe danach in der Größeren Stadt Studieren. Geld bekomme ich durch mein Schüler Bafög und Kindergeld und Zahle damit auch meine "Miete" bei Ihren Eltern.


    Jetzt ist die Sache das sie fast jeden Tag von Ihren Vater heruntergemacht wird, das sie zu nix Taugt und das sie doch ausziehen solle. Sie aber nicht gewillt sind dafür aufzukommen. Meine Freundin aber mit Ihren Geld das nicht bewerkstelligen kann und auch mit meinen Zusätzlichen Geld es extrem schwer werden wird.


    Jetzt ist die Frage, was kann ich weiter machen um meine Freundin unter die Arme zugreifen, sie selbst traut sich nicht zufragen, da Ihr Vater schon Ihr ganzes Selbst vertrauen zerstört hat und öfters ist es so das meine Freundin Abends ziemlich Lange Weint weil sie es nicht mehr aushält.


    Beim Amt waren wir schon, die Verweisen aber immer auf das andere, das Arbeitsamt verweist auf Hartz 4 und das Amt verweist aber auf das Arbeitsamt und wir drehen uns nur im Kreis.


    Die Sache ist es weiß keiner recht wer für sie Zuständig ist mit der Schulischen Ausbildung und danach mit den(Sozialpflichtigen) Annerkennungspraktikum.


    Ich hoffe das Ihr uns vielleicht weiter helfen könnt.


    Gruß
    Markus

  • Sie kann Bafög beantragen, wenn sie eine eigene Wohnung hat. Allerdings wird man dort Auskunft über die Einkünfte der Eltern verlangen und natürlich auch, dass diese möglichen Unterhalt zahlen. Sollten sie dies nicht freiwillig tun, müsste sie dies nachweisen und einen Antrag auf Vorausleistung stellen.

  • Den Bafög Antrag für die Ausbildung wurde schon einmal gestellt und leider abgelehnt weil die Eltern zuviel verdienen.


    In eine Eigene Wohnung ziehen und uns danach mit den Ämtern und Ihren Eltern Rumstreiten fehlen uns leider die Finanziellen Mittel und wie kann man das Nachweisen das sie das nicht zahlen möchten? Im Normalfall sagen alle, das wir dann bei den Eltern bleiben müssen, komme was wolle.


    Gruß
    Markus

  • Hallo Markus,
    so wie Turtle72 und Birgit63 schreiben ist es richtig, Deine Freundin kann BaföG beantragen ! Was Du bisher noch nicht geschrieben hast, mir aber bekannt ist, ist der Umstand das viele Ausbildungsbetriebe im Masseur oder Physiotherapeutenbereich sogar eine Art Schulgeld von den Eltern der Azubi's verlangen und das was mir bekannt ist, sind bis zu 600€ im Monat! Wenn die Eltern Deiner Freundin dies auch ähnlich händeln, könnte es mit dem Unterhaltsanspruch aber auch anders aussehen! Vielleicht klärst Du das zunächst nochmal ab! Denn dieses Ausbildungs-Schulgeld stellt ja auch einen Unterhalt da!

  • Danke für eure Antworten. Meine Freundin oder Ihre Eltern müssen kein Schulgeld bezahlen. Das einzige was sie für meine Freundin übernehmen sind die Bahnkosten was ungefähr 100€ im Monat sind

    Und natürlich übernehmen die Eltern den Unterhalt in Form von Kost und Logis (das zählt halt zum Thema Unterhalt mit dazu).

    .... erstmal zu unserer derzeitigen Situation. Sie(21 Jahre) ist in einer Schulischen Ausbildung zur Masseurin und Medizinischen Bademeister(ohne Bezahlung 2. Jahr und hat bald Prüfung), ...

    Das wusste man aber schon vor dem antritt der Ausbildung -oder?

    ...Das Kindergeld bekommen Ihre Eltern und Taschengeld bekommt sie nur wenn sie die alten Flaschen wegbring(ca 10 euro in 2 Wochen) sehr selten einmal wenn sie wirklich etwas zum Anziehen benötigt, weil die Sachen auseinander Fallen. ..... Gruß Markus

    Kindergeld - steht den Eltern auch zu im Normalfall.

    ... Jetzt ist die Sache das sie fast jeden Tag von Ihren Vater heruntergemacht wird, das sie zu nix Taugt und das sie doch ausziehen solle. Sie aber nicht gewillt sind dafür aufzukommen. .... ..... Markus

    Wenn sie der Wohnung verwiesen wird, leisten die Eltern keinen Unterhalt in Form von Kost und Logis, also bleibt nur Geld. Die Aussage löst natürlich noch nicht die aktuelle Finanzierungsfrage.

    ... Beim Amt waren wir schon, die Verweisen aber immer auf das andere, das Arbeitsamt verweist auf Hartz 4 und das Amt verweist aber auf das Arbeitsamt und wir drehen uns nur im Kreis. ... Gruß Markus

    Zu dem Ämtern: warum habt ihr das BAföG-Amt nicht erwähnt, oder Jugendamt. Mitunter kommt es auch auf die Fragestellung drauf an, weswegen man hin und her geschickt wird.

    ... Die Sache ist es weiß keiner recht wer für sie Zuständig ist mit der Schulischen Ausbildung und danach mit den(Sozialpflichtigen) Annerkennungspraktikum. Gruß Markus

    Heist das evtl. das es Lohn gibt? - der würde auf das BAföG angerechnet.

    Sie kann dem Bafögamt mitteilen, dass ihre Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen. Dann bekommt sie erstmal Bafög und das Bafögamt holt sich das Geld von ihren Eltern zurück.

    Dann informiere dich mal zum Thema Vorausleistung. Den Antrag kannst Du hier runterladen

    Zitat

    ... dieser Antrag muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden! Vorausleistungen werden grundsätzlich nur vom Beginn des Monats an erbracht, in dem Sie dem Amt für Ausbildungsförderung die maßgeblichen Umstände mitgeteilt und einen Antrag auf Vorausleistungen gestellt haben. Rückwirkend werden Vorausleistungen nur gewährt, wenn Sie dem Amt für Ausbildungsförderung spätestens bis zum Ende des dem Zugang des BAföG-Bescheides folgenden Kalendermonats die Verweigerung von Unterhaltsleistungen mitteilen und einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Wird Ausbildungsförderung als Vorausleistung geleistet, geht der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch der Auszubildenden gegen ihre Eltern bis zur Höhe der vorausgeleisteten Aufwendungen auf das jeweilige Bundesland über, das dann die Eltern auf Zahlung in Anspruch nimmt.

    Wie nun vorgehen? Dazu müsste man wissen, für welchen Zeitraum der letzte Bescheid galt/ gilt. Sind wir noch in dem Zeitraum, dann Antrag auf Vorausleistung stellen. dms

  • Zitat

    Vorausleistungen werden grundsätzlich nur vom Beginn des Monats an erbracht, in dem Sie dem Amt für Ausbildungsförderung die maßgeblichen Umstände mitgeteilt und einen Antrag auf Vorausleistungen gestellt haben.

    @ dms : zu rückwirkenden Leistungen hinsichtlich des BaföG's wurde hier aber auch nichts erfragt, ist im Grunde wie mit Jugendamt und Bafög-Amt erwähnen! Eigentlich ist der Hilfeersuchende doch vollständig richtig und umfassend aufzuklären, was aber zunehmend auf den Ämtern praktiziert wird, ist doch nur noch das eine Minimalaufklärung im Rahmen der Fragestellung abgegeben wird, da fängt doch schon der Betrug "Dienstleistung am Kunden" in der so "Bürgernahen Serviceleistung" an. Der Bürger weis im Grunde bei dem ganzen Amtsgewusel nicht mal richtig wo er überhaupt hin muss wenn er so einen Stall betritt. Stall deswegen weil da doch oft genug auch unnötiger Mist produziert wird! Wenn die Betroffenen dann halbwegs den Durchblick durch die Leitwege des Amtsaufbaues gefunden haben, steht doch als nächstes die Frage der Zuständigkeit auf dem Amtsgang und spätestens im Amtszimmer wenn der SB seinen Kopf gehoben bekommt, sind doch viele schon soweit verunsichert das man über eine richtig formulierte Fragestellung doch gar nicht mehr nachdenken muss. Hier beisst sich doch die Kuh in den eigenen Schwanz, dem Bürger jegliche Qualifikationen absprechen, aber erwarten das sie bei der Fragestellung alles vollständig und richtig machen - sorry dms, manche Kritik ist vielleicht berechtigt aber andererseits auch wieder nicht denn wie bereits erwähnt hier müsste von Amtswegen auch viel mehr geboten werden wenn man sich schon mit Begriffen wie Service und Bürgernähe schmückt! So sehe ich das!

  • @ dms : zu rückwirkenden Leistungen hinsichtlich des BaföG's wurde hier aber auch nichts erfragt, ist im Grunde wie mit Jugendamt und Bafög-Amt erwähnen! ....So sehe ich das!


    Du gestehst aber auch ein, dass Du auch mal was falsch sehen kannst?


    Wir wissen es nicht, aber vielleicht hätte das BAföG-Amt gleich den Antrag auf Vorausleistung ausgehändigt?
    Jugendamt endet hinsichtlich seiner Zuständigkeit nicht bei 18 Jahren.


    Zitat

    @ dms : zu rückwirkenden Leistungen hinsichtlich des BaföG's wurde hier aber auch nichts erfragt...


    Ich hatte geschrieben

    Zitat

    Wie nun vorgehen? Dazu müsste man wissen, für welchen Zeitraum der letzte Bescheid galt/ gilt. Sind wir noch in dem Zeitraum, dann Antrag auf Vorausleistung stellen.


    kein Wort von rückwirkend, viel eher der Hinweis, wenn aktuell noch was zu retten ist (innerhalb des Bewilligungszeitraumes) dann jetzt den Antrag auf Vorausleistung stellen


    Was wäre der Erfolg in diesem Fall:



    • die Eltern werden durch eine Behörde (Amt) hinischtlich Ihrer Unterhaltspflicht erinnert/ aufgeweckt/ gemahnt (nenn es wie du willst)
    • Das Amt hat für den weiteren BAföG-Antrag schon mal diesbezügliche Vorgänge, und kann den nächsten Antrag besser (mitunter auch schneller) bearbeiten
    • evtl. springt auch noch ein bißchen BAföG raus (meine Prognose eher negativ)


    [INDENT]Sollte Vater dann nochmal

    Zitat

    .. Jetzt ist die Sache das sie fast jeden Tag von Ihren Vater heruntergemacht wird, das sie zu nix Taugt und das sie doch ausziehen solle. Sie aber nicht gewillt sind dafür aufzukommen. ....


    wird er zumindest vorgewarnt sein, dass seine häusliche Ruhe nicht umsonst zu bekommen ist
    [/INDENT]

    Zu dem Rest .....


    Sicherlich kann man immer besser werden (Service, Bürgernähe), um aber den schwarzen Peter eindeutig in eine
    Ecke
    zu schieben, müsste man halt auch die andere Seite kennen. Und genau das ist hier fast unmöglich.
    Daher findest du bei mir sehr oft
    mitunter, evtl., u.U., oder, alternativ,...
    Im übrigen ist diese Diskussion nicht unbedingt zielführend für den Threadersteller.


    Und zu dem Beratungsauftrag im SGB I wurde m.E. hier im Forum schon mal was gesagt.
    Einige fassen den (m.E. fälschlicherweise) absolut auf.


    dms

  • @ dms - vielleicht solltest Du beim Winken mit dem Zaunpfahl nicht unbedingt die Streichholzvariante wählen, nicht jeder Threadsteller durchblickt auf Anhieb was Du mit dem Hinweis bezwecken willst, ich im Übrigen habe das auch erst jetzt nach Deiner Antwort erkannt. Ich weis ja nicht ob es in Deiner beruflichen Funktion nicht erlaubt ist Hinweise. die gegen die BA oder eine alternativen Leistungsträger gerichtet sind, deutlicher zu formulieren, würde es mir aber wünschen, den auch so ein verstecktes auf den Punkt bringen ist ja nicht grade zielführend und vor allem kämen andere User da vielleicht auch mit! :D

  • @ dms - vielleicht solltest Du beim Winken mit dem Zaunpfahl nicht unbedingt die Streichholzvariante wählen, ...

    Sind doch viele immer so clever hier:

    ..... Dann informiere dich mal zum Thema Vorausleistung.Den Antrag kannst Du hier runterladen .... Wie nun vorgehen? Dazu müsste man wissen, für welchen Zeitraum der letzte Bescheid galt/ gilt. Sind wir noch in dem Zeitraum, dann Antrag auf Vorausleistung stellen. dms

    Spätestens wenn er sich informiert hat -Hilfe zur Selbsthilfe- nennt man das wohl, wäre er evtl. auch auf die Gründe gekommen.

    @ dms - .... Ich weis ja nicht ob es in Deiner beruflichen Funktion nicht erlaubt ist Hinweise. die gegen die BA oder eine alternativen Leistungsträger gerichtet sind, deutlicher zu formulieren, würde es mir aber wünschen, den auch so ein verstecktes auf den Punkt bringen ist ja nicht grade zielführend und vor allem kämen andere User da vielleicht auch mit! :D


    Na wenn Du dich da mal nicht irrst.
    (in mehrfacher Hinsicht) Übrigens, wenn ich alle Hinweise kommentieren müsste, dann könnte es evtl. ein rechtliches Problem geben. Rechtsberatungen sind nicht erlaubt bzw. nur bestimmten Personen (Berufsgruppen) vorbehalten. Und hier im konkreten Fall, war dies ja mein letzter Tip, mehr waren nicht nötig, warum also ausführlich abhandeln? Andernfalls stelle ich Fragen, in der Hoffnung, das diese beantwortet werden, um dann weiterzumachen.


    dms