Abweichende Daten

  • Hallo liebe Leute,
    muß innerhalb unserer BG zur Weiterbewilligung (partnerin "ist" Hartz 4) wieder alles einreichen.
    Beim ersten mal war alles o.k.
    Jetzt ist dort aufgefallen, daß die Stundenzahl im Arbeitsvertrag abweicht.
    Im AV stehen 30 h/woche und auf Lohnschein 41.


    Welche Auswirkungen hat dies auf den Weiterbewilligungsantrag.


    Wer weiß was?!!


    LG norbi09

  • Hallo,


    eigentlich ist nur die gezahlte Lohnhöhe ausschlaggebend.
    Allerdings fiel mir beim Lesen deines artikels ein,
    dass schon einmal eine ARGE (glaub Stralsund war das) einige Arbeitgeber verklagt hatte.
    Wichtig ist in deinem Fall, dass Du

    • immer den wahren Lohn nachgewiesen hast


    und

    • dass auch der Lohn in dem Verhältnis (30 zu 41 Std/ woche) gestiegen ist.



    dms

  • hallo
    vielen Dank, sehe ich auch so-wichtig ist der gezahlte Lohn.
    Habe allerdings immer 41h auf dem Lohnschein gehabt und dafür das Geld bekommen.
    Nur, es wurde nur mündlich berichtigt und keine schriftliche Ergänzung zum AV.


    Nun schriftliche Ergänzung zun AV mit einreichen, dann müßte doch wieder alles i.O. sein, oder ???!!

  • hallo
    vielen Dank, sehe ich auch so-wichtig ist der gezahlte Lohn.
    Habe allerdings immer 41h auf dem Lohnschein gehabt und dafür das Geld bekommen.
    ..


    Der Lohn entsprach auch -ausgehend von der 30 Std/ Woche lt. Arbeitsvertrag- den tatsächlich gearbeiteten 41 Std ?


    ....
    Nur, es wurde nur mündlich berichtigt und keine schriftliche Ergänzung zum AV.


    Nun schriftliche Ergänzung zun AV mit einreichen, dann müßte doch wieder alles i.O. sein, oder ???!!


    Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen


    Zitat

    Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Satz 1 gilt nicht bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und ähnlichen Regelungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten.


    Wenn du eine schriftliche Änderung bereits vorliegen hast,
    kannst Du die nachreichen. Kann sein, dass Du dadurch deine Informationspflicht dem JobCenter
    gegenüber verletzt hast.


    dms