KV zahlt keinen Unterhalt...was nun?

  • Hallo zusammen,


    sehr informatives Forum hier..hat mir schon ein bißchen geholfen.
    Allerdings bin ich momentan total überfordert mit der weiteren möglichen Vorgehensweise:confused:
    Ich versuche mal die aus meiner Sicht relevanten Dinge zusammenzufassen.



    Ich habe ein unehelich geborenes Kind (1995) mit dem KV. Im Jahr 1996 ist sowohl Vaterschaftsklage wie auch Unterhalt gerichtlich festgesetzt worden.


    Der KV ist seit 2009 verheiratet, keine weiteren Kinder. Ich bin seit 1997 verheiratet, 3 weitere Kinder.
    UV ist vom JA gezahlt worden für die Zeit von 1995-1997 (Heirat), Beistandschaft besteht seit Geburt des Kindes.


    Die ersten Jahre war die Beistandsschaft sehr darauf erpicht dem Kindesvater zur Unterhaltszahlung zu animieren. UV muss er nicht zurückzahlen, da sein Zahlbetrag auf 0€ herabgesetzt wurde...bis wann genau, weiß ich nicht. Wir waren zur Geburt des Kindes beide noch minderjährig, er danach in Haft und danach in Ausbildung.


    Die anschliessende Festanstellung (nach Ausbildung) hat er verloren und seit dem nur noch sporadisch gearbeitet. Gezahlt hat er in den ganzen fast 17 Jahren nicht einen Cent.


    Immer wieder überprüft das JA sein Einkommen und stellt dabei ab und an fest, dass er wohl doch arbeitet. Leider zieht er die Auskünfte immer so lange, bis sein Arbeitgeber nicht mehr aktuell ist, sodass es bislang nie zu einer Lohnpfändung kam.
    2002 zeigte ihn das JA wegen Verletzung der Unterhaltspflicht an, es kam auch zum Gerichtsverfahren. Die Konsequenz war der erhobene Zeigefinger mit dem Hinweis auf seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das wars.


    In der ganzen Zeit hatten Kind und KV keinen Kontakt (DAS lag nicht an mir. ich selbst habe nie auch nur "Unterhalt" erwähnt um einen möglichen Umgang nicht zu gefärden) bis er letzes Jahr "auftauchte" so á la "ich bin jetzt erwachsen geworden, will dich sehen und werde auch zahlen" Der Kontakt findet sporadisch über Mail/Chat statt. Unterhalt kam immer noch nicht. Letztes Jahr wieder das gleiche Spiel Unterlagen angefordert, bis die kamen, war er wieder Hartz4
    Nun rief er mich Ende April an um mir und dem Kind mitzuteilen, dass er wieder arbeiten würde (seit dem 10.4.)und sich so freuen würde endlich Unterhalt zahlen zu können. Er hätte zwar einen niedriger bezahlten Job, aber der würde ihm einfach mehr Spaß machen. Zu Mai kam kein Unterhalt. Erst konnte er 2 Wochen das JA nicht erreichen:eek: und dann sagte er, er müsse seine Verdienstbescheinigungen erstmal hinschicken. Nun denn, ich habe daraufhin beim JA nachgefragt, die (oh Wunder) keinerlei Mitteilung von ihm bekommen hatten, ergo auch keine Verdienstbescheinigungen angefordert haben.


    Ich bin das erste Mal nach über 16 Jahren mal gepflegt ausgeflippt:D...hat zwar auch kein Geld gebracht, aber ein bißchen Dampf ablassen war mal nötig. Was ist das für ne Masche, zu erzählen, er kümmere sich drum, nur um Zeit zu schinden?


    Die Beistandschaft hat letztes Jahr übrigens über die KK nicht erfahren können, wo er arbeitet (warum auch immer). Nun wollen sie noch einmal versuchen seinen AG herauszubekommen und wenn das nicht fruchtet, den Gerichtsvollzieher mit der EV beauftragen.


    Meine Fragen nun:
    1. Wie lange dauert so ein Vorgang in etwa?
    2. Hat es überhaupt Sinn die Beistandsschaft bestehen zu lassen oder Würde ein Anwalt nicht mehr Druck machen können?
    3. Der Titel beläuft sich auf 200€ (keine Dynamik), das JA will nicht hochstufen, da er wahrscheinlich eh nicht zahlen kann. Ist das so?
    4. Auch eine erneute Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung würde nicht gehen, da man ja seinen AG gar nicht benennen kann??? Reicht es nicht, dass er selbst mehrfach die Aussage getätigt hat zu arbeiten (sowohl schriftlich wie auch fernmündlich) ?
    5. Dann hätte ich noch eine Frage zum Verständnis ; der Mindestunterhalt lt. DDT ist ja um einiges höher als der festgelegte Betrag, was ist mit der Differenz? Verfällt die sozusagen, weil er nicht arbeiten gehen will?
    6. Das Kind wird nächstes Jahr volljährig, befindet sich aber noch auf der allgbildenden Schule (Abi). Wie berechnet sich der Unterhalt, ich habe momentan kein eigenes Einkommen, mein Mann ist Alleinverdiener, unser jüngstes Kind dann 2,5 Jahre alt.


    Es wäre total toll, wenn ich ein paar Antworten bekommen könnte, die mir wenigstens einen Weg aufzeigen, was ich überhaupt tun kann um ein wenig Geld fürs Kind zu sichern.


    Ich will niemanden schröpfen noch sonst was,, bislang sind wir auch gut ohne Unterhalt klargekommen (mal mehr, mal weniger)....aber der Rückstand beträgt nun schon mehr als 30 TsD € und so ein bißchen was steht einfach auch diesem Kind zu und es hat auch verdient, dass der KV nicht nur an sich denkt :( zumal uns eine Entlastung auch mal guttun würde (ich danke Gott für diesen tollen Stiefvater, der noch nieeeeeeeeeeeeeeeeeeeee gemeckert hat und sich finanziell und emotional super kümmert)

  • @ Amy Z - ja, ja - immer diese bösen Väter ! Ich bin selbst als Stiefkind aufgewachsen, habe meinen richtigen Vater nie kennen gelernt und wollte das auch nicht, die Kindheit war beschissen genug und wie das Interesse meiner Mutter war habe ich auch etliche Jahre erleben dürfen. Klar hatte sie es mit 5 Kindern und einem saufenden Stiefvater als Mann, der prügelte wenn er nur genug intus hatte auch schwer, aber nach dessem Tod hätte ich erwartet das mal etwas Ruhe in unser beschissenes Familienleben einkehrt aber nein, meine Mutter hat auch so ihren eigenen Kopf gehabt und so konnte ich mich mit knapp 18 Jahren und zum Glück mit der Einberufung zur Bundeswehr im Rücken eigentlich auch ganz gepflegt der Probleme mit dem aus Palästina angeblich geflohnen "Rasem" als neuen Lebenspartner meiner Mutter, auch ganz gut abfinden. Der war ja angeblich politisch Verfolgter und sein Bruder dort getötet worden. Inzwischen gibt es andere Kenntnisse über den Sozialschmarotzer der hier nie einen Handschlag gerührt hat und mindestens genau so gut gestellt ist wie ich als ALG II Bezieher, erwähne das nur mal der Unterschiede wegen und der vielen üblen Unterstellungen zu meiner Person!


    Nun, ob Dein (Ex-)Mann nicht arbeiten will, wollte oder einfach nicht konnte kann ich auch nicht beurteilen, aber eines weis ich aus Sicht eines betroffenen Kindes, das jahrelang die Erklärungen der Mutter über den bösen Vater ertragen hat, weil der ja nicht zahlt (!!!) - dies bekommt man als Kind auch mit und ich bin mir sicher, das ist auch von Dir so gewollt, egal ob Du hier schreibst das es nicht so ist oder sonst für eine Ausrede an den Tag legst. Ich sag es mal ganz krass, zum Ficken war der damals doch gut genug, warum dann diese Schuldzuweisungen wegen dem Unterhalt ???


    Mich kotzt das absolut an wenn Frauen immer so auf Opfer tun, - Opfer sind die Kinder, aber das zu begreifen lässt euer Ego nicht zu! Du wirst die Quittung von Deinem Kind kriegen, vielleicht nicht jetzt aber irgendwann wird er auch Dein Spiel durchschauen! Ich habe es meiner Mutter vor einem halben Jahr ins Gesicht gesagt, weil ich es einfach leit war immer und immer wieder die schlechten negativen Seiten meines mir leider nie bekannt gewordenen Vaters vorerzählt bekommen zu haben weil mir ja dadurch soviel entgangen ist ! Damit komme ich klar, musste ich das ganze lange Leben und das sind inzwischen fast 53 Jahre und solange ich alleine war ging das, viel viel besser als wenn eine Mutter meint doch jetzt irgendwann einmal für Ihr Kind da sein zu müssen, nur weil das schlechte Gewissen drückt !


    Das geilste, nachdem ich mal "T a c h e l e s" gesprochen habe war, das plötzlich zu Tage trat das mein leiblicher Vater meine Mutter ja gar nicht einfach im Stich gelassen hat, sondern das diese nachdem der Vater als damaliger Freund vielleicht nicht so wie erwartet reagiert hat, von Ihr abgewiesen wurde!


    Sowas erfährt man dann nach fast 50 Jahren wo es immer nur hieß: "der hat sich nicht um Dich gekümmert, nie gezahlt, ist schon das Zweite Mal neu verheiratet, sass wegen Unterhaltsrückständen im Knast, bla bla bla!"


    Ich hoffe Du hörst grade auch das was mich so sehr an Deinem Tread hier stört und hoffe Deinem Sohn bleibt diese Scheisse erspart, viel Hoffnung hab ich allerdings nicht! erzähl ihm doch mal welche Fehler Du gemacht hast und warum es dazu gekommen ist das er seinen Vater nicht erleben durfte!?


    Mit dem neuen ach so tollen Papa hast Du ja einen Glücksgriff getan, aber warum musstest Du, um es mal deutlich zu sagen, beim Vater Deines Sohnes gleich mit einen Griff in die vollgekackte Kloschüssel gleich tun? Wenn doch alles so toll ist, dann belass es doch einfach dabei, Dein Sohn ist vermutlich nicht an der Kohle interessiert um die Du in seinem Namen kämpfst oder dies vorgibst zu tun! Was der will, ist vermutlich nicht ständig an seinen ach so schlechten Vater erinnert werden, von einer Mutti die ja all zu fürsorglich um das Wohl des Kindes bedacht ist!


    Wenn ich hier lese wie sehr Du auf diese oder jene nicht erbrachten Leistungen abzielst und dann die Fragestellung noch nach der DDT kommt weis ich auf was der ganze Tread abzielt. Die Kacke hat sich weder Dein Ex noch Du alleine eingebrockt und so wie Du all die Jahre mit der Problematik der Nichtzahlung leben musstest, musste Deine Ex mit der gegenteiligen Problematik leben - ich wette ich seit beide nicht sehr glücklich darüber! Wenn Du also nach 16 Jahren mal Dampf ablassen musstest, kann es dann nicht auch sein das bei ihm selbiges Bedürfnis besteht ? Und was bringt das Ganze dann ? Schon mal darüber nachgedacht !?


    So dann will ich es mal dabei belassen - ich hoffe nur das hier nicht gleich aus jeder Ecke die Paragraphenreiter auftauchen und noch mehr Benzin ins Feuer schütten !

  • na vielen Dank Horst Grunert...was auch immer dich zu deiner fachlichen/sachlichen Anwort bewegt hat.


    Anscheinend wolltest du auch mal Dampf ablassen.


    Zum Verständnis beim F.... waren wir beide noch minderjährig, ich kann nur hoffen, meine Tochter (!) wird mir das mal verzeihen. Ja, es war ein Griff ins Klo. Er ist wegen versuchten Totschlags verurteilt und im Jugendknast gewesen und das während ich mit 16 schwanger war. Ich habe alles getan damit er regelmäßigen Kontakt hält, habe mir Besuchszeiten erkämpft und bin 200km mit Bus und Bahn Schwangerschaftsbedingten Komplikationen zu ihm gefahren, dass gleiche nach nur ein paar Tagen nach der Geburt mit Baby. Damals waren die äußeren Umstände eben dann für beide schwierig, aber auch später hätte er sich kümmern können! Ich hab ihm immer alle Türen offengelassen und ich muss zugeben, dass mein Mann damit anfangs echte Probleme hatte. Er ist weder zu verabredeten Besuchen gekommen noch hat er sich über Jahre gemeldet. Irgendwann war mir nicht mal mehr seine Adresse bekannt.


    Unsere Tochter hat sich im Laufe der Pubertät natürlich oft Gedanken gemacht, warum es so ist, wie es ist. Durch seine Familie ist es wieder zum Kontakt gekommen und auch nach 16 Jahren nicht Kümmern, hab ich ihn nie schlecht gemacht bei seiner Tochter, sie wusste nichts konkretes über die Umstände unserer Trennung. Ich habe ihr immer wieder versucht zu erklären, dass er einfach sich noch nicht reif genug fühlte und dass es für ihn wahrscheinlich nach den Jahren immer schwer wäre, sich zu melden. Was will man denn noch von mir verlangen???????


    Ich bin bestimmt kein "Opfer" ...wovon denn auch? Und ich tu auch nicht so! Das Opfer ist tatsächlich unsere Tochter, denn der KV machte ihr Hoffnungen und nun merkt sie, dass er sie nur benutzen will. Und genau das ist der ausschlaggebende Punkt, warum ich jetzt so sauer bin! Ich habe ihn nicht nach Unterhalt gefragt, wollte nicht, dass es dem Kontakt im Wege steht und nun bezeichnet er das Kind als "Bewährung, die in 1,5 Jahren" um wäre!


    Ich kann ganz gut beurteilen, ob er arbeiten wollte oder nicht. Er hat alle Jobs von sich aus gekündigt. Ich bin nebenher zur Schule gegangen, habe für 5 DM nebenher gejobbt und hab das Kind betreut. Ich musste "erwachsen" werden und er nicht? hmmmmmmmmmmmmm....komische Maß der Dinge, die du da vertrittst.

  • Zitat

    Das Opfer ist tatsächlich unsere Tochter, denn der KV machte ihr Hoffnungen und nun merkt sie, dass er sie nur benutzen will. Und genau das ist der ausschlaggebende Punkt, warum ich jetzt so sauer bin!


    So, ist das so??? Merkt Deine Tochter das oder ist es so das Du fürchtest das Dein Ex sich so präsentieren wird. Ich denke, wenn deine Tochter die bemerkt und sie scheint ja Abi zu machen, dann wird sie auch wissen was sie davon zu halten hat und entsprechend reagieren, oder hast Du vielleicht nur Angst das sie Deine Fehler wiederholen könnte wenn sie den Umgang mit Ihrem Vater pflegt.


    Wenn es was bei Vater zu holen gibt und es Deiner Tochter darum geht wird sie das wohl sehr schnell abwägen! Töchter wissen schon wie sie den Vater zum zahlen kriegen, kommt da nichts wird das ebenso schnell ein Ende finden, denke ich mal. Ich lese hier aber nur das DU unbedingt für Deine Tochter was rauszuholen gedenkst und stelle mir nur die simple Frage warum und diese Frage wird sich noch jemand stellen und darüber solltets Du mal nachdenken was das für Auswirkungen haben kann, und dieser Jemand ist Dein hier so gelobter gegenwärtiger Ehemann! Vielleicht solltest Du das alles nochmal überdenken, ist das Geld das wert !?


    Ich bin, warum auch immer von einem Sohn ausgegangen, vielleicht weil ich selber 2 habe und die Situation ist in vielem ähnlich auch ich konnte zunächst den Unterhalt nicht aufbringen und wie das dann möglich war, wurde so zugelangt das das auch schon nicht mehr schön war. Rückstände und EV all das kenn ich auch und eine Mutter die den Jungs versucht zu erzählen was der Vater alles falsch macht, trotzdem, beide Söhne kommen eigentlich recht regelmässig zu mir, vielleicht weil sie wissen das Papa trotz fehlender Mittel alles für sie tut, egal wie schlecht es ihm selbst geht ! Ich denke wenn Deine Tochter erkennt das Dein Ex diesbezüglich ein Blender ist, erledigt sich das Thema schneller wie Du denken kannst. Deine hiesigen Bemühungen um Anteile, um Leistungen lenken doch im Grunde nur von diesem Umstand ab das dies nicht eintrifft und Du Deine Tochter ein Stück an Ihren Vater verlieren wirst - aber hat sie nicht das Recht beide Elternteile zu erfahren!? Wie gesagt - all das was Du mitgemacht hast magst Du als aufopfern empfinden - es geht aber nicht um Dich sondern darum das Deine Tochter das Recht hat eigene Erfahrungen bezüglich Ihres Vaters zu machen. Wenn der sich als "Arsch" präsentiert muss sie das ebenso ertragen, wie Du wenn er seiner Rolle gerecht wird. Es geht also nicht um Geld oder um Dich sondern um das recht der Tochter selbst zu erfahren wie Ihr Vater ist und vielleicht warum er so ist ! Aber Du kannst Dich gerne am nicht erbrachten Unterhalt hochziehen, den wird er wohl nur aufbringen können wenn er im Lotto gewonnen oder eine Bank überfallen hat. 30 Tsd € mit redlicher Arbeit als Überschuss zu erwirtschaften ist mit legalen Mitteln und nichts als Startkapital doch recht schwierig denke ich mal!

  • hmmm, ich hab mir deine Antwort nochmal durchgelesen und vielleicht hab ich grad in meiner ein bißchen überreagiert weil ich mich echt angegriffen fühlte:(


    Ich verstehe, warum du so schreibst, es war mit Sicherheit ein Schock das zu erfahren und es zusätzlich trauert man auch um verlorene Zeit in der Beziehung. Gut machen, kann das keiner mehr....


    Mein Mann ist so ein "Glücksgriff" eben weil er ähnliches erfahren hat. Er selbst ist mit mehreren Stiefvätern groß geworden und hat seinen leiblichen Vater erst kurz vorm 18. kennengelernt. Jetzt mit Ende 30 hat er erfahren (seine Mutter ist mittlerweile verstorben) dass alles ganz anders war und seinem Vater der Kontakt verboten wurde. Seine Mutter kann er nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, zu seinen stiefvätern besteht kein Kontakt und ein Treffen jetzt mit seinem leiblichen Vater verlief im Sande mehr oder weniger. Fragen wurden zwar beantwortet aber die gemeinsame Vergangenheit fehlt einfach und somit (und durch einige andere Umstände auch) die gemeinsame Zukunft.


    Aber trotzdem hat deine Situation nun so gar nichts mit meiner zu tun. Ich habe wie schon gesagt, keinen Kontakt unterbunden auch den KV nicht (auch nicht unterschwellig) schlecht gemacht. Meine Tochter ist mit der Gewissheit aufgewachsen, es gibt irgendwo noch einen Vater und als sie alt genug war um zu äussern, dass sie ihn kennenlernen will, hab ich alles getan um ihn zu finden. Auch wenn ich ein komisches Gefühl dabei hatte. Und ich denke kein selbst Elternteil kann mir das nach der Vergangenheit verdenken. Ich hab mir Sorgen um sie gemacht und tu es noch, denn meine Befürchtung hat sich bewahrheitet, es interessiert ihn immer noch einen sch...Dreck und nun sitzt sie mit ihren fast 17 Jahren da und zermatert sich das Hirn, was so schlechtes an ihr ist, dass ihren leiblichen Vater nichts interessiert. Und er bricht den Kontakt ab, weil ich ihm gesagt habe, dass ich es von ihm sch.. fand, dass er ihr Unterhalt versprochen hat und dass er gesagt hat, er kümmert sich drum und spielt das Spiel weiter ohne sich jemals beim JA gemeldet zu haben. Ja, es ist "nur" Unterhalt....nur Geld...aber es ist auch ein großes Stück Verantwortung für seine Kinder zu sorgen und um nichts anderes ging es mir. Zu Zeiten der Anzeige gegen ihn, hab ich ihm angeboten doch wenigstens einen selbstgewählten Betrag zu zahlen...aber regelmäßig...er hatte es zugesagt, aber dann eben doch nicht getan...es ging um 20€! Mehr kann ich ihm wirklich nciht entgegenkommen und nun WILL ich es auch nicht mehr!

  • die ersten 2 Absätze kann ich grad nicht so deuten? Magst du es mal anders formulieren?


    Zum letzten, natürlich merkt sie das, wie er sich präsentiert...ist ja nicht doof und auch nicht mehr "klein". Aber deswegen mach ich mir trotzdem Sorgen um sie, das ist doch völlig legitim! Das ist ja schön, wenn deine Söhne zu dir kommen und das gern...wenn das möglich wäre, würde ich vermutlich mich auch nicht grad wie du es nennst "hochziehen"...ich weiß es nicht. Vorallem spielt es auch keine Rolle, denn es ist eben nicht so!


    Es geht doch auch gar nicht um den Rückstand, sondern um den laufenden Unterhalt und du kannst dir vielleicht vorstellen, dass auch wir keine Geldpresse im Keller haben.

  • Guten Abend Amy,


    da wirst Du nicht mehr viel erreichen können. Das Kind ist bald volljährig und damit dann selber für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche zuständig. Ab dem zeitpunkt bist Du raus aus der Sache.


    Der bestehende Titel geht auf das Kind über und es ist an ihm zu entscheiden, ob weitere Vollstreckungsversuche unternommen werden sollen. Kostet schließlich auch jedes mal Geld. Bisher hat das der Beistand begzahlt. Aber jetzt geht´s auf die Tasche der Tochter.


    Wenn die bisherigen Vollstreckungsversuche im Sande verlaufen sind oder gar nicht erst zustande kamen, tja, ist Mist. Aber mehr kann man nun mal nicht machen. Und wie Du ja schon erfahren musstest, ist die Verurteilung wegen verletzung der Unterhaltspflicht auch nur ein zahnloser Tiger.


    Macht ´nen Haken dran. Die bisherigen Unterlagen sollte die Tochter aber gut aufbewahren. Könnten mal nützlich sein, für den Fall, dass der KV pflegebedürftig wird und das Soltzialamt für ihn Elternunterhalt eintreiben will.


    LG chico

  • Hallo chico,


    ich soll einen Haken dran machen? Hatte ich eigentlich schon längst...wenn er selbst das Thema nicht auf den Tisch gebracht hätte. Aber ich kann doch nicht einfach "ignorieren" dass er arbeitet und nicht zahlt, obwohl du wahrscheinlich Recht hast...Vielleicht erreicht die Beistandschaft ja doch noch was?


    Bis sie volljährig ist, dauerts noch über 1 Jahr und auch danach ist sie ja unterhaltsberechtigt und wenn ich ans Studium denke:rolleyes: Deswegen ja auch meine Frage bzgl Berechnung ab Volljährigkeit. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass auch ein Bafög Antrag schwierig wird, wenn der KV keine Unterlagen rausrückt und sich tot stellt

  • Hallo Amy,


    was die Berechnung des Unterhalt bei volljährigkeig angeht, da könntest dann auch Du Probleme bekommen.


    Das volljährige Kind in allgemeiner schulischer Ausbildung (hier Abitur) ist weiterhin privilegiert. Das heist, auch Du unterliegst der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und kannst Dich nicht auf Deine Leistungeunfähigkeit berufen.


    Was das Bafög im Studium angeht, dieses wäre vorrangig zum Unterhalt zu beantragen. Wenn ein Elternteil seine Einkommensnachweise nicht einreicht, geht das Bafög-Amt in Vorausleistung und versucht das gezahlte Geld dann von den Eltern zurück zu bekommen.


    LG chico

  • das mit dem Bafög versteh ich nicht, bei mir war es damals so, dass es schlichtweg abgelehnt wurde ohne Einkommensbelege:confused: Ist allerdings ja schon ne Weile her und es war Schüler Bafög


    Das ich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit dann hätte, ist mir schon klar...das einzige Problem dabei dürfte, das Kind unter 3 dabei sein. Zumal ich ja dann auch immer noch Kost + Logis bezahle wie vorher auch, also wenn sie nicht auf einmal zum 18. zum Vielfraß mutiert, wird schon alles gut gehen. Aber meine Frage zielt eher darauf hinaus, wie ihr Unterhalt berechnet wird dann. Was wird mir als Einkommen berechnet? Evt fiktiv? Was umfasst die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wenn noch 3 weitere minderjährige Kinder im Haushalt leben?

  • @ AmyZ - ich hab bei Chico ein "l like it" gemacht denn genau so sehe ich das auch. Das was Deine Tochter im Moment erlebt ist - Papa ist ein "Hallodrie" Du solltest lediglich versuchen ihr bei der Suche nach Erklärungen auf die eine oder andere Frage eine Antwort zu finden, nicht beurteilend sondern sachlich erklären das jeder andere Gründe für sein Verhalten hat und welche bei Ihrem Vater vorliegen, dies zu erkennen damit hättest Du ebenfalls Probleme. Das zeigt Deiner Tochter das sie gar nicht so an sich selber nach den Ursachen suchen muss, der eine Mensch ist so der andere nicht. Klar, ich denke auch das ein Kind mit 16 da genau so Probleme mit hat wie ein Kind mit 6, aber mit 16 kann man sich entsprechend artikulieren. Wenn sie das will soll sie das machen, wichtiger erscheint mir das sie wie Chico schon richtig schrieb darüber informiert wird was später einmal auf sie zukommen kann und bis dahin muss sie dann die Lösung im Kopf haben wie sie im Falle eines Falles reagieren soll. Im Moment wird vermutlich jeder Leser des Treads sagen " Auge um Auge" aber Ghandi sagte dazu auch: "würde jeder so denken wäre die Welt blind!" Ist ja ähnlich im Leistungsbezug, gibt ja genügend die die ALG II Bezieher kritisieren, erst wenn sie selbst Betroffene sind dann wird plötzlich umgedacht!

  • Guten Morgen!


    Hier scheint es ja darauf hinaus zu laufen, dass beide Elternteile leistungsunfähig sind.


    Bei volljährigen Kindern errechnet sich der Unterhaltsanspruch aus dem addieretn Einkommen beider Elternteile. Die Haftungsquoten ergeben sich dann anteilig zum jeweiligen Einkommen.


    Horst, in den unterhaltsrechlichen Leitlininien der OLG gibt es den Punkt 13.3.3. (so in Hamm). Dort heißt es:


    Zitat

    13.3.3 Ein Elternteil hat jedoch in der Regel höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen aus der Unterhaltstabelle ergibt.


    Wie aber schon geschrieben, hier wird es darauf hinauslaufen, dass es nix gibt. KV weigert sich seit jahren erfolgreich und KM beruft sich auf minderjährige Kinder unter 3 Jahren.


    Die Tochter soll, bei Beginn es Studiums, BaföG beantragen. Ich denke, hier wird sie den Höchstsatz bekommen.


    LG chico