Wohnraum nach Todesfall angemessen oder nicht

  • Ich bin dankbar für jede Hilfe/Tipp/...


    - mein Vater ist vor ca. 2 Monaten gestorben / meine Mutter lebt noch
    - bis zu dem Zeitpunkt gab es einen Zuschuß !


    Nun hat meine Mutter alleine Hilfe beantragt!


    Gem. Arge - ist die Wohnung -jetzt- zu groß,
    obwohl die Miete günstig ist und anderer Wohnraum nicht vorhanden ist


    und selbst dann, wer soll dann die Umzugskosten, usw. übernehmen!?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo Nord,


    einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr! Nach diesem Grundsatz wurde ursprünglich unter HARTZ IV auch geregelt das niemand zum Umzug gezwungen werden darf der vielleicht nach Jahrzehnte langem Wohnen schon deshalb nicht umziehen muss weil er somit aus seinem sozialen Umfeld gerissen würde. Nun mag dies die ARGE / JC das ja auch nicht fordern, aber natürlich indirekt Druck ausüben indem man die Leistungen für Miete und Wohnraum kürzt das dem Leistungsbezieher hier nichts mehr zum Leben bleibt wenn er den Rest der Miete aus seinem Regelsatz zum Leben selbst tragen würde, wozu grade ältere Leute ja dann auch noch bereit sind, insbesondere nach dem Tod des Lebenspartners ist dann ja auch oft der eigene Lebenswille gebrochen und dies wird dann einfach so in Kauf genommen!


    Du/Ihr sollte auf jeden Fall in Widerspruch gehen wenn das JC die Mietleistungen kürzen will und auch vor das Sozialgericht ziehen, aus meiner Sicht besteht überhaupt kein Grund zum Umzug, leider wird sich das JC dann wohl mit der Übernahme der zu hoch erscheinenden Kosten abfinden müssen, dies nicht wollen und es auch wohl auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Ich kann nur dazu raten einen Anwalt einzuschalten, bei ALG II liegt in der Regel auch PKH vor und gegen die Entscheidung der ARGE / JC - Widerspruchstelle zu klagen! Wenn da vorab ein Kompromissangebot seitens des JC kommt weist Du das Ihr im Recht seit ! Da aber jeder Kompromiss einen finanziellen Nachteil für Deine Mutter bedeutet, solltet Ihr euch darauf nur einlassen wenn Ihr der Ansicht seit das Ihr im Verfahren unterliegt! Anwaltliche Beratung erhaltet Ihr relativ günstig wenn Ihr mit dem Leistungsbescheid zum Amtsgericht geht und dort von einem Rechtspfleger einen Beratungsgutschein für einen Anwalt ausstellen lasst! Dann verlangt der sich in der Regel für dieses Gespräch sowas wie die Praxisgebühr beim Arzt, also 10€ manche sagen auch geschenkt, im Hinblick auf das Verfahren!


    Zudem, wenn wie Du schreibst die Miete sowieso sehr günstig ist, hat die Größe der Wohnung eigentlich keine Bedeutung - ausser vielleicht in Hamburg, denn die haben ja total bekloppte Regelungen dort! Einzig bei den Nebenkosten könnte das JC dann noch rum merkeln aber dann gilt das o.g.ebenso!