Habe ich anspruch auf Hartz4?

  • Hallo zusammen,
    ich bin 20 und in der 7 Woche schwanger.
    ich mache momentan eine Ausbildung zur Tierpflegerin bin im 2ten Jahr und verdiene ca. 406€!I
    ch werde so wie es aussieht ein Berufsverbot bekommen.
    Ich wohne noch bei meinen Eltern und würde gerne wissen ob ich anspruch hätte!



    lg Laura und danke schonmal für die Antwort

  • Hallo Laura,


    wenn schwangerschaftsbedingt ein Beschäftungsverbot vom Arzt ausgesprochen wird, zahlt der Arbeitgeber weiter Deinen bisherigen Lohn. Du hast dadurch keine Einbußen.


    Ab 6 Wochen vor der Entbindung hat Du einen Unterhaltsanspruch ggü. dem Vater des Kindes.


    LG chico

  • Wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, besteht der Unterhaltsanspruch schon früher:


    Zitat

    (2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html


    Ansonsten ist sie als Azub nach § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Es gäbe -soweit das Einkommen für diesen Bedarf nicht ausreicht- nur einen Anspruch auf den MB Schwangerschaft und auf die Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung.