eigene wohnung und ALG II

  • hallo und guten tag an alle mitglieder dieses forums,
    ich habe eine wichtige frage:
    und zwar bin ich 29 und bekomme ALG II und wohne bei meinen eltern, es ist elternunabhängiges ALG II.
    ich möchte schnellstmöglich eine eigene wohnung beantragen beim arbeitsamt.
    wie sieht sowas auf und habe ich überhaupt anspruch auf eine eigene wohnung?
    falls ja, was müsste ich tun? was wären die einzelnen schritte?
    würde die ARGE das übernehmen? wie ihr sehen könnt, habe ich keinerlei information darüber.


    könnt ihr mich aufklären ?

  • Hallo Oktay25,


    Du solltest das Folgende tun:


    1) Erst mal hier checken, was in Deiner Region für eine Einzelperson eine von Größe und Kosten her angemessene Wohnung wäre:
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    2) Eine angemessene Wohnung suchen, aber vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages erst einmal zum Jobcenter und die Kostenübernahme für die Wohnung beantragen.


    3) Gleichzeitig kannst Du beim Jobcenter auch eine Wohnungserstausstattung beantragen, da Du ja auch Möbel und Hausrat brauchst.


    Gawain

  • Wenn Du gegenwärtig schon ALG II beziehst bildest Du ja schon mit Deinen Eltern eine HG und wirst dort ja vermutlich anteilig Miete zahlen ! Du kannst somit auch anderweitig eine eigene Wohnung anstreben, die aber im Rahmen des ortsüblichen Mietspiegels liegen sollte. Ob allerdinsg Mietkaution und /oder Renovierungszuschuss und die Umzugskosten übernommen werden ist zweifelhaft da ja im Grunde keine zwingende Notwendigkeit zum Wohnungswechsel gegeben ist. Sollte der diesbezüglich zuständige SB, den Du vorab über Dein Umzugsvorhaben informieren solltest um z,B. auch für WBS abhängige Wohnungen sein Wohlwollen zu bekommen, dies nicht so sehen kann es passieren das Dir die Umzugskosten oder die Kaution nicht bewilligt werden, denn miettechnisch lebst Du ja vermutlich mit dem Mietanteil bei Deinen Eltern günstiger wie in einer eigenen Wohnung. Eventuell steht Dir eine Erstausstattung zu sofern Du bei Deinen Eltern noch über keinen eigenen Haushalt verfügts, z.B. Waschmaschine Küchenzeile Tisch ect. ! Du solltest also auf jeden Fall den SB vorab um eine Umzugsgenehmigung aufsuchen und evtl. einen plausiblen Grund für den Umzug nennen der einer Unterstützung gerehct wird. z.B. wenn dort wo Du hinziehen möchtest Deine beruflichen Chancen besser sind eine Arbeit zu finden! Noch besser wäre es, wenn Du eine Arbeitsstelle in Aussicht hättest!

  • Guten tag


    ich habe folgendes problem


    ich bin jetzt 24 jahre alt und wohne zu zeit bei der Familie von meinen Freund, ich bin erst aus Hessen nach Thrüringen gezogen. Ich möchte mit meinen freund(34) in eine eigene Wohnung ziehen, ich habe jetzt auch einen besiehigungstermin gehabt und uns gefält die Wohnung gut. Aber da wir beide noch vom Amt leben wiess ich nicht wie das aussieht mit der Leistung mein freund hat zwar ein 400€ vertrag arbeite aber nur wenn er gebraucht werd. Ich möchte aber gerne das wie Wohnung auf mich läuft oder auf uns beiden.


    bekomme ich denn eine wohnung denn obwohl ich 24 bin, und werden unser Leistung gekürzt?


    P.s ich wiess nicht ob das eine rolle spielt aber ich habe einen Behindertauswiess mit 50 %

  • Umziehen kannst Du so oft wie Du willst, entscheidend ist das die Wohnung als angemessen genehmigt wird damit Du sie Dir oder Ihr euch die leisten könnt. Mit Deinem Freund gemeinsam bildet Ihr dann eine BG und das Einkommen gegenwärtig ja der 400€ Job Deines Freundes wird mit angerechnet. Was passieren kann ist das man Dir keine Umzugskosten bewilligt denn ohne zwingenden Grund (z.B. eine Arbeitsaufnahme durch Dich) wird das Amt keine Veranlassung sehen den erneuten Umzug finanziell abzudecken. Irgendwie sollte man schließlich wissen wohin es im Leben gehen soll!


    Der Ablauf wird Dir ja noch vom letzten Mal bekannt sein, also erst die Genehmigung zum Umzug vom SB und dann den Mietvertrag unterschreiben.

  • Guten Tag euch allen


    Also wir (mein freund und ich ) haben uns ja eine Wohnung angeschaut und wollen sie haben ( wir haben uns in die Wohnung verliebt), so ich habe den Antrag auf meinen Namen abgegeben (bin noch unter 25) mit 2 weiteren Angeboten. Nach eine Woche kamm ein Brief vom Amt, wo drine stand das wir die Wohnung aufgrund sie sei zu teuer nicht bekommen. Aber das Problem ist ja ich habe einen Behindertenausweiss mit 50 % und mir wurde am anfang gesagt, das ich alleine 50 m² bekomme. Aber da mein Freund auch mit einzieht müsste ich doch mehr m² bekommen und mehr was das geld bedrift mehr bekommen. Ich schreibe mal die Daten der Wohnung hier rein.


    Die Daten: 54m", Kosten: 450 € (können aber mehr werden, das ist aber nicht das Problem mein freund hat eine Arbeitstelle in Aussieht)


    P.s. ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  • Zitat

    können aber mehr werden, das ist aber nicht das Problem mein freund hat eine Arbeitstelle in Aussieht)

    - Ja für Dich /Euch stellt das vielleicht kein Problem da, für den SB schon! Einen Job hab ich schon seit 2003 in Aussicht, nur jedesmal wenn es denn akut werden soll, findet sich ein Grund warum das dann doch nicht hinhaut und das geht nicht von mir aus! _ Letztlich hilft alles nichts wenn der SB auf "nein" entscheidet hilft vermutlich nur das klärend e Gespräch mit ihm oder seinem Vorgesetzten. Meine Wohnung ist ein wenig größer kostet aber wesentlich weniger, ich denke da Ihr euch beide in die Wohnung verliebt habt, wird die Beziehung auch nicht lange halten :D und so gesehen hat der SB das wohl auch schon erkannt. Die Lösung ist zudem relativ simpel, aus der Aussicht sollte eine feste Tatsache werden dann benötigt ihr vielleicht sogar überhaupt keine Unterstützung vom JC und dann interessiert auch niemanden Eure Liebelei in punkto Größe oder Kosten oder sonstwas!

  • Azumi :
    Hoffendlich hast du die Schwerbehinderung im H4-Antrag angegeben. Dann winken viel mehr m². Vielleicht auch in dem Bundesland, wo du wohnst. Hat viel mit Länderrecht zu tun.
    Im Weiteren hast du erleichterten Zugang zu einem WBS (Wohnberechtigungsschein ), da deine Verdienstgrenzen mit Schwerbehinderung höher sind. Leider kostet dieser Schein hier schon 10 € . Wenn du eine solche Wohnung anmietest, dann verlangt die Stadt vom Vermieter nochmal 25 € Bearbeitungsgebühr. Die darfst du dann dem Vermieter erstatten.