Man nehme an wer ist gesetzlich unterhaltspflichtig gegenüber seiner minderjährigen Tochter oder Sohn die nicht im eigenen Haushalt lebt. Der Unterhaltspflichtige erhält Leistungen zum Lebensunterhalt und erzielt Einkommen.
Wird aus dem Einkommen die gesetzliche zu bezahlende Unterhaltspflicht gegenüber dem leiblichen Kind bei Hartz IV als Einkommen angerechnet ?
Das Kindergeld erhält der Erziehungsberechtigte in dem Haushalt wo das minderjährige Kind lebt.