Zahlungen vom Jobcenter und Arbeitsagentur

  • @ kitty

    Zitat

    Beim ALG1 gibt es keinen errechenbaren Freibetrag wie das bei Arbeitseinkommen der Fall ist.

    das hatte ich grade zuvor auch schon fragen wollen, da war ich mir nämlich auch nicht sicher ! Dann ist das ja definitiv schon mal klar !

  • Was Kristin also interessiert ist ja , was es mit den 351,60 und den 210,90 auf sich hat!
    Die 351,60 € sind das Bruttoentgeld pro Monat von dem Ihr dann 60% nach ALG I zustehen und dies sind die besagten 210,90€
    die wiederum beim ALG II als Lohnersatzleistung zu berücksichtigen sind. Das was Kristin dann noch vom ALG II zu bekommen hätte wäre der Regelsatz + Mehrbedarf - anzurechnendes Einkommen aus ALG I also besagten 210,90 €
    das wäre dann der aufstockende ALG II Anspruch ! So müsste es doch eigentlich richtig erklärt sein, oder sieht das jemand anders!

  • @ Kai - wenn sie von den 210,90 jetzt noch 100€ + wie Du schon errechnet hast die 20% von den restlichen 110,90 € erhält hat sie 120 € mehr als ein normaler ALG II Bezieher der den Mehrbedarf geltend macht ! ist nicht die Welt aber sind immerhin ca.120 € mehr!

  • @ Kai es heisst doch aufstockendes ALG II weil sie so wenig ALG I hat das dies noch nicht mal ALG II Status hat sie bekäme demnach ja den Regelsatz + den Mehrbedarf.


    Da berücksichtigt man dann allerdings das sie 210,90 ALG I auch noch als Einkommen hat wovon Ihr etwas mehr wie 120€ aber als Freibetrag belassen werden, die restlichen knapp 90 € zieht man dann aber vom Regelsatz + Mehrbedarf wieder ab so hat sie dennoch über 120€ mehr und die Kosten für die unterkunft soll sie ja wie Edgar schreib auch geltend machen, denn das ist ja auch ein Betrag der ihr unter ALG I fehlt. Im Grunde ist es wie ALG II wo man einen Hinzuverdienst hat nur heisst der dann in diesem Fall ALG I - so verstehe ich das ganze Prozederee zumindest mal für Otto -Normalbürger gesprochen! Wenn das einer verständlicher rüber bringen kann gerne !

  • Horst nach Deiner Ansicht wenn ich das richtig verstehe.


    374 - 90 - 210,90 + 120 = 193 + 100 Grundfreibetrag = 293 wären das. Dann Ohne das Alg I überhaupt hätte sie doch alleine schon 374 EUR

  • Aufstocken muss doch grundsätzlich über 374 sein ansonsten Lohnt sich das ganze Aufstocken doch nicht. Jede Zahlung die unter 374 ist wäre unsinn weil man sich das Aufstocken dann Sparen könnte. Egal wie man es dreht oder sieht 374 EUR unter Hartz VI wird gezahlt. Dieser Satz ist unantastbar. Man kann auch nicht einfach mal so 90 Euro vom Regelsatz abziehen das geht nicht.

  • Zitat

    374 - 90 - 210,90 + 120 = 193 + 100 Grundfreibetrag = 293 wären das.

    Falsch Kai: 374,00 + 63,58 = 437,58 ist das was nach ALG II berechtigt ist sie bekommt dann aber das ALG I als Einkommen von diesem Bedarf abgezogen das sind 210,90 und hätte somit noch 226,68 ALG II Restanspruch + 100€ Freibetrag aus den 210,90 + 20 % Freibetrag aus den 110,90 was 22,18 sind zusammen sind das 226,68+100+22,18 = 348,86 + das ALG I in Höhe von 210,90 Summa Sumarum hat sie dann als Aufstockerin: 559,76€ zieh davon mal die 122,18€ ab dann kommst Du auf die 437,58 Regelbedarf incl. Mehrbedarf! Soweit ist dann auch alles mit den Zahlen richtig !


    Und wie Edgar schon schrieb, eventuell hat sie ja auch noch auf die Kosten für die Unterkunft einen Anspruch!


    Das ALG I wird ja auch wohl noch gezahlt, sonst hieße es ja nicht aufstockendes ALG II - sie bekommt nur deshalb aufstockendes ALG II weil das normale ALG I niedriger ist wie das was laut ALG II zum Leben als Regelsatz festgelegt ist !

  • Jetzt bin ich völlig verwirrt!
    Ich werde Dienstag hingehen und mich erkundigen,weshalb 351,60 Euro angerechnet werden.
    Vielen dank!


    So wie ich dir das schon geschrieben hatte, da hat jemand die Begriffe falsch gedeutet und somit falsch erfasst.

    Zitat

    Ich bekomme von der Arbeitsagentur 210,90€ monatlich, dieses Geld bekomme ich seit dem 19.02.2012. Der Leistungsbetrag beträgt 7,03€ täglich,das Leistungsentgelt 11,72 € täglich; das Bemessungsentgelt 14,83€ täglich.


    Sag mal Bescheid, was rausgekommen ist.
    Hier waren ja (teilweise abenteuerliche) Berechnungen/ Überlegungen angestellt wurden.


    dms

  • Zitat

    ufstocken muss doch grundsätzlich über 374 sein ansonsten Lohnt sich das ganze Aufstocken doch nicht.

    wieso denn drüber ??? Aufstocken muss doch nicht über dem Regelsatz liegen es ist doch wohl nur dazu gedacht das man den Lebensbedarf den man hat auch bekommt, es ist eine Schande das man trotz Arbeit bisweilen diese Beträge nicht erzielt! Aber das liegt ja wohl an der Leistungsberechnung die bei ALG I besteht indem man da nur 60 bzw. 67 % -so wie Edgar geschrieben hat - für den Anspruch zugrunde legt. Wie GG52 schon neulich schrieb hat das mit den Unterschiedlichen Quellen zu tun - Lohnersatz . /. Hilfeleistung -


    @ dms - wenn Du das als abenteuerlich bezeichnest, verfügst Du ja sicherlich über das entsprechende Wissen, warum postest Du es dann nicht !? Wo soll denn Deiner Meinung nach der Fehler liegen !?

  • Zitat

    Horst Deine errechneten 437,58 EUR sind aber dann die, die überwiesen werden. ohne Berücksichtigung der Miete

    Zur Unterkunft oder den Kosten zur Unterkunft steht hier ja auch nichts geschrieben, eventuell gibt es ja keine solchen Kosten ! Edgar hatte aber bereits darauf hingewiesen das man die eventuell auch beantragen kann/soll/muss - was weis ich ! :D

  • Horst : wie schreibst Du es ist eine Schande das man trotz Arbeit bisweilen diese Beträge nicht erzielt.
    So ist es Horst es ist in der tat eine Schande das man das nicht durch Arbeit erreicht. Nu könnte man damit Darstellen, warum so viele wenn sie Arbeitslos werden sofort Hartz IV beantragen müssen weil das Alg I nicht ausreicht.


    Warum ist das so. Diese sogenannten Niedrig Löhne, 400 EUR Jobs usw machen das alles Kaputt. Dazu weiter es muss ein Gesetzlicher Mindestlohn her der mindestens so Hoch ist in allen Berufsbereichen, dass so was wie hier gerechnet wurde nicht Passieren kann.

  • Zitat

    das Darlehen für die Mietkaution zurückzahlen muss und das sind 37,40 €.

    ich geh mal vom Normalzustand aus dann beträgt die Miete aller Wahrscheinlichkeit nach 374 mtl. da ja 10 % Rückzahlung im Rahmen liegen und sollte die Kaution für 2 Monate gezahlt worden sein, liegt die Miete eventuell bei 187 € bei solchen versteckten Hinweisen habe ich dann eine ganz andere Vermutung - das sich hier einer nen Spässchen macht mit konstruierten Fällen um sich als Schlauberger zu präsentieren! Denn ist doch irgenwie komisch das von der Miete hier im Grunde nicht mehr wie ein Kautionshinweis existiert, hat Kristin die ganze Zeit im "Freien" gepennt !?

  • Horst wenn man von einer Monatsmiete Ausgehen würde in Höhe von 374 EUR ja wären dann 37,40 EUR. Möglich das es so was gibt sich zu Präsentieren als Schlauberger. Aber sich mit fremden Federn Schmücken ? ist die Frage ob das immer optimal ist, wobei ich nicht unbedingt glaube das Kirstin eine Frau ist die sich Präsentieren will als Schlauberger.

  • Kai das Rechnen hier hat doch nichts mit dem Mindestlohn zu tun, sondern schlichtweg mit den Angaben die hier gemacht wurden! Kristin schreibt von einer Ist Situation und von diversen Begriffen und im Grunde ist doch nur die Frage wieso sie bisher nur 210,90 Leistungen ausbezahlt bekommt, das hat Edgar doch schon beantwortet. Zwischenzeitlich kommt dann eine Mietkaution, aber keine Mietangaben und die Info das ein Mehrbedarf gegeben ist weil Schwanger und ganz ehrlich dann kommst Du noch mit so´einem Quark wie der Steuerklasse und dem Jahresbrutto was auch nicht zur Lösung beiträgt, da muss man sich dann tausend mal vor und zurück klicken, kann sich das im Grunde zusammenreihmen und dann kommt wieder nur Strungs weil dann Zahlen addiert und subtrahiert werden, wo man sich fragt wo kommen die her? Das Ganze sieht eher nach nem Fallkonstrukt für Leistungsberechner vom JC aus ! Ich glaub erst dran wenn Kirstin nächste Woche schreibt was auf dem JC dazu an Erklärung kommt! Ist wie ne Variable mit X unbekannten !