ZitatDanke im Voraus für ehrliche Antworten!
Bitte schön !
Zitatund wenn es dich alles so nervt,dann melde dich ab!
wenn ich Dir damit ne Freude mache, sage ich Dir bescheid wenn's soweit ist, noch kann ich es ertragen !
ZitatDanke im Voraus für ehrliche Antworten!
Bitte schön !
Zitatund wenn es dich alles so nervt,dann melde dich ab!
wenn ich Dir damit ne Freude mache, sage ich Dir bescheid wenn's soweit ist, noch kann ich es ertragen !
Du schreibst und beimmst dich wie n 12-Jähriger!
Voll der Kindergarten
Kannst Du halten wie ein Dachdecker ! Übrigends: Kindergarten - in dem Alter gibt es wenig unehrliche Teilnehmer, hat also was Gutes !
Dann erkläre mir doch mal bitte,weshalb man aus dem Eröffnungsthema nicht rauslesen kann,dass ich vom arbeitsamt alg1 bekomme?
Du bekommst jetzt aufstockendes ALG II zum ALG I ANspruch, - mehr als zuvor, und auch da wird die Richtigkeit in Frage gestellt, wieso??
ganz einfach, weil man nicht jedesmal auf den Ursprungstread zurück geht wenn man zwischendurch auch noch in einem anderen Bereich diese Forums z.B. den PN war! So gesehen hattest Du ja recht das es dort zu lesen war, ich klicke aber nicht jeden Beitrag von A-Z nochmal durch um meine Meinung zu posten - Und warum glaubst Du das Du zu wenig bekommst ???
Ich verstehe den Anrechnungsbeitrag von 351,60 nicht,da ich vom Amt ja nur 210,90 bekomme!
Deswegen have ich gefragt,steige da nämlich nicht durch!
Bei ALG II wird Einkommen angerechnet und das hast Du ja aus ALG I Du hast ja einen Anspruch bei ALG II der genau definiert ist Lebensunterhalt und Leistungen für die Miete. Diesem Betrag musst Du aber das ALG I als Einkommen zuführen, und solltest Du mtl. noch irgendwie anders zu Geld kommen muss das auch dazu gerechnet werden abzüglich der geltenden Freibeträge und wenn man diese Beträge addiert ergibt sich bis zu dem Gesamtbedarf ein Leistungsanspruch der als aufstockendes ALG II bezeichnet wird. - von welchem Amt bekommst Du denn die 210, 90 € ??
Ich bekomme vom Arbeitsamt 210,90€.
Vom jobcenter 85,98 oder so...aber weshalb 351,60 angerechnet werden,verstehe ich nicht,da ich keine ersparnisse noch einen nebenjob habe!
Magst du dir den Eröffnungsthread nochmal durchlesen und wenn du es verstehst,bitte erklären?
Das zu berücksichtigende Einkommen von der Arbeitsagentur beträgt 351,60 €, ///// Frage die doch mal was das für ein Einkommen ist von der Arbeitsagentur das Du bekommst.
ZitatWer kann mir bitte sagen,ob diese Berechnung stimmt und weshalb nicht 210,90 € sondern 351,60 € angerechnet werden?
Aus dem Verdienst des letzten Jahres wird ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hat also jemand das gesamte vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe seiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt. Bei Dir 351,60 €. Hat der Arbeitslose mindestens ein Kind, stehen ihm 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Bei Dir 210,90€.
Meiner Meinung nach müssten auch diese 210,90 angerechnet werden, weil das bekommst Du ja. Weiter würde ich wenn Du zusätzlich AlG II beantragt hast, die kosten für die KDU beantragen.
Also gegen den Bescheid von der ALG II Stelle Einspruch einlegen und um Neuberechnung bitten.
Edgar Gesamt Brutto oder Gesamt Netto ?
Karate Kai noch nicht ausgenüchtert?
Was steht denn da, für Dich noch mal!
ZitatHierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt.
Hallo Kristin 11
gestern Abend ist mir das Update des Forums bei de rAntwort dazwischen gekommen. "Edgar" hat hier schon einen Grund genannt warum bei Dir die Anrechnung der 351,60 erfolgen - ich hatte gestern mal versucht nachzuvollziehen wie die 210,90 zustande kommen . GG52 hatt es hier bereits vor einiger Zeit gepostet und zwar das ALG I ja eine Lohnersatzleistung ist die am Monatsende gezahlt wird und ALG II ja eine Leistung zur Hilfe darstellt die vorab gezahlt wird. Und bei ALG II war dann meinem Denken nach das ALG I ja auch anzurechnendes Einkommen für das ja die selben Kriterien zu gelten haben wie bei anderen Einkommenszugängen die man bei ALG II durch hinzuverdienst hat. Also die 100€ Freibetrag und die anteilig 20% Freibetrag aus der darüber liegenden Restsumme. Leider kam ich dann aber auf einen Betrag von 201,44 € also nicht ganz dem Betrag der bei Dir ausgewiesen steht. Allerdings hattest Du da noch einen Mehrbedarf und eine Differenz zwischen dem was gezahlt wird und dem was dann berücksichtigt wird, und das waren ca 25 € also habe ich auch da einmal diese Praktik zugrunde gelegt bin dann aber vom Update überrascht worden. So ganz passt der Betrag immer noch nicht aber es kämen ja schon grob 5€ hinzu und man wäre dann bei 206,44€. Ich denke das ich lediglich im Rechenprozess da ein wenig anders vorgehe wie das JC. Für mich ist das die somit sinnigste Erklärung wie der Betrag von 210,90 Zustande kommt. Und um das geht es Dir ja wohl in der Fragestellung ! Eventuell hat sich durch die Berechnungsvorgabe die Edgar da gepostet hat über das Jahr gesehen die Restdifferenz eingeschlichen!
kristin11 wie Hoch ist das Bruttoeinkommen des ganzen jahres auf sich das Alg I bezieht. und welche Steuerklasse hast Du
@ Kai - was soll das jetzt bringen ??? Die Zahlen die zu Grunde gelegt werden sind doch aufgeführt, stellt sich nur die Frage wie was gerechnet wird und ob der eine oder andere Gedanke hierzu richtig oder falsch ist ?!
Horst gebe einmal zu dem Link den ich gegeben habe die Summe 451,08 EUR ein und lasse Berechnen. Dann kann man das nachvollziehen. Habe keine Lust die ganzen Rechengrößen hier zu Schreiben.
Ihr monatliches durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt müsste nach den Werten 451,08 EUR sein Jahres Brutto 451,08 x 12 = 5412,96 EUR.
Unter Alg II
Grundfreibetrag 100 EUR Einkommen 210,90 EUR aus Alg I
20% v.H aus 110,90 EUR = 22,18 EUR
Grundfreibetrag 100 EUR + 22,18 EUR Freibetrag = 122,18 EUR Freibetrag
210,90 EUR Einkommen - 122,18 EUR Freibetrag = 88,72 EUR anrechenbares Einkommen
Regelsatz 374 EUR + 210,90 EUR Einkommen - 88,72 EUR anrechenbares Einkommen = 496,18 EUR Überweisung.
Beim ALG1 gibt es keinen errechenbaren Freibetrag wie das bei Arbeitseinkommen der Fall ist. Kirsten müßte mit ihrem Bescheid zur Leistungsabteilung gehen und sich diesen dort erklären lassen.Angerechnet werden dürfte nur der Betrag des ALG1. Ich denke das es ein Rechenfehler sein dürfte.Ansonsten müßtest du ja auch noch die Ausstattung fürs Kind beantragen.
@ Kai - die 210,90 sind doch der Freibetrag im ALG II und nicht wie Du schreibst aus ALG I
und der Mehrbedarf ist doch bereits mit 63.58 in den 85.98 erhöhendem Mehrbedarf enthalten also ergibt sich da lediglich ein Mehr von 22.40 was ansich ja nur als 20% Anteil beim Grundfreibetrag von 210,90 noch irgendwie berücksichtigt sein kann.
Ich meine auch gelesen zu haben das nicht 365 sondern lediglich 360 zu berechnen sind, dies würde dann schon eher erklären wie sich die restlichen 3-4 € ergeben die zu den 210,90 noch fehlen!