regelsatz

  • Erst mla gar nichts - es stellt sich doch zunächst mal die Frage ob Bedürftigkeit vorliegt ! ALG II ist nicht dazu gedacjht das jeder sagt was steht mir zu! So kann man beim Kindergeld denken! Solltet Ihr als Familie mit dem gegebenen Einkommen und dem was sonst so zur Verfügung steht nicht klar kommen kann man beim JC erklären das man damit nicht ausreichend den Lebensunterhalt bestreiten kann, z.B. wenn man arbeitslos ist und keine Arbeitsstelle findet die diesen Zustand verbessern würde. Davon lese ich hier aber nichts! Das eine Familie nun etwas mehr kostet wie ein Junggeselleneinkommen mag sein, da bisher aber keine Bedürftigkeit zu bestehen stand, stellt sich mir die Frage wieso das nach dem Zusammenzug plötzlich so sein sollte!?

  • ich möchte klarstellen das ich gearbeitet habe aber leider hat meine firma insolvenz angemeldet und ich darduch meinen job verloren deshalb kann ich auch keine zwei wohnungen mehr bezahlen und deshalb bin ich zurück gezogen beim amt wollte ich nicht aus scharm fragen wie viel geld ich bekomme also ich habe zur zeit kein einkommen ein kind und meine frau und da ich genug geld verdient habe um uns dreien den lebens unterhalt zu finanzieren brauchte meine frau nicht arbeiten also stehen wir beide jetzt ohne einkommen da deshalb bitte ich um die antwort der oben genannten frage vielen dank im voraus mfg schunami

  • Deine Familie hat folgenden Bedarf schunami:


    a) € 337 Regelleistung für Dich
    b) € 337 Regelleistung für Deine Frau
    c) € 219 Sozialgeld für das Kind
    d) die Kosten einer angemessenen Wohnung (Eure Miete und Nebenkosten)


    Wenn Du das zusammenzählst und davon das Kindergeld (€ 184) abziehst, dann weist Du, was Dir zusteht. Solltest Du ALG I bekommen und dieses nicht ausreichen, so kannst Du mit ALG II aufstocken.


    Gawain