BAB und Unterhalt???

  • Hallo, ich bin jetzt 23(1.10.1988 geboren)
    habe mit 17 Jahren mein erstes Kind bekommen also 2005 und 2008 mein zweites kind demnach sind sie jetzt 4 und 6 jahre alt.
    Seit 1.10.2010 bin ich in einer Ausbildung zur altenpflegerin (3jahre )
    jetzt musste ich neu Bab beantragen da mein bescheid zum 30.03.2012 ausgelaufen war.


    Meine mutter verdient fast genauso wie beim ersten antrag.
    Ich habe eine schwester die ab 20.08.2012 eine ausbildung als verkäuferin macht(2jahre)
    jetzt muss meine mutter ab 1.8 mir 245 euro unterhalt zahlen weil meine schwester nicht berücksichtigt werden kann.
    den ausbildungsvertrag von ihr habe ich zum BAB geschickt und habe noch keine Antwort.


    Meine Frage meine mutter ist doch immer noch meiner schwester unterhaltsverpflichtet sie wohnt noch zuhause und wir im juni2012 grade mal 17 Jahre.
    Wieso hat meine mutter jetzt anzurechendes einkommen hat sie vorher nicht gehabt.
    Was kann man machen das meine mutter kein anzurechnendes einkommen mehr hat?
    Soll meine Schwester jetzt mit 17 ausziehen?und vor allem dingen habe ich ja selber mit 17 ein kind bekommen und muss meine mutter jetzt für dieses aufkommen?
    Mein vater wurde nicht berechnet da er unbekannt ist.


    Danke für die Hilfe;)

  • Mit dem BAB bin ich nicht ganz so bewandert, wieso besteht bei Dir eigentlich eigentlich noch elternabhängiges BAB ? Wer eine eigene Familie anschafft bevor ereine Ausbildung macht, sollte doch in der Lage sein für seinen Lebensunterhalt selber aufzukommen. Hinsichtlich der Unterhaltspflicht der Eltern würde ich mal die Zielstrebigkeit der Unterhaltsberechtigten sehr in Frage stellen und damit wäre für mich als Elternteil eigentlich die Kuh vom Eis denn, die Kinder die Du bekommen hast mögen ja vielleicht ein Grund für die späte Ausbildung sein, aber dafür tragt dann besagte Person wohl in erster Linie selbst die Verantwortung und darüber hinaus gibt es ja wohl auch noch mindestens einen Erzeuger ( gemeint sind die Enkelkinder) der da mitgewirkt hat und der wäre demnach ja wohl eher verpflichtet Leistungen zu erbringen wie die Eltern - also wenn ich zu entscheiden hätte würde ich mal sagen ist es mit der Unterhaltspflicht der Mutter längst vorbei, das kannst Du wie auch das Amt aus meiner Sicht ganz schnell vergessen das Mutter oder Vater bei einer nicht zielstrebigen Tochter im Alter von 24 Jahren hier noch irgendwas Verpflichtendes leisten müssen !


  • Mit Beendigung der Schule ist auch der bisherige Freibetrag für die Schwester beim anzurechnenden Einkommen der Mutter entfallen.
    Nunmehr wird das anzurechnende Einkommen halbiert, weil ja zwei Anspruchsberechtigte Kinder auf
    "Ausbildungsunterhalt" vorliegen.


    Wieso muss die Mutter für deine Kinder aufkommen?


    schau mal in die Quertabelle beim Einkommen der Mutter.
    Da sollte an vorvorletzter stelle die Zahl 60 (%) stehen.
    50% generell, 5 % für Dich, 5 % für deine Schwester


    Deine Kinder haben evtl. Anspruch auf Unterhalt vom Kindesvater, eigenes Kindergeld, wohngeld oder Alternativ Hartz IV.


    dms

  • im moment steht da 55% und ab august 50%.
    Ich will ja nichts von meiner mutter.
    gibt es eine möglichkeit wenn meine schwester auszieht das dann wieder mehr freibetrag für meine schwester ist?
    danke für die antwort.

  • im moment steht da 55% und ab august 50%.
    ...


    Ab August sollte dort 60 % stehen !
    hast dich bestimmt verschrieben:confused:


    Nachtrag: werd das aber nochmal abprüfen § 21,23,25 BAföG; meld mich dann nochmal


    ...
    gibt es eine möglichkeit wenn meine schwester auszieht das dann wieder mehr freibetrag für meine schwester ist?
    danke für die antwort.


    Was ändert der Auszug an der Tatsache, dass die Schwester nunmehr in Ausbildung ist?
    Daher NEIN.


    dms


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • na ich dachte weil meine schwester 17 ist ,dass meine mutter ihr zu unterhalt verpflichtet ist aber sie hat ab august nur noch den freibetrag für sich also 1070€.
    Wenn ich alles genau rechne hätte ich 980€ mit dem unterhalt meiner mutter. sie selber hat nur 1070 € freibetrag?


  • Hallo,
    sind die 245€ Unterhalt das anzurechnende Einkommen aus dem BAB-Bescheid?
    Wenn ja, dann hast Du eigentlich kein Recht, das Kindergeld einfach einzuverleiben.
    Vielmehr aus sicht deiner Mutter, müsste Sie (245 - 184) 61 Euro zu dem weitergeleiteten Kindergeld an Dich dazu zahlen, um
    dem BAB-Bescheid gerecht zu werden.
    Somit sieht deine Rechnung dann etwas anders aus:
    357€ netto ausbildungsgehalt
    245€ Unterhalt, incl. 184€ kindergeld
    194€ BAB = 796€


    Das Kindergeld ist vom Ansatz her für die Eltern gedacht.


    Evtl. sind jetzt noch weitere Fragen aufgetreten, dann stelle sie ruhig.
    Zumindest kann ich mir das vorstellen.


    dms

  • ja das kindergeld zahlt meine mutter mir aus ich wohne ja nicht mehr zuhause und deshalb muss sie mir das ja geben.
    aber wenn man es vom unterhalt abziehen muss dann kann ich davon niemals leben.
    von den momentan 476€ BAB sind knapp 350 € fahrtkosten und kinderbetreuungskosten.
    den rest habe ich dann zum leben und für die miete.
    ich meine es reicht ja so schon kaum und noch weniger das schaffe ich niemals gerade in der prüfungszeit dann.

  • Hallo,


    ich drösel das mal nach Unterhaltsrecht im BGB auf. Das wäre nämlich vorrangig anzuwenden. Irgendwelche Unterhaltsbeträge aus BAB oder BAföG-Bescheiden haben familienrechtlich keine Relevanz. Wenn da also ein Betrag für die Mutter steht, ist dieser noch lange nicht zu zahlen.


    Dann noch vorweg, warum soll die Mutter hier Unterhalt zahlen. Vorrangig wäre der Vater Deiner Kinder Dir und den Kindern zum Unterhalt verpflichtet.


    So. Da Du nicht mehr bei einem Elternteil wohnst, hättest Du einen pauschalen Unterhaltsanspruch in Höhe von 670€(vergl. LL der OLG Punkt 13.1.2). Darauf anzurechnen ist das volle Kindergeld, welche Deine Mutter Dir ja richtigerweise auskehrt, da es zur Deckung Deines Bedarfs dient (vergl. § 1612b BGB). Dann wird die volle Ausbildungsvergütung angerechnet, sowie der volle BAB-Betrag.


    670€ - 184€ - 357€ - 194€ = -65€


    Du deckst also mit Azubivergütung, Kindergeld und BAB Deinen Bedarf selber. Die Mutter ist raus aus der Sache.


    LG chico

  • Du deckst also mit Azubivergütung, Kindergeld und BAB Deinen Bedarf selber. Die Mutter ist raus aus der Sache.


    LG chico


    Das ist falsch herum gedacht. Anspruch auf BAB hat, wer mit Auszubildendenvergütung und Unterhaltsleistungen der Eltern (sofern leistungsfähig) seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (§ 56 SGB III (alt § 59).


    Nach deiner Logik bräuchten die Eltern aller Azubis gar keinen Unterhalt mehr zahlen, da der Bedarf dann immer mit Azubi-Vergütung und BAB gedeckt wäre.

  • Hallo GG52,


    ne, das ist nicht falschherum gedacht.


    Zitat

    (§ 56 SGB III (alt § 59).


    Hier wird sich auf das SGB berufen. Bei der Ermittlung des Unterhalts ist aber das vorranige BGB anzuwenden. BAB wird ja auch nur gezahlt, wenn der Auzubi wegen des Ausbildungsstandortes das Elternhaus verlassen muss. Wenn der Azubi nur drei Straßen weiter zieht, weil er ne eigene Bude haben will, gibt´s eh kein BAB


    BAB (wenn berechtigt) oder BAföG MUSS vorrangig zum Unterhalt beantragt (Urteile liefere ich gerne auf Anfrage) werden. Wenn dann noch eine Lücke zur Deckung des Bedarfs, hier 670€, vorhanden ist, dann ist diese durch die Eltern zu schließen, sofern diese leistungsfähig sind.


    LG chico

  • . BAB wird ja auch nur gezahlt, wenn der Auzubi wegen des Ausbildungsstandortes das Elternhaus verlassen muss.


    Auch das ist schon wieder falsch. Volljährige können sehr wohl aus dem Elternhaus einen Eingang weiter ziehen und BAB beziehen.


    § 60 Sonstige persönliche Voraussetzungen
    (1) Die oder der Auszubildende wird bei einer Berufsausbildung nur gefördert, wenn sie oder er
    1.außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und
    2.die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann.
    (2) Absatz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die oder der Auszubildende
    1.18 Jahre oder älter ist,
    2.verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
    3.mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder
    4.aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann.

  • Da hast Du recht GG52. An 18 Jahre oder älter hatte ich nicht gedacht.


    Zitat

    Auch das ist schon wieder falsch


    Wieso schon wieder?


    Dennoch bleibt es dabei, dass BAB und BAföG vorrangig zum Unterhalt beantragt werden muss. Siehe dazu:


    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
    Aktenzeichen: 15 UF 75/05 vom 24.08.2005


    Da beides Einkommen des Kindes darstellt, wird es bedarfsdeckend auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.


    LG chico

  • In dem Urteil geht es um Bafög. Hierbei gelten die Eltern nach dem System der Einkommens- und Vermögensanrechnung ( §§ 21 ff. und 26 ff. BAföG ) in Höhe der als Ausbildungsförderung in Betracht kommenden Darlehensbeträge als nicht leistungsverpflichtet. Das heißt, man kann nicht auf das Bafög verzichten, weil man keine Schulden machen will und dafür die Eltern in vollem Umfang heranziehen. Das ist der Tenor.


    Für Schülerbafög und BAB ist das unrelevant, da diese nur als Zuschuss gewährt werden.

  • Hallo,


    ich drösel das mal nach Unterhaltsrecht im BGB auf. Das wäre nämlich vorrangig anzuwenden. ......


    LG chico


    Hallo chico,
    auch auf die Gefahr hin, etwas zu wiederholen, es geht hier um eine Berechnung nach dem SGB III.
    Für die Verzweigung in das Unterhaltsrecht im BGB gibt es für einen Spezialfall ebenfalls einen eigenständigen Paragraphen im SGB III.
    § 68 Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe


    Es ist daher fraglich, warum der Gesetzgeber hier einen extra Paragraphen für die Verzweigung geschaffen hat,
    wenn nach deinen Worten das SGB III erstmal grundsätzlich nachrangig ist - also nicht nur in dem Spezialfall-.



    Meine Kontrollrechnung würde zwar etwas anders aussehen, aber vom Ergebnis käme ich zu den selben Schlussfolgerungen, wenn ein Verfahren nach § 68 eingeleitet werden würde. mandyh kommt aus Brandenburg, somit wären noch die ausbildungsbedingten Aufwendungen zu berücksichtigen (als Abzug; müsste ich erst schauen ob 70 oder 90 Euro). Jedoch steht dies erst am Ende des Verfahrens nach § 68 Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe, also wenn die Klage vorbereitet wird.


    dms


    Hinweis für mandyh: such mal bei Google nach Vorausleistung -egal ob bei BAföG oder BAB-.

  • hallo,
    ich habe ja einen bab bescheid der vorläufig bewilligt ist da mein vater die unterlagen nicht ordnungsgemäß einreicht oder wie auch immer ich kenne ihn nicht.
    das geht schon 1,5jahre so.jetzt sind die letzten 1,5jahre dran und dann bin ich fertig mit der lehre und habe 3 jahre vorläufiges bab bekommen.
    Meine Mutter ist mir ja zu unterhalt verpflichtet das weiß ich aber ich bin der meinung das sie doch noch einen freiberag für meine schwester haben müsste weil diese erst 17 wird nächste woche und auch wenn sie eigenes geld verdient ist sie ja trotzdem noch minderjährig.
    ich verstehe mich gut mit meiner mutter und sie hat auch einiges an geld was ja nun zum übersteigendes einkommen zählt aber was sie alles bezahlen muss das wird ebend nicht gesehen auch wenn sie knapp 500€ drüber ist, kann sie es nicht zahlen weil ihre monatlichen kosten es nicht zulassen
    und wenn ich das einklagen würde oder was weiß ich wäre das verhältnis nicht mehr so gut denn sie sieht nicht ein für mich zu zalen weil ich mich mit 17 entschlossen habe ein kind zu bekommen und dadurch die ausbildung erst später begonnen habe.
    hätte ich gleich nach abschluss meine lehre gemacht wäre alles vorbei aber warum soll sie praktisch für meine kinder zahlen.?


    das verstehe ich nicht.
    LG

  • mandyh - ganz ehrlich, egal wie schwer die Situation für Dich dadurch ist, ich denke schon das Deine Mutter genug leistet! Ich höre immer nur das die Kinder mit diesem und jenem nicht zurecht kommen ! - Andere müssen das auch und die schaffen es komischer Weise ! Wenn ich lese das Du 350 € Fahrkosten ansetzt, dann kann ich nur aber "Hallo" dazu sagen sofern die Kinderbetreuungskosten da nicht involviert sind ist das ganz schön happig und man sollte mal schauen ob das nicht auch anders geht. Mein Sohn hat ungefähr 270€ im Monat und der muss mit dem Auto ne ganze Ecke zum Ausbildungsbetrieb fahren,- inzwischen haben die eine Fahrgemeinschaft. Warum Du grade in der Prüfungszeit schreibst verstehe ich nicht, dadurch hat man eher weniger Kosten weil man vielmehr Zuhause ist und lernt! Ich denke Du jammerst auf ziemlich hohem Niveau - in meiner Ausbildungszeit hiess es immer "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" Wie wäre es mit etwas mehr Bescheidenheit !??? :D



    Zitat

    denn sie sieht nicht ein für mich zu zalen weil ich mich mit 17 entschlossen habe ein kind zu bekommen und dadurch die ausbildung erst später begonnen habe.

    und somit stellt sich sogar die Frage ob die Eltern denn wirklich zum Unterhalt verpflichtet sind ! Zielstrebig hat das Kind ja wohl zunächst so entschieden das erst mal der Nachwuchs wichtiger ist wie die Ausbildung !

  • hallo,
    falls du es nicht verstanden hast ich will nicht das meine mutter einkommen hat, ich will einfach nur noch die 1,5 jahre vom BAB mein geld bekommen und gut ist.
    bei den 350€ ja da sind kinderbetreuungskosten enthalten von 260€.
    Desweiteren habe ich einen Haushalt den ich finanzieren muss..
    auch wenn es so bleibt das meine mutter mir die 245€ geben müsste werde ich sie nicht verlangen , denn das verhältnis ist mir wichtiger als irgendein Geld!!!!!!!!!!
    Ja ich habe erst Kinder bekommen und ist das jetzt schlimm?
    Ich bin eine die trotzdem ihre ziele verfolgt und ich habe nach jeder Geburt sofot versucht ne ausbildung zu bekommen und habe immer absagen bekommen ist ja klar kleines baby zuhause nee die wollen wir nicht.Der vater hatte immer die babyjahre aber das interessiert immer keinen...Ich sitze nicht zuhause und schaffe mir kinder ü ber kinder an um nicht zu arbeiten.
    Das ich die kinder so früh bekommne habe ist halt so und jetzt mache ich das beste draus und bin stolz ne junge mutti zu sein die ihr leben trotzdem schafft auf die reihe zu bekommen!!!!
    LG