Hab ich anspruch auf Baby Erstaustattung? Durch neue Bedarfsg. alles kompliziert.37 S

  • Mein Mann ist noch bis zum 12.06 in der Ausbildung. Ich bin in der 37 SSW und bekomme Hartz4. Habe jetzt meine eigene Bedarfsgemeinschaft angemeldet. Am Dienstag habe ich ein Termin um den Antrag abzugeben. Die Mitarbeiter von der ARGE überprüfen dann auch noch mal ob ich Anspruch auf die Babyausstattung habe.
    Ich habe zwar den Antrag letztes Jahr auf die Basbyerstaustattung gestellt aber sie meinen der sei mit dem Antrag auf die eigene Bedarfsgemeinschaft hinfällig.Mein Mann und ich haben am 15.05 geheiratet.
    Ich habe von der Diakonie für das Baby 600 € bekommen. Kann die Arge das anrechnen so das ich weniger Geld von ihnen für die Erstaustattung bekomme? Sie wollen die Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen da steht es drauf das ich das Geld von der Diakonie bekommen habe.
    Eigentlich bekommt man das Geld für die Babyerstaustattung 4-6 Wochen vor der Geburt.


    Die Dame beide Arge meinte auch wenn ich etwas billiger bekomme an babysachen zahlen die auch weniger.

  • @ Fipo - nun ja, das man alle Möglichkeiten ausschöpft ist ja nicht Unlegitimes, klar wird das von dem einen oder anderen nicht besonders gerne gesehen oder gut geheissen! Wer Bedürftig ist sollte auch die für Ihn möglichen Regelungen ausschöpfen dürfen.


    Die 600€ sind allerdings ein nicht kleiner Betrag und ich denke mal das Du diesen dem JC bisher verschwiegen hast, als SB würde ich daraus ableiten das Du auch andere Einnahmen verschweigst z.B. von den Großeltern, ich denke Du tust Dir mit so einer Praktik selbst keinen allzu großen Gefallen, das wird sich in der Zukunft sicher rächen. Nach dme Motto das muss ich dem Amt nicht melden und versuche es dann da auch noch, machst Du Dir bei allem Verständnis das man gegenüber besorgten Schwangeren hat, auf dem JC sicher auch Neider !

  • Fipo ich würde das so sehen.


    Nach der Geburt steht deinem Kind einen eigenen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt zu, den es im eigenen Namen geltend macht. Du als Kindesmutter machst keine eigenen Ansprüche geltend, sondern als gesetzliche Vertreterin deines minderjährigen Kindes dessen Ansprüche geltend.


    Anlässlich der Geburt entsteht ein Bedarf deines Babys, soweit es sich nicht um Bekleidungsbedarf handelt, begründet das einen außergewöhnlichen Bedarf für dein neugeborenes Kind. Demnach sind Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung zu prüfen. Dieser Bedarf ist als Erstausstattung für die Wohnung i.S.d. SGB II anzusehen, da mit der Geburt deines Kindes für dieses ein neuer Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände entsteht.