Ich habe auf ein Sparbuch eine einmalige Zahlung von 1500 € aus dem Lastenausgleich erhalten. Innerhalb welchen Zeitraums muss ich das dem Job-Center melden? Ich bin freiberuflicher Künstler und benötige davon dringend 800 € Standgebühr, zahlbar bis spätestems 1.6. - und darüber hinaus weitere Investitionen (Material), um an einer Ausstellung im Dezember teilnehmen zu können. Diese Ausstellung wird mir erfahrungsgemäß einen so guten Verdienst ermöglichen, dass (zumindest) eine mehrmonatige Pause des Bezugs von Haertz IV möglich sein wird. Wird mir das ererbte Geld allerdings auf meine monatlichen Überweisungen vom Job-Center angerechnet, kann ich diese Gebühr nicht aufbringen. Zumal mein Girokonto chronisch bis zum Dispolimit überzogen ist und es im "Bannkreis von Hartz IV" nicht aufgefüllt werden kann. Und somit die berufliche Chance nicht wahgenommen werden kann: Ein circulus vitiosus... Hilfe, wie soll ich mich verhalten?
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Auf alle Fälle, musst Du diese Erbschaft unmittelbar dem Jobcenter melden, damit man Dir nicht Sozialbetrug vorwerfen kann. Den Rest der Geschichte darfst Du dann Deiner Sachbearbeiterin erzählen. In wie weit diese sich davon beeindrucken läßt, vermag hier niemand zu sagen.
Gawain
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Okay, Gawain, danke.
RomanR. -
Zitat
benötige davon dringend 800 € Standgebühr, zahlbar bis spätestems 1.6. - und darüber hinaus weitere Investitionen (Material), um an einer Ausstellung im Dezember teilnehmen zu können. Diese Ausstellung wird mir erfahrungsgemäß einen so guten Verdienst ermöglichen, dass (zumindest) eine mehrmonatige Pause des Bezugs von Haertz IV möglich sein wird.
vollkommen richtig was Gawain Dir da rät, ich hatte das gleiche geraten darüber hinaus denke ich mal das Du freiberuflich tätig bist und solltest Du dem SB die Mitteilung zügig machen, besteht ja vielleicht sogar dei Möglichkeit einer anderen Förderung - nämlich die über SGB II § 16 Einstiegsgeld von seiten des JC nachzudenken - hier würde ich dann auch mal mit dem Argument kommen - "ist ein Geben und Nehmen" welches die SB ja auch immer sehr oft verwenden. Über nicht vorhandene Mittel kann man Dich dann eigentlich nicht ausbremsen denn die kommen ja durch Deine Mitteilung grade rein, warum dann das nicht mal mit einer Gegenleistung belohnen zumal die Aussicht besteht Dich gänzlich zumindest für einen bestimmten Zeitraum aus dem Leistungsbezug zu bekommen, - Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden, Künstler sind ja nicht immer gute Verkäufer aber Du kannst das ja ajetzt auf dem JC schon mal üben auch da muss man sich zu verkaufen wissen !!:D
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