[Aufstockerin] Zuweisung nach § 16c SGB II

  • als Aufstockerin genügen dem JobCenter meine Einnahmen nicht. Mein Kundenberater hat mich per Eingliederungsvereinbarung einer Maßnahme „Coaching für Selbständige“ zugewiesen. Die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragte Firma SYSTEM-Data Personal Service GmbH fordert vorab: Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre (Steuergeheimnis?), bisherige Umsätze, bisherige betriebliche Ausgaben etc.
    Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht ?


    Danke für Antworten
    BMN

  • Ich würde bei dieser Service GmbH mal nachfragen wozu diese Daten gebraucht werden denn eigentlich gehen diese vertraulichen Daten keinem etwas an. Warum solltest du dies offen legen.


    Das Ziel dieses Coachings ist es, das Unternehmen der TE zu beraten, dass es gewinnmäßig in eine Zone kommt, in der man von Alg II unabhängig wird. Dazu müssen die Zahlen der Vergangenheit analysiert und daraus Wege für künftiges Handeln abgeleitet werden.


    Anstatt zu meckern sollte sie froh sein über diese Unterstützung seitens des JC. Denn wenn man so eine Unternehmensberatung selbst bezahlen will, wird es sehr teuer.

  • Na ja Unternehmensberatung mag ja teuer sein wenn man diese in Anspruch nehmen muß aber es ist auch nicht gesagt das besagte Firma in ihrem Job gut ist. Meist ist es doch so das diese Firmen die mit den JC zusammen arbeiten auch von diesen abhängig sind.Die meisten dieser Firmen oder auch Schulungszentren würde es schon lange nicht mehr geben wenn sie nicht täglich arbeitslose Menschen geschickt bekommen würden. Ich denke in diesem Fall geht es auch etwas ums Vetrauen und jedem würde ich meine persönlichen Unterlagen auch nicht aushändigen wollen. Es ist immer noch etwas anderes wenn ich dorthin geschickt bzw. gezwungen werde oder ob ich mir selbst eine solche Firma zu Hilfe nehme.

  • Die Datensammelwut grassiert allenthalben. Die Frage, die sich aufdrängt, lautet: Wo sind die rechtlichen Grundlagen? Immerhin gibt es ein Datenschutzgesetz. Die Änderungen von § 16c SGB II sind Ende 2011 in Kraft getreten. Möglicherweise mit „heißer Nadel gestrickt“. Handwerkliche Fehler des Gesetzgebers sind ja neuerdings keine Seltenheit mehr.


    Danke für Antworten
    BMN

  • Also die Firma SYSTEM-Data Personal Service GmbH hat von Dir schon mal überhaupt nichts zu fordern, aus diesem Grunde würde ich die Herausgabe der besagten Unterlagen schlichtweg verweigern, wenn Du sie nicht preisgeben möchtest.


    Über die Maßnahme als solche habe ich folgendes in den fachlichen Hinweisen gefunden:


    Zitat

    Die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 16c Abs. 2 SGB II ist für eine/n hauptberuflich selbständige/n eLb gem. § 10 Abs. 3 SGB II zumutbar, auch wenn er/sie für die Dauer der Teilnahme die Ausübung seiner/ihrer selbständigen Tätigkeit einschränken muss. Dies gilt auch, wenn sich dadurch seine/ihre Einnahmen vorübergehend reduzieren und sich die Hilfebedürftigkeit deswegen erhöht.
    Es ist bei der Maßnahmegestaltung darauf zu achten, dass die individuelle Situation des/der Selbständigen durch eine entsprechend flexible Ausgestaltung in angemessenem Umfang berücksichtigt wird.
    Bei Nichtantritt oder Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung von Selbständigen ohne wichtigen Grund treten Sanktionen nach § 31ff SGB II ein, siehe dazu FH zum § 31 SGB II, Rz. 31.11 ff.


    Gawain

  • @ GG52 - das mag ja sein das die JC hier Hilfe bieten, bezüglich der Unternehmensberatung kann ich aber auch noch folgendes ausführen, es kommt nicht von úngefähr das die Kommunen die Unternehmensberatung als Geschäftsfeld erkannt haben denn die EU hat hier schon vor Jahren Förderprogramme ins Leben gerufen wonach jede Beratung mit bis zum Teil 1600€ gefördert wird. In der Folge schießen in sehr vielen Kommunen plötzlich der Verwaltung angegliederte Unternehmensberatungen wie Pilze aus dem Boden und machen den bisherigen Unternehmensberatern auch noch richtig Konkurenz denn der Freie Unternhemensberater gliedert sein Honorar anteilig zur Förderung auf das heisst die eine Hälfte zahlt der Kunde die andere wird im Rahmen der Kfw-Antragstellung in der Regel von der EU gezahlt somit hat der Freie Unternehmensberater schon mal 3200€ als Honorar für seine Tätigkeit. Ich habe hier vor Jahren schon von dieser neuen Konkurrenz der Unternehmensberater berichtet, damals war das ganze noch nicht einmal druckfrisch. In Bezug auf die damalige Flut von Ich AG'S und Kleinselbstständigkeiten war ja abzusehen das sich hier für die Kommunen sehr gute Einnahmequellen bieten werden, unabhängig davon ob die Beratungsqualität überhaupt gegeben oder zu beurteilen war, findet sich ja in den Ämtern immer einer qualifiziert genug zumal wenn dann noch das Klientel quasi nur noch von eienr Bürotür zur nächsten gehen muss, statt aufwendig in der freien Wirtschaft nach entsprechend qualifizierten UB's suchen zu müssen. Es ist wie mit den Fortbildungsunternehmen, irgendwo findest Du in der Führungsetage immer einen Nutznießer aus der öffentlichen Verwaltung der gewechselt hat! Sehr selten ist es hingegen einen im Markt bereits Etablierten dann in diesem Unternehmen zu finden - eine Hand wäscht demnach die andere und unter diesem Aspekt kann ich nur davor warnen sehr persönliche Unternehmensdaten mal ebenso aus der Hand zu geben - Datenschutz hin, Datenschutz her. Die Wahl des Steuerberaters oder des Unternehmensberaters ist in der Regel eine Wahl des Vertrauens - der Unternehmensform GmbH traut heute kein Bänker mehr, warum sollte also ein im Aufbau befindlicher Kleinunternehmer hier dem vom JC empfohlenen Unternehmensberater seine Zahlen offenlegen, doch nur aus dem Grund, weil dem SB die Beurteilung der Geschäftsentwicklung überhaupt nicht zu zutrauen ist, so ist das ja auch mit den Amtsärztlichen Untersuchungen, habe ich grade wieder erlebt. Nur in diesem Punkt ist ja jeder Leistungsbezieher verpflichtet der Aufforderung zur Amtsärztlichen Untersuchung nach zukommen.Stellt sich somit die Frage ob dies auch so bei der Unternehmensberatung der Fall ist und ob die dann auch von der Schweigepflicht entbunden werden müssen, so wie die Haus und Fachärzte, alles um seinen Anspruch nicht zu verlieren!.


    Der Zweck ist doch klar, das JC will so schnell wie möglich aus der Leistung kommen und wird daher die Unternehmenslage immer anders beurteilen wie ein Unternehmensberater, ich würde an Stelle von BMN die Unterlagen zum Termin mitnehmen aber jedlicher Kopie widersprechen, ist wie beim SB mit den Kontoauszügen. Der darf sich einen Einblick verschaffen und Handschriftliche Notizen dazu machen aber das Kopieren wie aller Orts üblich ist eigentlich überhaupt nicht zulässig ich beweise nämlich jedem JC das sie Datenschutztechnisch hier eindeutige Verfehlungen begehen, denn es ist bekannt das die Kopierautomaten jede Kopie speichern beim austausch der Geräte nicht ein einziges Job-Center diese Datenchips ausbauen und vernichten lässt, somit kann jeder der ein solches Kopiergerät im Nachhinein erwirbt und sei es der Schrotthändler alle auf dem Chip gespeicherte Informationen auslesen lassen - im Grunde ein Bombengeschäft für jemanden der weis wie und wo man solche Daten zu Geld macht!


    In meiner Zeit bei TERTIA habe ich dann auch kennen gelernt wie man mit Informationen auf den PC der Teilnehmer umgeht, die hatte nämlich dann alle der Teamleiter der ARGE Geilenkirchen vorliegen - soviel zu Datenschutz und was weis ich für Gesetze die einem vorgaukeln sollen das alles seriös abläuft, Wenn ich eines daraus gelernt habe, dann das, das der öffentliche Dienst über die größte kriminelle Energie in diesem Staat verfügt!