Hallo,
ich wohne in einer 2er WG, wobei mein Bekannter der Hauptmieter und ich der Untermieter bin.
Allerdings beziehe nur ich ALG2, er hatte noch nie etwas mit JC zu tun.
Jetzt möchte das JC eine Wohnungsbesichtigung machen, er möchte allerdings nicht, dass in seine Privatsphäre eingedrungen wird, sprich in den von ihm (mit)-bewohnten Räumen. (Badezimmer, Küche, Wohnzimmer).
Meine Frage: Wie weit darf eine Wohnungsbesichtigung gehen, darf man sie auch, ohne Konsequenzen zu fürchten, auch ganz verweigern? Schließlich ist es seine Wohnung!
Mir ist es egal, die können sich ruhig mein Zimmer angucken (und beim Aufräumen helfen:p )...
aber wie gesagt, mein Vermieter möchte nicht, dass z.B. in seinem Badezimmerschrank gewühlt wird.
Danke für Eure Antworten (vielleicht auch mit dazugehörigen Paragraphen um schlagfertige Argumente ggü. JC zu haben;) )