dies fordern die Mediziner - stellt die Praxisgebühr für viele Ärzte doch nur zusätzlche Arbeit im Praxisalltag da. Doch Bundesgesundheitsminister Bahr von der FDP hat allerdings so seine Probleme damit; findet er doch in der Regierungsbank keine Mehrheit für diesen Vorschlag - was will man Seitens der Regierung - ist doch klar da ist man für die Rückvergütung ! Macht ja auch Sinn, denn das Geld wird dann wieder jedem ALG II als Einkommen abgezogen, so gibt man ohne was zu geben ! Das sollte man dann zukünftig auch mit den Gehältern der Politiker machen, etwas geben was man sofort wieder vereinnahmen kann ! Wieder so eine soziale Aktion der Bundesregierung ! Was sagen wir da: "Immer Mitten in die Fresse rein!" so ein Lumpenpack gehört weg da oben!
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Guten Abend!
Wie ich es verstanden habe, ist díe FDP schon für die Abschaffung der Praxisgebühr. Allerdings wird es dafür in der Regierungskoalition keine Mehrheit geben, weil die CDU/CSU vor der Bundestagswahl der FDP diesen Triumph nicht gönnen will.
Und alle haben den Eid geschworen, ihr Handeln zum Wohle des Deutschen Volkes einzusetzten.
LG chico
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Zitat
Macht ja auch Sinn, denn das Geld wird dann wieder jedem ALG II als Einkommen abgezogen
Eine Rückvergütung von € 40 für das zurückliegende Jahr, wäre für viele schon eine feine Sache. Als Einkommen kann man sie nicht anrechnen, da die Praxisgebühr ja von der Regelleistung bezahlt wurde.
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Zitat
Als Einkommen kann man sie nicht anrechnen, da die Praxisgebühr ja von der Regelleistung bezahlt wurde.
Gawain - glaubst Du das oder weist Du 100-ig das die das nicht versuchen ? Bei der Steuerrückzahlung nimmt Vater Staat doch auch keine Rücksicht darauf das man vor ALG II kräftig verdient hat und deshalb zuviel Steuern gezahlt hat, da wird dann einfach das Zuflusprinzip zur Anwendung gebracht! Denke das die da bei der KV Rückerstattung genau so verfahren, machen sie ja auch wenn Mietnebenkosten rückerstattet werden. Die finden auch dafür ne logische Erklärung sieht man doch am Elterngeld für ALG II Bezieher!
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Die Mietnebenkosten bezahlt ja auch das Jobcenter, besser gesagt die Kommune Horst. Anders beim Strom, kriegste da ne Erstattung, so gehört sie Dir, da aus der RL bezahlt. Somit kann es bei der Praxisgebührerstattung nicht anders sein. Den Versuch diese anzurechnen kann man natürlich niemals völlig ausschließen, da es der Geister bei den Jobcentern gar viele verschiedene gibt ;).
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Zitat
da es der Geister bei den Jobcentern gar viele verschiedene gibt
so sehe ich das auch und die Begründung könnte lauten das die Praxisgebühr ja einen Teil der KV darstellt, die lediglich zu Lasten der AN als solche dargestellt werden muss um die AG entlasten zu können und beide KV-Anteile werden ja im Grunde auch über das JC geleistet!?
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