Tochter fängt Lehre an

  • blauaachen
    bin mir ziehmlich sicher das du kürzungen zu erwarten hast, die rechnen doch alles an.


    brauche selbst hilfe :
    hab ne abgeschlossene berufsausbildung zum Maurer und mir wurde tatsächlich auferlegt mich als bauhelfer zu bewerben.
    kennt niemand einen paragraphen oder ähnliches der soetwas untersagt ??????
    stellt euch mal vor ich krieg den job und bewerbe mich weiter als maurer bei anderen firmen, und derjenige chef der meine bewerbung liest sieht das ich zur zeit als bauhelfer arbeite, der denkt doch wohl das ich meinen beruf nicht so recht verstehen muss weil ich als helfer arbeite.
    ist echt hart was heutzutage von jemand verlangt wird.


    LG HEI&KO

  • Hallo,


    meine Tochter 17 fängt jetzt mit der Lehre an .Wie wird ihr Lehr gehalt angerechnet?Bekomme ich kürzungen?


    Ich bekomme nur zuschuß da mein Mann vollzeit arbeitet aber zuwenig verdient für uns.


    Hallo,
    soweit ich das verstehe gibt es bei dieser Konstellation zwei Möglichkeiten (wennTochter zu Hause wohnen bleibt)
    1. die Tochter verfügt über soviel Einkommen, dass Sie aus Eurer BG rausfällt
    2. die Tochter bleibt mit ihrem Einkommen in eurer BG und das Einkommen wird "normal" angerechnet


    Da du sagst, dass Du nur einen Zuschuss erhälst,ist es möglich, dass Ihr auch kein ALG II mehr erhalten werdet.


    Wahrscheinlich muss man dass konkret durchrechnen. Vielleicht kommt ein Spezi hier nochmal vorbei, und hilft Dir da weiter.


    dms

  • Wolferine, einen § dazu weiß ich im Moment nicht. Was Bewerbungen betrifft sollten die Wahrheitsgemäß sein.


    Du kannst ja solch eine Bewerbung schreiben als Helfer, und dem betroffenen Unternehmen Mitteilen das Du im Bezug von Alg II bist, und Du zur Auflage bekommen hast dich als Maurerhelfer zu Bewerben, und Du dieses Nachkommen musst weil Dir sonst Sanktionen angedroht werden. Das ist nicht gelogen und entspricht der Wahrheit. Da Du aber eine Abgeschlossene Ausbildung hast als Maurer, auch wenn diese Bewerbung als Helfer ist, erwachtest Du eine Ordungsgemäße tarifliche Entlohnung als Facharbeiter. Du aber grundsätzlich dazu bereit bist, ein Monat als Helfer zu Arbeiten das dieses Unternehmen, von Dir einen ersten Eindruck erhält. Da es unter dem Gesetz von Bezug des Arbeitslosengelds II die Möglichkeit des Aufstockens gibt, erklärst Du dich auch dazu Bereit in den ersten Monat deiner Hilfstätigkeit unter tariflich zu Arbeiten, und Du Dich sehr darüber Freuen würdest, wenn dieses Unternehmen dir behilflich ist dir die Möglichkeit gibt über den ersten Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle zu Finden.


    Zu Bewerbungen sind diese Formlos, und müssen auch kein Lichtbild haben. Wenn Du nun hier und da rechtschreibfehler haben solltest, kann Dir das auch keiner zum Vorwurf Machen.


    Das Jobcenter darf Dich ja nicht dazu Auffordern in einer Bewerbung zu Lügen, und Du nur deiner Pflicht nachkommst, dich Wahrheitsgemäß gegenüber deinen eventuellen neuen Arbeitgeber vorzustellen.


    Um deine schlimme Lage deinen Arbeitgeber zu Beweisen, fügst Du zu Deiner Bewerbung Deine EGV dabei, damit er sieht womit das Jobcenter droht.

  • Wolferine, einen § dazu weiß ich im Moment nicht. ......


    Mensch Kai N
    hier geht es um die Frage von blauaachen.
    Wolverine72 hat einen eigenen Thread aufgemacht, dort kannst Du den Thread auffüllen.



    blauaachen - Tochter fängt Lehre an

    Zitat

    Hallo,


    meine Tochter 17 fängt jetzt mit der Lehre an .Wie wird ihr Lehr gehalt angerechnet?Bekomme ich kürzungen?


    Ich bekomme nur zuschuß da mein Mann vollzeit arbeitet aber zuwenig verdient für uns.