Lass uns mal versuchen, die Sache zu ergründen:
1) Es spielt doch mal garkeine Rolle, ob die "Behausung" nun Wohnung oder Unterkunft genannt wird, der Leistungsträger (die Kommune) bezahlt die damit verbundenen Kosten des Leistungsbeziehers, die da sind: Mietzins + Nebenkosten + angemessene Nachzahlungen. Wenn wir uns darauf einigen könnten, wäre dies für weitere Überlegungen sehr hilfreich ;).
2) Wenn ich mich recht entsinne, wohnt Sabrina (die Threaderstellerin) derzeit noch in einer angemessenen, 2-Zimmer-Wohnung und würde für den Fall, dass die Omma mit einzieht, in eine größere Wohnung ziehen. Diese größere Wohnung wäre für Sabrina allein allerdings unangemessen groß, d.h., das Amt würde maximal die KdU der alten (jetzigen) Wohnung bezahlen. Da aber die Omma mit einzieht, teilt sich die Größe und ist für Sabrina somit wieder angemessen großer Wohnraum.
3) Nun werden beim Amt die Gehirne aktiviert und man sucht in den Richtlinien, welche Miete denn nun für Sabrina zu bezahlen wäre. Da die halbe Miete der neuen Wohnung geringer ist, als die gesamte der alten Wohnung, bezahlt man also nur die Hälfte der KdU der neuen Wohnung.
4) Nun sagt der Vermieter: "Moment mal Leute, so geht das nicht! Wenn ihr hier wohnen bleiben wollt, dann kommt erst mal mit der 2. Hälfte der Miete und der Nebenkosten rüber!"
Und recht hat er, denn er will ja die ganze Miete und nicht nur die Hälfte. Nun wirft sich uns die schwierige Frage auf, wer denn nun diese zweite Hälfte bezahlen soll? Das Amt weigert sich, da die Wohnung ja von 2 Personen bewohnt ist, wobei nur 1 Person hilfebedürftig ist. Sabrina aber kann und darf nicht, denn sonst hat sie nichts mehr übrig um Strom zu bezahlen oder Lebensmittel zu kaufen.
Und nun kommt Kai ins Spiel, denn Kai muss nun die alles entscheidende Frage beantworten: Wer bezahlt die 2. Hälfte der KdU?