Meine Oma und ich

  • Kai


    Lass uns mal versuchen, die Sache zu ergründen:


    1) Es spielt doch mal garkeine Rolle, ob die "Behausung" nun Wohnung oder Unterkunft genannt wird, der Leistungsträger (die Kommune) bezahlt die damit verbundenen Kosten des Leistungsbeziehers, die da sind: Mietzins + Nebenkosten + angemessene Nachzahlungen. Wenn wir uns darauf einigen könnten, wäre dies für weitere Überlegungen sehr hilfreich ;).


    2) Wenn ich mich recht entsinne, wohnt Sabrina (die Threaderstellerin) derzeit noch in einer angemessenen, 2-Zimmer-Wohnung und würde für den Fall, dass die Omma mit einzieht, in eine größere Wohnung ziehen. Diese größere Wohnung wäre für Sabrina allein allerdings unangemessen groß, d.h., das Amt würde maximal die KdU der alten (jetzigen) Wohnung bezahlen. Da aber die Omma mit einzieht, teilt sich die Größe und ist für Sabrina somit wieder angemessen großer Wohnraum.


    3) Nun werden beim Amt die Gehirne aktiviert und man sucht in den Richtlinien, welche Miete denn nun für Sabrina zu bezahlen wäre. Da die halbe Miete der neuen Wohnung geringer ist, als die gesamte der alten Wohnung, bezahlt man also nur die Hälfte der KdU der neuen Wohnung.


    4) Nun sagt der Vermieter: "Moment mal Leute, so geht das nicht! Wenn ihr hier wohnen bleiben wollt, dann kommt erst mal mit der 2. Hälfte der Miete und der Nebenkosten rüber!"
    Und recht hat er, denn er will ja die ganze Miete und nicht nur die Hälfte. Nun wirft sich uns die schwierige Frage auf, wer denn nun diese zweite Hälfte bezahlen soll? Das Amt weigert sich, da die Wohnung ja von 2 Personen bewohnt ist, wobei nur 1 Person hilfebedürftig ist. Sabrina aber kann und darf nicht, denn sonst hat sie nichts mehr übrig um Strom zu bezahlen oder Lebensmittel zu kaufen.


    Und nun kommt Kai ins Spiel, denn Kai muss nun die alles entscheidende Frage beantworten: Wer bezahlt die 2. Hälfte der KdU?

  • @ Gawain


    Wer bezahlt die 2. Hälfte der KdU?


    Das ist ja der springende Punkt. Das Amt kann sich nicht Weigern. Wenn die Oma kein Einkommen hat, und auch keinen Anspruch hat auf Leistungen, und die Oma sagt ich bezahle diese Miete nicht weil ich nicht bei dem Abschluss des Mietvertrags berücksichtigt bin und auch kein Mieter im sinne des Vermieters bin und bei mir das BGB zu trage kommt und nicht das SGB, würde der Vermieter nicht den vollen Mietzins erhalten, weil Sabrina nicht mehr kann und Sabrina Leistungsbezieherin ist, und der Vermieter Sabrina die Kündigung aussprechen würde und dadurch eine Wohnungslosigkeit Drohen würde, das durch das Amt mit allen umständen zu Verhindern ist, hat das Amt gegenüber Sabrina den vollen Mietzins zu Begleichen als Leistungsbezieherin.

  • Zitat

    Das Amt kann sich nicht Weigern


    Aber selbstverständlich wird sich das Amt da weigern, denn dieses ist nur für Hilfebedürftige nach dem SGB II zuständig und nicht für die Oma. Diese hat eigenes Einkommen in Form von Rente von der LVA, denn hätte sie dieses nicht, dann hätte sie ja Anspruch auf Grundsicherung.


    Es ist richtig, dass der Vermieter der Oma nichts kann, wenn diese nicht mit im Mietvertrag steht. Die Realität ist eigentlich ganz einfach zu verstehen Kai:


    1) Das Amt bezahlt nur den Anteil Sabrinas an den KdU
    2) Die 2. Hälfte der KdU ist Vereinbarungssache zwischen Sabrina und der Oma


    Das sich die Oma an den KdU beteiligen muss, wird diese ganz sicher verstehen, denn im Gegensatz zu Dir weis sie, dass Rentner in Deutschland nicht mietfrei wohnen können ;)


    Sollten sich Sabrina und ihre Oma wider Erwarten bzgl. der Aufteilung der KdU nicht einigen können, hat sich das mit der neuen Wohnung erledigt und jeder bleibt wo er ist!


    Nun hat man Dir ja mehrfach mittels Zitaten aufgezeigt, wo dies mit der Aufteilung der KdU geschrieben steht und da Du bislang jeden gegenteiligen Beweis schuldig geblieben bist, solltest auch Du allmählich die Tatsachen akzeptieren. Es wird nunmal so gehandhabt, ob Dir das nun passt oder nicht. Du solltest Dir auch mal Gedanken machen Kai, welchen Schaden Du hier anrichten kannst, wenn Du derart hanebücherne Ratschläge gibst. Es ehrt Dich ja, wenn Du hier helfen willst, aber als Neuling ist man gut beraten, sich erst einmal im Hintergrund zu halten, zu lesen was andere "Erfahrene" hier schreiben, selbst die Zitate nachzuschlagen und zu lernen. Wenn man los donnert wie Du und nicht beweisbare Behauptungen aufstellt, macht man sich zur Lachnummer des Forums!


    Gawain

  • Kai


    In anderen Foren wird ein Thread, nachdem er ausgiebig genug richtig beantwortet wurde, geschlossen. Dieser hier hätte sich spätestens nach dem 12. Beitrag geschlossen gehört, da die Fragen der TE von Kitty korrekt beantwortet wurden.

  • Falsch : selbstverständlich gibt es das, das wer Mietfrei Wohnen kann wenn Tochter sagt Liebe Oma Du kannst bei Mir Wohnen musst mir aber keine Miete Zahlen Oder bei Lebenslanges Wohnrecht wo keine Miete zu Entrichten ist

  • Zitat

    Falsch : selbstverständlich gibt es das, das wer Mietfrei Wohnen kann wenn Tochter sagt Liebe Oma Du kannst bei Mir Wohnen musst mir aber keine Miete Zahlen Oder bei Lebenslanges Wohnrecht wo keine Miete zu Entrichten ist


    Da stimme ich Dir zu, aber es setzt voraus, dass die Tochter es sich leisten kann, die volle Miete alleine zu bezahlen, was ja in unserem Fall wohl eher nicht gegeben ist!

  • Soll wer halten das ganze wie er will und fertig. Oma hat nichts mit dem SGB II zu Tun. Leistungsberechtig ist Sabrina und fertig. Stellt sie den Antrag so ist das zunächst einmal Maßgebend. Das andere ist dann halt zu Klären wenn es dann an dem ist, wenn Oma dann da ist.

  • Zitat

    Oma hat nichts mit dem SGB II zu Tun


    Richtig, deswegen gibt's auch für sie keine KdU vom Amt!


    Zitat

    Leistungsberechtig ist Sabrina und fertig


    Richtig und deswegen bekommt auch nur sie die KdU.


    Zitat

    Stellt sie den Antrag so ist das zunächst einmal Maßgebend.


    Richtig, denn nur Sabrina hat da etwas zu beantragen!


    Zitat

    Das andere ist dann halt zu Klären wenn es dann an dem ist, wenn Oma dann da ist.


    Richtig und die zwei werden sich dann schon einig werden.


    Hört sich fast so an, als könnten wir diesen Thread nunmehr abschließen ;)


    Gawain

  • um es mit H.Glöckle zu sagen: Hach wie lustig ! Und dieses Wissen! Gut das ich mal ne kurze Zeit weg war, da hat sich hier ja ne sehr interessante Kommunikation ergeben1 Schön, schön.


    @ Gawain - ein hab ich noch, ein hab ich noch:


    jetzt kommt's: kenne 5 Studenten die teilen sich ein Haus nebst Garage und weil da so wenig Platz im Haus war, war ein altes Knusperhäuschen von einer noch älteren Oma gab es da nur 4 Zimmer plus Küche und Bad und jetzt kommt der Brüller, einer der Jungs hatte die Garage als Zimmer der WG erhalten, war noch so eine typisch alte mit Türen und weist Du was ? Schau mal in Dein Zitat von Wikipedia "brüll" da sind gar keine Garagen aufgeführt !

    Zitat

    Unterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, Häuser (z. B. Bungalows, Villen und Schlösser bzw. Burgen), Kloster oder Heime.
    Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen sind Hotels (auch Resorts und Motels), Herbergen, Pensionen (Fremdenzimmer), Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Quartiere, Berghütten, Baracken, Kasernen, Wohnwagen (auch fest auf Campingplätzen), Zelte (z. B. Jurten, Wigwame und Tipis), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten), Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Wohncontainer und Stadtwohnheime (Obdachlosenunterkünfte). Auf Reisen schlafen manche Menschen auch in den Wartebereichen von Verkehrsbauwerken (z. B. in Flughafenhallen und Bahnhöfen). Eine Besonderheit sind Gefängnisse (Haftzellen) oder geschlossene Anstalten, wo Verurteilte über lange Zeit wohnen müssen.

    Leute ich schmeiss mich weg ! Können wir die Diskussion jetzt wegen dem Wohnraum / Wohnen jetzt bitte nochmal neu starten!? :D ;:D :D

  • Zitat

    Können wir die Diskussion jetzt wegen dem Wohnraum / Wohnen jetzt bitte nochmal neu starten!?


    Ich hatte eigentlich gehofft, wir wären nunmehr zu einem Ende gekommen :). Ich möchte mich bitte an dieser Diskussion nicht mehr beteiligen und hoffe das ich dem auch wirklich widerstehen kann :confused:

  • Zitat

    1 Jahr kann Oma ohne Hin da sein ohne das einer was kann.

    nee, nee lieber Kai laut Mietrecht spricht man von Besuch wenn höchstens 3 Monate dieser Zustand besteht danach kann der Vermieter schon zum Schutze der anderen Mieter im Haus die Nebenkosten für die besagte Wohneinheit um eine Person im Verteilerschlüssel anheben!

  • @ Gawain, sag nicht Du willst zum "illegalen Wohnen" nichts mehr beitragen !:D:D Warum klinkt sich hier der "lacki" eigentlich nicht mehr mit ein der ist doch inzwischen auch aus dem Urlaub zurück, als Gegenpart für den Kai wäre das doch absolut geil !

  • Horst Ok kann er dann. Ob er das dann auch macht steht auf einem anderen Blatt. Oma muss sich aber zunächt nicht mit ner Komune rum Streiten, oder mit einem Jobcenter, in ihrem Alter. Wir Wollen ja haben das sie stierbt an Altersschwäche, nicht an einem Herzschlag. :D

  • @ kai - zum Wohnen der Oma bei Sabnrina - tut die Oma zudem solange nicht, wie sie sich nicht umeldet - Schlußßfolgerung: Oma meldet sich einfach nicht um ! Das fällt doch auch niemandem auf auf dem JC auf und aus Datenschutzrechlichen Gründen wird es doch ganz sicher illegal sein wenn das Einwohnermeldeamt dies dem JC mitteilt, weil das dürfen die ja gar nicht das wäre ja pauschal jemandem zu unterstellen er würde vorsätzlich betrügen wollen ! Wollte hier nur noch einige weitere Irrwege der menschlichen Logik beleuchten! :D :D

  • Zitat

    Wir Wollen ja haben das sie stierbt an Altersschwäche, nicht an einem Herzschlag.

    stimmt auch wieder, deswegen würde ich ihr auch tunlichts raten niemals einen Tread mit Dir zu erörtern ! Dies ist zwar angenehmer als sich mit Schildkröten rum zu streiten, die Ihren Fehler weiter oben offensichtlich auch gerne unbemerkt belassen hätte, weil sie darauf gar nicht eingegangene ist, aber für die Oma kommt es dann wohl auf's selbe raus - Du Kai schwächst sie so sehr das ein Herzschlag vermutlich der schnellere und glücklichere Tod gewesen wäre !:D

  • @ Gawain - stell doch mal den Antrag den Tread um eine Spalte nach oben zu verschieben !:D :D :D


    Übrigends unserer Turtle ist dieser Schreibfehler auch nicht aufgefallen: H Glöckle der Glöcckle schreibt sich nämlich kurioser Weise mit "ccK" - wie geil ist das denn unser 1-er Abi Jura - Mäuschen hat's nicht als fehlerhaft zurück geschmettert ! Isch bin bejeistörd ! :D

  • Horst ///// @ kai - zum Wohnen der Oma bei Sabnrina - tut die Oma zudem solange nicht, wie sie sich nicht umeldet - Schlußßfolgerung: Oma meldet sich einfach nicht um ! Das fällt doch auch niemandem auf auf dem JC auf und aus Datenschutzrechlichen Gründen wird es doch ganz sicher illegal sein wenn das Einwohnermeldeamt dies dem JC mitteilt, weil das dürfen die ja gar nicht das wäre ja pauschal jemandem zu unterstellen er würde vorsätzlich betrügen wollen ! Wollte hier nur noch einige weitere Irrwege der menschlichen Logik beleuchten!


    Richtiiiiiiiiiiiiiig solange sie nicht umgemeldet ist, ist der Aufenthalt bei Sabrina auch für Oma keine Wohnung.


    Im großen und ganzen. ist anzuraten bei diesem Hartz IV dreck Sorry, weder eine BG einzugehen noch eine HG so weit das möglich ist.


    Lernt eine Hartz IV Person einen Mann oder eine Frau kennen. die in Arbeit steht, ist auch hier sehr zu Empfehlen nicht zusammen zu Ziehen. Und wenn Freundin oder Freund hier und da mal einen 100derter Locker macht. Fresse halten. Damit fährt man am besten bei den Vögel Sorry.