Meine Oma und ich

  • wusste ich's doch - Einkaufen, nun ja - Mars ist auch keine schlechte Wahl !:D "Mars macht mobil, bei Arbeit Sport und Spiel" "Nuts hat's" - bringe Ich nächste Woche raus: " Kai - gut bei ALG II " Panzerkekse ala Bundeswehr EPA mit Schokoüberzug "Hartbitter" zum Preis von 1€ als Abkackbeschaffungsmaßnahme! Nur zu bekommen in Ihrem Job - Center vor Ort empfohlen von unfähigen Sachbearbeitern und Leistiungsbwilligern! :D :D :D

  • Horst nu aber :D 137 ist doch Recht ansehbar. Ich bin ja schon froh das ich das alles Lesen kann von Dir und auch verstehe. Schlimm ist es für die Leute die Dich Lesen und Sagen was schreibt der eigentlich da LÖL

  • Zurück zur Oma : § 9 Abs. 5 SGB II Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Auch hier trifft es nicht zu das die Oma Einkommen hat.


    Weiter. eine Vermutung ist kein Beweis. Was zählt ist der Beweis nicht die Vermutung. So sieht auch ein Gericht das. Vermuten kann man sehr viel.

  • Was hat das jetzt mit der Unterhaltsvermutung zu tun?


    Die Großmutter lebt in Haushaltsgemeinschaft mit dem Enkelkind. Das BSG (du kennst Urteile, wonach Restmiete nicht aus dem Regelsatz mal eben so abgezweigt werden darf, aber so grundlegende Urteile zur Miete kennst du nicht????) hat mehrfach entschieden, dass Kosten der Unterkunft kopfteilig zu berücksichtigen sind.


    Gehören Personen nicht zur BG, dann haben sie ihren Kopfteil natürlich selbst zu tragen. In Falle der Oma stünden ihr -so ihre 600 Euro Rente nicht ausreichen- Leistungen aus dem 4. Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) zu!


    Und nein: die Oma kann nicht so einfach kostenfrei wohnen. Da hat Gawain völlig recht! Das mag kein Straftatbestand sein, nur wird es das JC reichlich wenig interessieren, woher die TE die andere Hälfte der Miete bekommt.


    Rechtsprechung BSG:
    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10559

  • Turtle. aus dem Leitsatz des BSG : Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, so sind die Kosten im Regelfall anteilig pro Kopf aufzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn eine Hilfebedürftige gemeinsam mit ihrer Tochter, die BAföG-Leistungen bezieht, eine Wohnung nutzt.


    Welche Kosten. alle Kosten ? anteilige Kosten ?

  • Turtle und wo ist der Unterschied zwischen einer Unterkunft und einer Wohnung ?


    Unterkunft und Wohnung ist nicht das selbe !!


    Man sagt ja auch Wohnraummietvertrag, nicht Unterkunftsmietvertrag


    Die Miete ist das Entgeld für die Wohnung selber. die anfallenden Kosten zu dieser Wohnung wie Strom, Heizung, Steuern, Gas usw das sind die Unterkunftstkosten die Anfallen zu der Wohnung. ( KDU )

  • Kitty aber sicher doch. Kosten der Unterkunft ( KDU ) sind die Kosten die zu einer Wohnung anfallen, wie Strom , Gas , Wasser usw. Die Kaltmiete, ist der Mitzins die der Mieter oder die Mieter zu Tragen haben, unabhängig davon ob nun weiter Kosten anfallen oder nicht. Die Kaltmiete ist ein Fix Betrag der immer gleich bleibt. Die KDU sind variable Beträge, die unterschiedlich sein können.


    In einem Jahr hast Du eine Nachzahlung, im nächten Jahr eine Rückerstattung. egal wie es zu Sehen ist. die Klatmiete ändert sich nicht. Diese bleibt gleich.

  • Kosten der Unterkunft sind alle Kosten, welche in Zusammenhang mit der Unterkunft stehen, auch der "Mietzins" und die "Nachzahlung"! Du gehst hier mit Deinem dämlichen Gequatsche jeden auf den Keks, eierst unzählige Seiten an einem Thema herum, das hier garnicht zur Debatte stand.
    Keiner der hier Aktiven, und die sind größtenteils schon sehr lange hier aktiv, teilen Deine Meinung, aber der "Frischling" Kai, auch bekannt als "Mister Abbruch" meint noch immer, er alleine sei im Recht.


    Mein lieber Herr Gesangverein, ich möchte keine jener Maschinen sehen, die Du gebaut hast, wahrscheinlich hat eine davon die Titanic versenkt :confused:

  • Gwain. Kosten der Unterkunft sind alle Kosten, welche in Zusammenhang mit der Unterkunft stehen, auch der "Mietzins" und die "Nachzahlung"! ///


    Sehe ich nicht so. aber OK belassen wir es damit.