Gwain das Jobcenter schreibt : Die Grundsicherungsträger legen bei der Berechnung der Geldleistung eine anteilige Miete zugrunde (Kosten der Unterkunft durch Zahl der Gemeinschaftsmitglieder). Außerdem gehen sie davon aus, dass Verwandte in einer Haushaltsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen. Das bedeutet, dass ihr Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt wird, soweit sie leistungsfähig sind.
Die Oma ist nicht leistungsfähig sie erhält eine Rente