Meine Oma und ich

  • Hallöchen Ihr alle,


    ich habe schon das Internet durchforstet und bin jetzt hier hängengeblieben, mit der Hoffnung, mir kann einer weiterhelfen.


    Es sieht so aus, das meine Oma, die eine Rente von 600€ bekommt, und ich jetzt zusammenziehen müssen, weil Sie einfach nicht mehr allein leben kann.
    Ich beziehe Hartz4.


    Wir wollen zusammen in eine größere Wohnung ziehen, da wir beide einzeln nur eine 2Zimmer Wohnung haben und das natürlich zu klein ist.


    Meine Frage ist jetzt, wie wird das mit dem Arbeitsamt gerechnet?


    Ich hatte auch alternativ überlegt ob es mehr Sinn macht, das jeder einen einzelnen Mietvertrag bekommt.


    Ich weiß echt nicht wie ich das am besten machen kann, ohne das meine Oma für mich aufkommen müsste.


    Es wäre schön wenn ich von euch Hilfe bekommen könnte.


    Liebe Grüße und schon mal vielen Dank

  • Hallo Sabrina


    das ist relativ einfach erklärt Ihr bildet gemeinsam eine HG (Haushaltsgemeinschaft) aber jeder für sich so gesehen eine BG die Miete ist demnach Hälftig von jedem zu zahlen und die Wohnung muss der Angemessenheit unterliegen, darüber hinaus darf keine Unterstützung von der Oma zu Dir erfolgen. Sollte die Oma Pflegebedürftig werden oder sein, dann kannst Du die Pflege ausüben ohne das Dir das Pflegegeld als Einkommen angerechnet werden darf !

  • Sabrina, das was man schon mal festhalten kann ist, Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann nur derjenige sein, an den Leistungen nach dem SGB-II erbracht werden können. Da Deine Oma eine Rente erhält, hat sie keinen Anspruch aus diesem Buch und somit nicht dazu beiträgt eine Bedarfsgemeinschaft zu sein § 7 Abs.4 zweiter Halbsatz SGB II

  • Herr Grunert, erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!


    Laut ALG2 stehen 2 Personen ja 60qm zu, meine Oma fällt doch aber nicht unter Alg2.
    Die Wohnung die wir jetzt in aussicht haben ist aber größer, würde es dann nicht sinn machen, 2 getrennte Mietverträge zu machen, nicht das ich dadurch beim Amt probleme bekomme?


    Kai - ja genau das habe ich auch gerade überlegt.Aber wie geht man da jetzt am Besten vor?

  • Sabrina Ok. dann kan man weiter Ausschließen, das Deine Oma Unterhaltspflichtig ist. Wobei die Frage zu Stellen ist ob Deine Oma das überhaupt sein kann. Heißt, das Deine Oma nicht für Dich aufkommen muss.

  • Sabrina wenn Du getrennt Mietverträge machst, dann wird Dir auch nur der teil des Mietvertrags erstattet den anteilig für Dich anfällt weil Deine Oma Rente erhält und nach dem SGB II keinen Antrag stellen kann, dass der andere Teil Deine Oma selber zu Tragen hat. Machst Aber nun Du mit Deiner Oma den Mietvertrag, wird die komplette Miete übernommen, weil Du diese als Hartz IV Empfängerin geltend machen kannst. Die Frage ist nun wie das Jobcenter das Sieht wie Hoch Deine Miete sein darf, bzw welche Größe der Wohnung akzeptiert wird.


    Gut Möglich ist es das das Jobcenter Dich als Alleinstehende sieht, weil eine Bedarfsgemeinschaft nicht gegeben ist.

  • Sabrina ja, das was Du so weit ich das richtig erkenne ausschließen kannst ist das Deine Oma nicht für Dich aufkommen muss. Und das Du mit Deiner Oma keine Bedarfsgemeinschaft bilden kannst weil Deine Oma weil Sie ein Rente erhält erst gar keinen Antrag Stellen kann und somit nicht Leistungsberechtigt ist. Nach SGB II

  • Wenn ihr zusammen in die Wohnung ziehen wollt dann könntet ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben oder auch du allein. Für das JC bei deiner Leistungsberechnung ist nur interessant wieviele Personen dort leben und Einkommen haben. Mit deiner Oma bildest du wie Horst schon schrieb eine HG und demnach bekommst du weiterhin deine Leistungen und die Miete zur Hälfte.Den anderen Mietanteil zahlt dann deine Oma.

  • Kitty nein. die Oma zahlt nichts, Die Oma ist nicht Leistungsberechtigt, und kann auch solch einen Antrag nicht Stellen weil sie Rentnerin ist.
    Ihre Oma und sie selber, Bilden auch keine Bedarfsgemeinschaft.


    Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann nur derjenige sein, an den Leistungen nach dem SGB-II erbracht werden können.

  • Gwain eben nicht wenn nur sie alleine den Mietvertrag abschließt
    Sie kann doch ihre Oma zu sich Holen ohne das die Oma einen Mietzins zu entrichten hat.

  • Kai N du solltest besser lesen. Ich habe nichts von einer BG geschrieben sondern von einer HG und diese bilden die beiden sobald sie zusammen ziehen. Insofern teilen sie sich die Miete. Das JC wird wenn die Oma bei ihr einzieht niemals die ganze Miete übernehmen. Sollte sie die Oma einziehen lassen und dies dem JC nicht angeben macht sie sich strafbar. Davon mal abgesehen bekommt sie eine größere Wohnung gar nicht genehmigt wenn sie alleine ist.

  • Kitty das habe ich schon geschrieben das es ein Problem geben kann wegen einer größeren Wohnung, Sie macht sich auch nicht Strafbar wenn sie ihre Oma Kostenlos bei sich Wohnen lässt. es besteht auch kein Straftatbestand vor eines unberechtigten Leistungsbezugs.

  • Zitat

    Sie macht sich auch nicht Strafbar wenn sie ihre Oma Kostenlos bei sich Wohnen lässt


    Da hat der Kai schon recht, die Oma MUSS keine Miete bezahlen, denn die Sabrina könnte ja die zweite Hälfte der Miete aus ihrer Regelleistung bezahlen. Nur mit dem Essen wird es dann wohl sehr knapp werden für Sabrina :confused: