Meine Oma und ich

  • Zitat

    Das mag kein Straftatbestand sein, nur wird es das JC reichlich wenig interessieren, woher die TE die andere Hälfte der Miete bekommt.

    Wieso denn wenig, das JC wird sehr wohl daran interessiert sein das es dem ALG II Bezieher genau sagen kann, nix da, die gesamte Miete zahlen wir nicht da hol Dir mal schön den Kopfanteil von Deiner Oma ! Turtle Du hast Dich doch da nicht falsch ausgedrückt ???

  • Zitat

    Turtle und wo ist der Unterschied zwischen einer Unterkunft und einer Wohnung ?


    Ach so ist das. Das wusste ich noch gar nicht. Da das SGB II ja nur aussagt, dass "angemessene Kosten der UNTERKUNFT" zu berücksichtigen sind, brauchen wir im JC also deiner Meinung nach künftig keine Mietkosten mehr zu berücksichtigen. Das ist ja supertoll, da spart die Kommune aber eine Menge Geld.


    Kai, bei aller Liebe, aber Unterkunftskosten heißen Unterkunftskosten, weil es die Kosten für ALLE möglichen Unterkünfte bezeichnen soll, seien es nun Mietwohnungen, Eigenheime, Eigentumswohnungen, ja sogar der Campingwagen, soweit es keine andere Unterkunft gibt!


    Zitat

    Wieso denn wenig, das JC wird sehr wohl daran interessiert sein das es dem ALG II Bezieher genau sagen kann, nix da, die gesamte Miete zahlen wir nicht da hol Dir mal schön den Kopfanteil von Deiner Oma ! Turtle Du hast Dich doch da nicht falsch ausgedrückt ???


    Nein, sicher nicht. Aber da dir öfter langweilig ist, hättest du ja mal das BSG Urteil lesen können. Dann bräuchtest du nicht fragen.

  • Turtle vom BSG unter Nr 18 :


    Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, so sind die KdU im Regelfall unabhängig von Alter oder Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind


    Die gemeinsame Nutzung einer Wohnung durch mehrere Familienmitglieder lässt in aller Regel eine an der unterschiedlichen Intensität der Nutzung ausgerichtete Aufteilung der Aufwendungen für diese Wohnung nicht zu

  • Turtle Lache jau. Tochters Mutter ist eine andere Person Blödsinn das ist ein Familienmitglied.
    Und die Mutter der Mutter, ist die Oma der Tochter, und genauso ein Familienmitglied, und keine andere Person

  • Wunderbar erkannt. Fürs ALG 2 ist es aber nunmal nichts anderes als eine andere Person. Oder zahlt man ALG 2 neuerdings nach den Richtlinien des BGB? Wer nicht zur BG gehört, aber mit in der Wohnung lebt, ist eine "andere Person". Eine, die nicht zur BG gehört. Eine, die ihren Mietanteil zahlen muss.


    Das sollte doch so schwer nicht zu verstehen sein.

  • § 22 SGB II steht.


    § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung ........ Es muss dort Stehen
    § 22 Leistungen für Wohnung und Heizung .......... Dann wäre das Korrekt


    Eine Unterkunft ist etwas völlig anders als ein Wohnung. Eine Person die eine Wohnung hat, und gibt einer anderen Person die Möglichkeit sich dort aufzuhalten, dann gibt diese Person der anderen Person eine Unterkunft. Wenn wer ein Zimmer Mietet in einem Hotel ist das keine Wohnung sondern eine Unterkunft.

  • Turtle, Du hast übersehen, dass die Omma Rentnerin ist und viel weiter vorne in diesem "Machwerk" hier hat Kai ja schon geschrieben, dass Renterinnen zu den nicht leistungsfähigen Personen gehören und diese in Deutschland generell keine Miete zu bezahlen brauchen :confused:

  • Zitat

    Unterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, Häuser (z. B. Bungalows, Villen und Schlösser bzw. Burgen), Kloster oder Heime.
    Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen sind Hotels (auch Resorts und Motels), Herbergen, Pensionen (Fremdenzimmer), Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Quartiere, Berghütten, Baracken, Kasernen, Wohnwagen (auch fest auf Campingplätzen), Zelte (z. B. Jurten, Wigwame und Tipis), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten), Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Wohncontainer und Stadtwohnheime (Obdachlosenunterkünfte). Auf Reisen schlafen manche Menschen auch in den Wartebereichen von Verkehrsbauwerken (z. B. in Flughafenhallen und Bahnhöfen). Eine Besonderheit sind Gefängnisse (Haftzellen) oder geschlossene Anstalten, wo Verurteilte über lange Zeit wohnen müssen.


    Nachdem also die Omma dann dauerhaft mit ihrer Enkelin in dieser Unterkunft wohnen wird, nennt man diese Unterkunft (wär hätte das gedacht) eine Wohnung. Ach ja, dieses Zitat entstammt Wikipedia.

  • Kai, bei aller Liebe, aber ich glaube, bei dir ist Hopfen und Malz verloren.


    Die Oma muss ihre Miethälfte tragen, ob dir das gefällt oder nicht. Wenn du das BSG Urteil nicht verstehst, dann kann niemand was für.


    Und das hier


    Zitat

    § 22 SGB II steht.


    § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung ........ Es muss dort Stehen
    § 22 Leistungen für Wohnung und Heizung .......... Dann wäre das Korrekt


    Ist ja schon fast lächerlich. Jemand, der ein Eigenheim besitzt, bezeichnet dies NICHT als Wohnung. Sondern eben als "Haus". Wie möchtest du es denn für ihn bezeichnen? Der Gesetzgeber ist dümmer als du? Dann bewirb dich doch als Bundeskanzler. Oder Präsident. Letzterer wechselt ja öfter mal, da sind deine Chancen größer.

  • Unterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, das ist falsch. dann kann man auch Unterkunftsmietverträge Geben.


    Vorübergehendes Wohnen sprich Pflegeheim, Altenheim. die Menschen die dort über Jahre sind, können nicht mehr vorübergend dort Wohnen.


    Aber egal. Mich überzeugt das nicht.

  • Turtle was hast da geschrieben ich soll mich Bewerben als Präsident, oder Kanzler :D LÖL dann mal los.
    als Präsident wollten die mich doch nicht :D haben doch Opa Gauck angerufen. Dann ist aber das Hartz IV besiegelt die Titanic zu Besuchen.


    Ha das wärs :D Rettungsschirme, Sparpakete auf verderben , usw würde ich so nicht Umsetzen wie Angie sich das vorstellt. Meine Einstellung und Prinzipien sind Sozial. Linder, Rösler oder das ganze wie die guten sich nennen FDP , Lobbyisten , ich möchte nicht darüber nachdenken.

  • Zitat

    Aber egal. Mich überzeugt das nicht.


    Du verkennst die Situation Kai, dieses Forum ist angedacht, das RICHTIGE an die Threadersteller weiterzugeben, und nicht um Gehirntote zu überzeugen!


    Du darfst ja Deine eigene Meinung darüber haben, was nun eine Unterkunft und was eine Wohnung ist, aber festgelegte Definitionen einfach als FALSCH zu bezeichnen ist unprofessionell und einer Kapazität wie Dir nicht würdig. Dies so auszulegen ist halt, sagen wir, nur Deine Meinung und oftmals ist es besser, diese für sich zu behalten, um am Ende nicht vollends als Idiot dazustehen.


    Leider hast Du den richtigen Zeitpunkt dies zu vermeiden, verpasst! :(

  • Gwain mag sein das Du Recht hast. Dennoch überzeugt mich das nicht von der Begriffsbestimmung Unterkunft und Wohnung. Für mich ist eine Unterkunft etwas völlig anderes als ein Wohnung. Ich kann auch nicht nachvollziehen das eine Unterkunft wenn diese länger bezogen wird auf einmal eine Wohnung wird. Mein Verstand sagt mir wenn es eine Unterkunft ist, bleibt es eine Unterkunft. Wenn es ein Wohnung ist, bleibt es eine Wohnung. Ob ich nun als Idiot dar stehe oder nicht. Eine Unterkunft wird dann eine Wohnung wenn zu dieser Unterkunft ein Wohnraummietvertrag abgeschlossen wird. Ist das nicht gegeben ist es auch keine Wohnung und bleibt eine Unterkunft.


    Dazu weiter. KDU sind für mich die Kosten, die Anfallen die zu Bestreiten sind die angemietete Wohnung zu einem würdevollen Leben aufrecht zu Erhalten. Denn, wenn soch eine Wohnung nicht mit Strom . Wasser, Gas usw versorgt wird das für mich die Kosten sind die man als Unterkunftskosten bezeichnet, wäre der Tatbestand eines unwürdigen Leben gegeben. Hier unterscheide ich weiter, Wenn eine Person im Besitz einer Wohnung ist, und ermöglicht es einer anderen Person sich dort aufzuhalten, ist das Für mich eine Unterkunft . Dabei spielt es keine Rolle wie lange. Diese Person ist nicht mit aufgeführt in einem Wohnraummietvertrag, und wird auch nicht, wenn ein Mietzins nicht entrichtet wird, oder der Strom nicht bezahlt wird als Geamtschuldner gesehen. Und der Gläubiger sein rechtliches Interesse gegenüber die jeniegen versucht durchzusetzen die solch einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Und der Mieter einer Wohnung im falle der, der Unterkunft erhalten hat einen Schaden verursacht, zum Schadenersatz herangezogen werden kann durch den Mieter. Und der Vermieter sich immer an den jeniegen hält der solch einen Mietvertrag abgeschlosen hat. Hinzu kommt, das der Mieter bei einer Untervermietung, immer die Erlaubnis haben muss durch den Vermieter. ansonsten wenn das nicht vorliegt, bleibt für den jeniegen der eine Unterkunft hat, auch nur eine Unterkunft.


    Und wenn das Jobcenter die Miete Pro Kopf sieht, obwohl die Oma den Mietvertrag nicht abgeschlossen hat, und der Mitzins würde nicht entrichtet und es kommt zu einer Kündigung, hält sich das Gericht an den jeniegen der auch solch einen Mietvertrag abgeschlossen hat und nicht an der Oma. Ob die Oma nun die Miete gezahlt hat oder nicht ist unrelevant. Das Jobcenter hat aber dabei unberechtigterweise den Mieter der auch den Mietvetrag abgeschlossen hat die Miete nicht im Vollen Umfang ausgezahlt, das dem Mieter jedoch zustehen würde.