Meine Oma und ich

  • Gwain das Jobcenter schreibt : Die Grundsicherungsträger legen bei der Berechnung der Geldleistung eine anteilige Miete zugrunde (Kosten der Unterkunft durch Zahl der Gemeinschaftsmitglieder). Außerdem gehen sie davon aus, dass Verwandte in einer Haushaltsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen. Das bedeutet, dass ihr Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt wird, soweit sie leistungsfähig sind.


    Die Oma ist nicht leistungsfähig sie erhält eine Rente

  • Dies hier ist der springende Punkt und das hüpfende Komma Kai:

    Zitat

    legen bei der Berechnung der Geldleistung eine anteilige Miete zugrunde (Kosten der Unterkunft durch Zahl der Gemeinschaftsmitglieder).


    Wie leistungsfähig die Omma noch ist, lassen wir mal beiseite, wir kennen ja deren Kondition nicht! :)

  • Zitat

    Gwain, das ist so kann man schön Reden wie man will sie ist nicht leistungsfähig als Rentnerin. Sie gehört weder zu einer BG noch zu einer HG


    Die arme Omma, keine BG, keine HG! Da bleibt nur noch die SG, die Spaßgesellschaft! Also wir haben es alle vernommen, Rentner sind nicht leistungsfähig und wohnen ab sofort alle mietfrei!!!
    Kai, wir wünschen uns Dich als nächsten Bundeskanzler :)

  • Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
    1.Leistungen nach diesem Buch,
    2.die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
    3.die Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.


    § 11a SGB II

  • Sagen wir es doch mit einem Satz Kai:
    Die Oma hat mit dem SGB II überhaupt nichts zu tun, weil sie vom Amt nichts bekommt, weil sie nicht hilfebedürftig ist und deswegen waren alle §§ die Du hier reinkopiert hast, schlichtweg für die Katz!


    sabrina
    Halte Dich bitte an das, was Kitty Dir geschrieben hat, das andere ist purer Schwachsinn! :-)

  • Gwain das ist kein purer Schwachsinn das ist so. Rente ist kein Einkommen. Steht doch da §11a SGB II Und wenn sie kein Einkommen hat nach dem SGB II, nicht Leistungsberechtigt ist. kann sie auch nichts Zahlen nach dem SGB II


    Und wie Kitty meint das es ein Straftatbestand sein soll wenn Sabrina nichts angibt von ihrer Oma ist völliger Blödsinn.

  • Was hat denn die Oma mit dem SGB II zu schaffen? Sie bezieht doch keine Leistungen!


    Zitat

    Und wie Kitty meint das es ein Straftatbestand sein soll wenn Sabrina nichts angibt von ihrer Oma ist völliger Blödsinn.


    Da hat die Kitty voll und ganz recht! Wenn bei einem Leistungsempfänger jemand einzieht, muss diese Veränderung gemeldet werden. Bezieht derjenige, der einzieht, selbst keine Sozialleistungen, so bezahlt das Jobcenter künftig auch nur noch anteilig die Kosten der Unterkunft, nämlich für den Leistungsberechtigten!


    In unserem Falle heißt dies: Sabrina würde für eine angemessene Wohnung vom Jobcenter nur noch die Hälfte der Kosten der Unterkunft bekommen, da die nichtleistungsberechtigte Oma die zweite Hälfte aus ihrer Rente heraus bezahlen muss!

  • Gwain eben nicht. Das muss die Oma nicht wenn sie keine Mieterin ist und nicht aufgeführt ist im Mietvertrag. Dann braucht sie auch keine Miete Zahlen. Und wenn Sabrina als alleinige Mieterin den Antrag stellt hat sie auch den vollen Mietzinz zu Erhalten, und kann nichts angerechnet bekommen. Die Oma Zählt nicht als Rentnerin. Eine Mutter mit einem Minderjährigen Kind in einer HG, dort muss das Kind auch nicht anteilig die Miete Zahlen, oder der Mutter wird die Hälfte des Mitzins einbehalten.


    Das Kind hat genau so wenig ein Einkommen wie die Oma als Rentnerin.

  • Betrachte man jede Person mal als einer BG zugehörig, egal ob nun SGB beziehend oder nicht so ergeben isch doch 2 eigentlich unabhängige BG ( Für Kai: eine reguläre und eine von mir aus auch als Banane zu bezeichnende) und diese beiden unabhängigen BG's bilden, weil verwandtschaftliche Nähe besteht dann keine üblicher Weise als WG (Wohngemeinschaft) zu betitelnde Mietgemeinschaft sondern eine HG als solche ! So lieber Kai damit steht dann wohl ausser Frage das nur anteilig Miete für die BG der ALG II Bezieherin aufzubringen ist ? Oder hast Du daran noch irgendwelche zweifel ? Wie die "Banane" sonst betitelt wird ist dann wohl unerheblich denn die Mietgemeinschaft besteht auch dann wenn nur eine Person den Vertrag unterzeichnet hat, da diese Situation ja wohl länger wie 3 Monate bestehen wird und dann auch kein Besuch der Oma mehr vorliegen kann

  • Kai, ich geb's auf! Dir ist irgendwann Dein geistiger Horizont auf die Füße gefallen und seither nicht mehr hochgekommen. Mag es mit einem Stromunfall zusammenhängen... ich weis es nicht! Vielleicht wurdest Du auch von einem Hydranten geküßt!

  • Zitat

    Eine Mutter mit einem Minderjährigen Kind in einer HG, dort muss das Kind auch nicht anteilig die Miete Zahlen, oder der Mutter wird die Hälfte des Mitzins einbehalten.

    Kai was schreibst Du hier ?? Alle alleinerziehenden Mütter ab zu den Verwandten und eine HG gebildet Der Mitmieter wird sich freuen, Ihr müsst nur noch den Mietanteil für euch selbst tragen laut Kai. Der HG Mitbewohner zahlt nämlich für eure Puten die Miete gerne hälftig weil die in einer HG keine Berücksichtigung finden sollen laut Kai total geil !!! Kai, toller Plan, jetzt werden die sozialen Belange in einer HG auf die Verwandten abgewälzt - Du wärst der richtige Trickser bei der FDP :D

  • Horst das spielt keine Rolle. Nehmen wir an eine Frau nimmt ein Kind zu Sich aus welchen gründen auch immer. Nun bildet diese Frau mit dem Kind aus ihrer Verwandschaft eine HG. Dann wird dieser Frau auch nicht die Miete anteilig bezahlt. Sie erhält diese im Vollen Umfang, weil das Kind kein Einkommen erziehlt. So ist das auch mit der Oma die Oma hat kein Einkommen nach dem SGB II

  • Nach dem SGB II vielleicht nicht aber nach anderen SGB schon und nur weil etwas nicht im SGB II steht ist es ja noch lange nicht so das es nicht nach anderen SGB'ern nicht als solches zu betrachten, oder zu berücksichtigen ist. Beim Finanzamt müssen Rentner auch eine Steuererklärung abgeben auch da wird der Begriff "Einkommen" verwendet und auch da trifft der Satz zu "nach SGB II" denn die Berücksichtigung nach SGB II mag ja nicht bestehen, heisst aber nicht das nach anderen Gesetzen nicht der Begriff Rente zu berücksichtigen ist, zum Beispiel bei der anteiligen Aufbringung von Mietleistungen! :D - Kai Du machst hier mit Deiner Nichtahnung von Gesetzesdefinitionen noch mehr Leute kirre wie ich! :D Kannst nur froh sein das die Turtle auf mich so allergisch reagiert sonst hätte die Dich hier schon in der Luft zerrissen! :

  • Das Kind würde aber Leistungsberechtigt sein und somit Leistungen bekommen also auch den Mietanteil wie in jeder BG.Die Oma bildet zwar mit der Tochter keine BG sondern nur eine HG aber sie muß trotzdem ihren Mietanteil dazugeben.Es ist völlig egal ob die Tochter den Mietvertrag allein unterschreibt oder nicht.Maßgeblich ist wieviele Personen in der Wohnung leben und evetuell Einkommen haben und da zählt die Oma nunmal dazu auch wenn sie keinerlei Leistungen bekommt.


    KaiN schreib hier nicht immer derartigen Mist mit dem die Leistungsbezieher nichts anfangen können.Einige glauben das auch noch und handeln sich jede Menge Ärger ein.Bleib bei den Tatsachen.

  • Zitat

    Nehmen wir an eine Frau nimmt ein Kind zu Sich aus welchen gründen auch immer.

    so so Adoption und Entführung ist somit egal !??? :D :D :D


    Kinder lassen sich ja mal eben so mitnehmen - klar, die findet man in jeder Kitta zu Hauf !

  • Zitat

    Maßgeblich ist wieviele Personen in der Wohnung leben und evetuell Einkommen haben

    ...Kitty 121 das stimmt leider auch nicht, sonst könnte kein ALG II Bezieher mehr Besuch bekommen der bis zu 3 Monate bei ihm z.B. Leben darf ohne das sich andere Mieter im Haus darüber aufregen könnten oder Kosten anteilig dafür beim Vermieter anders aufzuschlüsseln wären !