Alg 2 -> Trennung -> Miethöchstgrenze: Was nun?

  • Hallo,


    ich habe mich im November 2011 getrennt. Sofort bekam ich vom JobCenter ein Aufforderungsschreiben, mit der ich aufgefordert wurde, mir eine geeignete Wohnung zu suchen. Die Miete würde noch 6 Monate in der bisherigen Höhe gezahlt werden.


    Unterkunftskosten:


    Kaltmiete: 350 Euro
    Nebenkosten: 80 Euro
    Heizkosten: 60 Euro
    Gesamt: 490 Euro


    Davon hatte das JobCenter nur 402,90 Euro übernommen, weil damals, wo wir aus der alten Wohnung umgezogen sind, wurde die jetzige Wohnung für unangemessen erklärt und das JobCenter hatte sie nicht genehmigt. Deshalb wurde die Miete nicht komplett übernommen.


    Kaltmiete: 350 Euro - 87,10 Euro (Bereinigung der Miete) = 262,90 Euro
    Nebenkosten: 80 euro
    Heizkosten: 60 Euro
    Gesamt: 402,90 Euro


    Jetzt bin ich zwangsweise alleine in dieser Wohnung!


    Meine Frage:


    1. Eine Trennung ist ja eine außergewöhnliche Situation, die man nicht absichtlich herbeigeführt hat. Muss das JobCenter dann nicht für denjenigen, der zwangsweise in der Wohnung bleibt, die Miete für 6 Monate nicht komplett übernehmen, also 490 Euro? Wegen der außergewöhnlichen Situation? Mir werden von meiner Leistung von 374 Euro die 87,10 Euro abgezogen, weil bisher nur 402,90 Euro übernommen wurden. Meine Ex hat eine neue Wohnung und bekommt den vollen Satz i.H.v. 374 Euro und ich bin der ge...te.


    Wie sieht diese Angelegenheit rechtlich aus?


    Bitte um Hilfe!


    Gruß
    Robin-Hot

  • Robin Du schreibst : Mir werden von meiner Leistung von 374 Euro die 87,10 Euro abgezogen, weil bisher nur 402,90 Euro übernommen wurden.


    Das ist Rechtswidrig !! den Anteil der Miete können die nicht von Deinem Regelsatz abziehen. Wenn die der Auffassung sind das die Miete zu Hoch ist, Zahlen die den Mietanteil geringer. Den fehlenden Betrag um den Vollen Betrag der Miete auszugleichen würdest Du selber Zahlen Müssen.


    Dein Regelbedarf dient ausschließlich für Deinen Lebensunterhalt, und ist unabhängig der Miete zu Sehen.


    Die 87,10 EUR dürfen die Dir nicht von Deinem Regelbedarf abziehen das ist Rechtswidrig. die können höchstens diese 87,10 EUR von den 350 EUR abziehen und überweisen Dir die 374 EUR + den 262,90 EUR. die fehlenden 87,10 Euro hast dann Du selber zu Tragen, wenn Du diese Wohnung halten willst. Ob das nun rechtens ist das überhaupt so zu Machen weil diese Wohnung angeblich zu teuer oder zu Groß ist steht auf einem ganz anderen Blatt.

  • Zitat

    Wie sieht diese Angelegenheit rechtlich aus?

    Als mann bist Du nach wie vor der Gearschte, hättest halt als erster diesen schritt tun sollen. Aber Frauen sind das realistischer die gehen erst mal, wohl wissend das man Ihnen immer irgendwie helfen wird, sind ja das schwache Geschlecht, geh da mal als Mann zum Amt und fordere da die gleichen Rechte dann wirst Du doch gleich doof angemacht, insbesondere wenn der SB weiblich ist, da hat es sich dann mit der Emanzipation, das kriegen die Herrschaften dann nicht auf die Reihe, da ist die Frau dann plötzlich das schwache Geschlecht. - bleibt Dir unter den gegebene Umständen nur folgendes: dem SB erklären das Ihr euch ja im Trennungsjahr befindest und Du nicht nur die Hoffnung hast das sich in besagter Zeit noch eine Rückführung zum damaligen Zustand ergeben wird und daher die gegenwärtige Wohnung von Dir gehalten werden soll um dieses Ziel nicht zu gefährden, sollte das abgelehnt werden musst Du vors Sozialgericht ziehen aber wie immer stehen in solchen Sachen die Dinge dann 50/50 das man Dir für die Gesamtdauer die volle Miete zuspricht!

  • Kai N - Du immer mit Deinen Rechtsauskünften - die Realität sieht so aus das, sollte die Miete direkt vom Amt an den Miieter gehen, der volle Mietbetrag an selbigen überwiesen wird und bei ihm direkt vom Regelsatz abgehalten wird, das ist dann auch alles korrekt !

  • Horst eben nicht. Das ist nicht zulässig. den Regelbedarf steht Robin in voller Höhe zu. Wenn alleinstehend 374 EUR. Dieser dient ausschließlich zum Lebensunterhalt.


    Die in den Regelsätzen aufgeführten Beträge , wird weder etwas berücksichtigt zu einer Mietkaution, noch zu einer anteiligen Miete. !!


    Siehe auch Regelbedarfs Ermittlungsgesetz RBEG

  • Zitat

    Dieser dient ausschließlich zum Lebensunterhalt.

    tut es ja auch, und wenn er sich entscheidet, statt Klamotten oder Verpflegung oder Freizeitgestaltung oder Rücklagenbildung das übrige Geld für eine nicht angemessene Wohnung zu verjubeln ist das seine freie Entscheidung - muss er ja nicht ! Alternativ kann er sich ja was kleineres angemesseneres suchen, und statt das Geld dann in eine unangemessen große Wohnung zu stecken, es für Tabak, Trinken oder den Spielautomaten nutzen - alles Dinge die auch nicht unbedingt vom Regelsatz zu bestreiten sind. und wieviele Leistungsbezieher interessiert das !? Kai, Du musse nich päpstlicher wie de Papst werde! Hoascht mi !

  • Zitat

    Regelbedarfs Ermittlungsgesetz RBEG

    @ kai - was macht denn das Gesetz ? Es dient der Ermittlung des Regelsatzes - dies beeinflusst aber nicht die spätere Praxis vom Regelsatz Zahlungen direkt über das JC auszuführen, wenn der davon 200€ für den mtl. Puff Besuch zahlen möchte so ist das auch seine Sache, und das die Zahlung direkt durch das JC erfolgt ist eine reine Service-Leistung !

  • Rechtlich gesehen ist Kais Aussage aber durchaus korrekt, hat das BSG vor Jahren mal entschieden.


    Jedoch ist die Antwort in diesem Fall erst dann korrekt, wenn Kai gefragt hat, ob der TE es (nicht) so wollte, er also mit Abtretungserklärung bestimmt hat, dass das Amt die volle Miete an den Vermieter bezahlt.


    Denn dann wäre das korrekt, dann handelt das JC -wie eine Bank, die einen Dauerauftrag ausführt- nur Im Auftrag dessen, der das Geld an den Vermieter abgetreten hat.

  • Horst das hat nichts mit Päpstlich zu Tun das ist Recht. Und wer Recht hat soll auch Recht erhalten. Wer was mit seinem Regelsatz macht, ob er das Verjubelt oder was auch immer, hat keinen zu interessieren. den gibt es einmal im Monat und fertig. Und wenn er die Wohnung nicht halten kann, aus Gründen das die Miete zu Teuer sein soll, und der Komunal Träger will die nicht Übernehmen, kann er einen Antrag Stellen für eine Wohnung. die Umzugskosten sind dann zu Übernehmen. dazu geben es zahlreiche Urteile.

  • Zitat

    Rechtlich gesehen ist Kais Aussage aber durchaus korrekt,

    deswegen flutscht das ja auch mit dem HARTZ IV hervorragend in vielen JC denn dann sagen dort die Vorgesetzten, wissen sie was guter Mann schauen sie das sie ein eigenes Konto bekommen wir sind nicht Ihre Bank! Schon das sich das BSG mit sowas rumschlagen muss zeiigt doch wieder einmal das man von Reformen die etwas verbessern sollten absolut nicht sprechen kann. Die Deutsche Rechtsprechung macht aus einem Gesetz 5 Neue mit der Folge das alle und jeder den Überblick verlieren! Wie sollen sich denn die angeblich unqualifizierten Menschen die unter ALG II ja zu Hauf zu bestehen scheinen da noch auskennen.letztlich doch nur noch unter Inanspruchnahme von Juristen und das ist dann ja wohl auch die Zielsetzung des Ganzen - mit Kostensenkung oder Vereinfachung in diesen Bereichen hat das doch nun wirklich nichts mehr zu tun, das läuft allenfalls noch unter Volksverarschung! Der nächste Schritt ist doch schon vorprogrammiert, die bisherige kostenfreie Rechtsvertretung aufgrund von PKH wird ja schon in Frage gestellt und wird zukünftig dann anteilig bezahlt werden müssen, dann gibt's die Advo-Card bald mit 10 € Kanzleigebühr !!! Nach dem guten Prinzip der KV !!!

  • Zitat

    Und wer Recht hat soll auch Recht erhalten.

    Kai, Recht haben und Recht bekommen - da gibt es für die Gerichtsversionen einen schönen Spruch : Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand ! Warum wohl ???

    Kann ich Dir sagen, weil wenn sich 3 Deutsche zusammenfinden und ein Urteil fällen sollen, 4 Ergebnisse bei rum kommen und dies nicht zuletzt weil jeder Rechtsverdreher bei Gericht seine Version so zurecht schneidert das er Dir in der Vorabauskunft schon mal erklärt das Du natürlich absolut im Recht bist, so läuft's doch bei Turtle im Job auch, haben wir doch hier alles schon 100 Mal und mehr durch - Job-Center sind immer im Recht - nur die Urteile bei Gericht sagen da bekanntlich etwas anderes! Vielleicht weil Papier so geduldig ist !

  • Horst da ist in der Tat was wahres dran. So oft wie das Hartz IV Gesetze geändert wurde geht auf keiner Kuhhaut mehr. Das stellt in der Tat ein Problem da, eben drumm weil immer und immer wieder alles geändert wird, dass SB Arbeiter sich nicht richtig darauf einstellen können. Zudem wird das auch beklagt in den Sozialgerichten, das diese auch die Meinung vertreten das es teilweise eine richtige Katastrophe ist, und der Leistungsbezieher das Vertrauen in einer Behörde vollkommen verloren hat. Hier lege ich Protest gegen den Gesetzgeber ein, dass dieser solche Zustände hervorruft mit seiner Vorgehensweise immer und immer wieder die Gesetze zu Ändern, das zu einer großen Unsicherheit führt.

  • Ja Papier Fosskuhle usw ist mir ein Begriff. Hier kann man nur Bitten bei den Frau Richterinnen, und Richter, eventuell ihre Urteile anders auszulegen so das die Anwendungen rechtlich vorgegeben sind. Rechtliche bezeichnungen wie angemessen, Transparent usw, sind Rechtsbegriffe die keine eindeutige Deffinition haben, und ausgelegt werden können nach eigenem Ermessen. Und genau da liegt der Hund begraben, warum es so viele Probleme geben. Ob Verordnungen, oder Gesetze durch den Gesetzgeber werden dann nach freien Ermessen ausgelegt. Beispiel Kann Reglungen. Auch ne Sache die zu Sehen ist wie einer Lustig ist. Bei einem wird etwas genehmigt, bei einem anderen nicht, obwohl es ein und die selbe Sache ist, und man sich auf das Kann beruft. Sorry bitte Horst das ist ein haufen Scheiße.

  • ..und deswegen gehört da auch mal ne Menge von abgeschafft, damit man mal wirklich von Reformen sprechen kann oder man führt das Bürgergeld ein, da bekommt dann jeder einen Mindestsatz selbst wenn der Arno Dübel heisst und man regelt dann nur noch was bei den Dingen die dem Staat auch was bringen, sprich Hinzuverdienste, damit kann man dann auch gleich die unsäglichen Diskussionen um die 400 oder zukünftig 450 € Jobs beenden läuft alles unter Hinzuverdienst und ist zu besteuern!° In den Niederlanden sind sie grade an der MWST-Erhöhung auf 21 % im Gange weil die pro Kopf sogar noch mehr in die EU einzahlen wie wir Deutsche und irgendwo muss die Kohle dann herkommen, und ist das erst einmal dort durch kommt das auch bei uns, ein Grund wird sich immer finden !

  • Auch das ist richtig das es eigentlich überflüssig ist in manschen Sachen das sich ein BSG mit so was herumschalgen muss. Das liegt aber nicht ausschließlich an den Gerichten, sondern weil hier regelrecht höchstrichterliche Entscheidungen einfach ignoriert werden. Und ich die Behauptung aufstelle das Jobcenter sich Teilweise benehmen was die Rechtssprechung betrifft wie in einer Kasperbude. Sorry bitte. Warum sind denn die ganzen Sozilgerichte regelrecht komplett überfordert mit Verfahren, das denen die Akten bis an die Decke wächst. das ist doch nur darauf zurückzuführen das Behörden nicht immer korrekt Arbeiten, obwohl es in der Pflicht liegt. Und der Leistungsbezieher sich als ungerecht behandelt fühlt. Zurückzuführen auf mangelnder Aufklärung, oder auf Verderben versucht wird Kosten einzusparen. Hier werfe ich sowohl den Gesetzgeber als auch der Politik völliges Versagen vor.

  • Horst zu den Besteuerungsverfahren, sehe ich die Sache so, das die untersten Einkommen in der Besteuerung entlastet werden sollten. Weiter Punkt ist der Progressionsvorbehalt, der ebenfallst nicht in Ordnung ist. Was die 400 EUR Jobs betrifft, oder die Arbeitnehmerüberlassung, ist alles Schröders Werk mit seiner Agenda 2010. Was glaubst Du denn warum wir heute in solch einer Situation sind, das der überwiegende Teil der Beschäftigungen nur noch über die Arbeitnehmerüberlassung abgewickelt wird, und es nur seltener zu Festanstellungen kommt in den Firmen. Und wenn ich mir so eine Lobbyisten Partei anschaue wie die FDP es ist, Horst da bekomme ich das blanke Kotzen.

  • Zitat

    Warum sind denn die ganzen Sozilgerichte regelrecht komplett überfordert mit Verfahren, das denen die Akten bis an die Decke wächst. das ist doch nur darauf zurückzuführen das Behörden nicht immer korrekt Arbeiten, obwohl es in der Pflicht liegt.

    nee,das war versteckte Lobby - Arbeit unseres Altkanzlers namens Gerhard Schröder - wohl wissend das er seiner Berufsgruppe vor dem Abgang zu den Tycoonen der Gasbranche auch noch etwas schuldig ist - Kanzeli Gerhard Schröder grüßt Rest-Deutschland, schließlich will man ja noch seine Memorien nochn an den Mann bringen und bis in alle Eweigkeit auch noch in Talkshows präsent sein, spart das Allabendliche Essen gehen mit Freunden auf eigene Kosten oder warum glaubst Du das seine neue Alte plötzlich Landesvorsitzende werden will, die wissen da oben schon wie sie sich die Wundertüte "Einkommen" noch über Jahrzehnte voll machen! Wer im Bundesrtag gehen muss findet sich dann im EU - Parlament wieder, von den Ärschen nagz keiner am Hungertuch, die haben alle Dienstwagen und ihre sichere Altersversorgung und es gibt ja genug die davon profitieren und sie deshalb Jahr für Jahr wiederwählen ist ja nicht jeder Wähler wie ich so mutig denen mal vor Augen zu halten woher die Braune Kacke in diesem Land Zulauf erhält. Hab der lieben Sahra Wagenknecht mal ein T-Shirt für unseren Bundestagspräsidenten übergeben, auf dem farblich dargestellt 5 Kugeln eine schräge runter rollten unten dann ein Dampfender Haufen Scheisse "Braun" versteht sich weil es zu gut passt ! Misch mal die Farben unsere etablierten Parteien und schau Dir dann das Ergebnis an - besser kann man nicht erläutern woher der Braune Mist kommt ! Und wenn man sieht was da in Berlin und auch an der Länderspitze abgeht und gänzlich jede Alternative fehlt bzw.von der Mehrheit der Bürger nicht gesehen wird, dann haben es die meisten auch nicht anders verdient als von HARTZ IV verarscht zu werden ! Das sollten die sich mal in Frankreich oder Griechenland oder Spanien erlauben, was unsere Politiker sich hier seit der Wende erlauben, angefangen bei der ganzen Kungelei in Berlin und im Osten, wer da was zu sagen hat und wer da mit wem eine Schmierenkomödie nach der anderen durch zieht. Bei meinem ersten Sozialgerichtsverfahren habe ich die Einschätzung eines ARGE Juristen gegenüber einem RA -Kollegen auf dem Flur im Sozialgericht mitbekommen, von einer Prozesswelle von 10.000 Fällen und Arbeit für dioe nächsten 2 Jahre war da die rede und diese Einschätzung war vollkommen realistisch!

  • Ich war gestern Abend zum Grillen eingeladen bei meinen Freunden, der Mann ist Niederländer und arbeitet Weltweit, nun muss er auch wieder warten ob sein Arbeitsvertrag verlängert wird in den NL läuft ja sehr viel über Zeitarbeitsverträge -und Firmen. Seine Aussage zu unserer Zeitarbeit ist die das man die bei uns ansässigen nicht mit denen in dne Niederlanden vergleichen kann, die bei uns als Marktführer bekannten wie z.B: Ramstad sind dort als absolut schlechte Branchenunübliche Unternehmen bekannt, weil dort als Abzocker und unseriös verschrien und hier will uns jedes JC erzählen wir müssten denen die Lohntüte füllen damit so ein Vorstandsdrecksack wie der Clemnsz der hier NRW Arbeistminister war auch weiterhin schön die fette Kohle am Monatsende abgreifen kann!


    Daran sieht man mal was für Blindgänger in den JC'n arbeiten!

  • Bei meinem ersten Sozialgerichtsverfahren habe ich die Einschätzung eines ARGE Juristen gegenüber einem RA -Kollegen auf dem Flur im Sozialgericht mitbekommen, von einer Prozesswelle von 10.000 Fällen und Arbeit für dioe nächsten 2 Jahre war da die rede und diese Einschätzung war vollkommen realistisch! //////


    Aber sicher doch ist diese Einschätzung realistisch. Das Überwiegt weit Höher als 10000 Fälle. Die haben Berge von Akten da Liegen die bearbeitet werden müssen, und ich der Meinung bin das es sogar eine Unterbesetzung an Personal insgesamt gibt.