Bedarfsgemeinschaft

  • Zitat

    Das ist wieder typisch Gruni: Bist du hier der Forenboss, der bestimmen darf, wer sich wie aufführt.

    nee , ansonsten würde ich es so praktizieren wie Du es machst in Deinem Heimatforum, hier genießt Du immer noch den Bonus der Tolleranz aller; eigentlich schade ! Aber nur um es Dir gleich zu tun werde ich auch kein Forum eröffnen! Ich stänkere Dich viel lieber hier weiter nett und freundlich an! Kommt doch gut wenn man mit den eigenen Waffen bekämpft wird oder wie siehst Du das warum sollte man einer Zicke nicht zickig kommen !?

  • Nun ja, es ist ja auch nicht sonderlich hilfreich, wenn man sagt, dass man 220 Euro ALG 2 bekommt, es in Wirklichkeit 220 Euro + Miete ist und man noch nichtmal die Berechnung des Amtes zur Verfügung stellt.


    Was wäre dir denn eine Hilfe? Wenn dir jemand sagen würde, dass die Beiden z. B. in Wirklichkeit 700 Euro Anspruch haben? Das geht leider nicht, Kristin, dazu enthalten deine Beiträge schlichtweg zu wenig Angaben.


    Wer soll denn auf welcher Grundlage bitte beurteilen können, welcher Betrag korrekt wäre?

  • Woher soll ich wissen,dass miete auch alg 2 ist? Mein Sachbearbeiter sagte mir,das wird extra berechnet und zählt nicht zum Lebensunterhalt!
    Außerdem könnte man das dann auch einfach erfragen wie es Horst grunert und Kai n tun!
    Nur weil du bei einer widerspruchstelle arbeitest,musst du nicht davon ausgehen,dass alle leute von allem bescheid wissen!
    Denn ich kenne mich damit nicht aus,ich bin durch eine notsituation da hinein geraten und meine freundin kennt sich damit auch nicht aus!denn wenn ich alles wüsste,müsste ich keine Fragen stellen

  • kristin habe ich zur Zeit keine Antwort drauf. vielleicht ein anderer. Für mich steht fest das beide einen Regelbedarf haben in Höhe von 337 EUR in einer Bedarfsgemeinschaft, und das die Miete nichts mit dem Lebensunterhalt zu tun hat, und auch nicht geschmälert werden darf durch anteilige Mietzahlungen. Ob nun Deine Freundin mit Ihren Freund die Miete selber Zahlen, oder diese überwiesen wird durch das Jobcenter.