Darf man einen Kleingarten haben, wenn er Besitzer von Grundsicherung ist?
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Ob dies nun ein Kleingarten ist oder ein Baugrundstück, wenn dessen Wert innerhalb des Schonvermögens liegt, darf man das haben. Das gesamte Vermögen des Betroffenen darf die Summe der Rechnung Lebensjahre x € 150 + € 750 (für notwendige Anschaffungen) nicht überschreiten!
Gawain
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@ Kamilla - Warum denn nicht? Soviel ich weis, werden diese Parzellen doch sowieso ermietet/gepachtet und wenn die Leistung dafür bereits vor dem Eintritt der Bedürftigkeit geleistet wurde ist das Geld ja nicht mehr vorhanden und zurück zu fordern ist da dann auch nichts, das wird wohl schon so in den Vereinsstatuten festgelegt sein. Wenn dann natürlich die weitere Leistung für die Parzelle ansteht wird es schon komplizierter, das etwas teurere Hobby wird aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen, denke ich mal !
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Genau, wenn er gepachtet ist, dann kann ohnehin niemand etwas dagegen haben, schließlich bezahlt man ja die Pacht aus der Regelleistung.
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Zitat
schließlich bezahlt man ja die Pacht aus der Regelleistung.
na, ob das bei 3000€ im Jahr noch aus den Regelleistungen möglich ist, bezweifel ich doch mal ganz stark, aber vielleicht stundet der Gartenverein ja die Summe auch bei besonders netten Pächtern oder diese haben die für einen längeren Zeitraum gepachtet z.B. 5 Jahre im Voraus!
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Zitat
3000€ im Jahr
Was? So teuer? Für dieses Geld könnte man ja 3 Campingplätze dauerhaft belegen und hätte dort noch Strom und Wasser. -
@ Gawain - kannst ja mal auf dem Campingplatz nen Gartenteich, nen Springbrunnen, Gemüse und Blumenbeete oder Sträuche und Bäume pflanzen, Strom und Wasser gibt es in guten Gartenanlagen auch und eine Mitglieder Ordnung die genau regelt wie viele Stunden Du Gemeinschaftspflege ect. zu erbringen hast ! Da wird sogar geregelt wie hoch die Hecke oder wie groß die Rasen und Beetefläche zu sein hat und dafür zahlt man dann auch richtig Asche - gibt natürlich auch die Gärten wo unsere Migranten in der Überzahl sind, die Deutschen diesbezüglichen Gepflogenheiten, Gesetze und Vorschriften keine Sau interessiert und wo Nächte lang Polka getanzt, Wodka gesoffen und jeden Abend Grillparty gemacht werden, weil die Integration noch nicht soweit durchgedrungen ist das ein Schrebergarten keine Datschia ist und somit zum Wohnen und Übernachten nicht unbedingt für die nächsten 6 Monate gedacht ist. Das Unterhaltungsprogramm kann dort bisweilen sogar den Tatort am Sonntagabend im ZDF ersetzen, und ob das auf dem Campingplatz so machbar ist -glaub ich bei den Gebühren die da verlangt werden nun ganz sicher nicht obwohl es da ja inzwischen auch schon Gartenzwergkulturen zu besichtigen gibt !
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Die DA der BA zu § 12 sagt dazu: "Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind einschließlich der Lauben gemäß § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes in der Regel nicht zu verwerten."
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