Eigentumswohnung Ablehnung Sonderzahlung

  • Person bezieht Grundsicherung im Alter und lebt in einer kleinen Eigentumswohnung.
    Wegen Sanierungsarbeiten am Abwasserkanal, muss jede Partei im Haus eine vierstellige Summe bezahlen.
    Das Sozialamt hat die Sonderzahlung abgelehnt, will aber über 12(!) Jahre ca. 18 Eur monatlich mehr an Grundsicherung bezahlen.
    Abgesehen, das diese Forum der Abzahlung keine Firma und kein Hausverwalter mitmacht, ist der Bewohner vielleicht dann gar nicht mehr am Leben.


    Wie kann man und mit welcher Begründung am besten gegen den Bescheid vorgehen?


    Vielen Dank bereits!

  • Hallo Frank 231 - die Kommunen haben ja in der Regel sowas wie einen Ortsvorsteher, mesit auch Leute die in der politik der Kommune etwas zu melden haben oder aber die richtigen Fäden ziehen können damit die Kuh vom eis kommt. Hast Du schon mal daran gedacht ! Oder einen Termin beim Bürgermeister zu machen und die Problematik auf den Tisch zu bringen. Meist sind bei öffentlichen Sanierungen ja ganze Strassenzüge betroffen und es werden die Kosten für jeden Anschluss aus allen Anliegern ermittelt, eventuell ist in dieser Schlüsselung ja auch schon vorgesehen wie man vorgeht wenn sich solche Fälle wie Deiner dadrunter befinden, ist nur so ein Gedanke, aber vielleicht hilft Dir da jemand weiter wie die SB's auf dem JC!!


    Zitat

    öffentliche Straße ist nicht eure Sache. Ist Sache der Stadt

    ach Kai wenn#s immer so schön einfach wäre, leider zahlen die Anlieger in einer Strasse mehr als Du dir vermutlich vorstellen kannst, Das Schlimme ist das Du damit letztlich einverstanden sein musst, so simpel wie Du denkst ist das mit der Trennung Straße - Grundstück nämlich nicht ! Fängt doch schon im Winter mit der Haftung bei Eis und Schnee an und das sind noch die leichtesten Probleme die man als Hauseigentümer oder Eigentumswohnungsinhaber zu lösen hat. Die Hausverwaltung bei einer Eigentumswohnung in die Pflicht zu nehmen hört sich solange gut an bis zu dem Zeitpunkt wo die Frage aufkommt wer denn denn die Hausverwaltung beauftragt und bezahlt - dann bist Du als Egentumswohnunmgsbesitzer ganz schenll wieder da wo Du vorher mit der Fragestellung der Verantwortung auch schon warst, nämlich unter anderem auch wieder beim Eigentümer der Eigentumswohnung und musst Dich dann mit den anderen Miteigentümern auf eine Lösung verständigen !

  • Frank , aber nicht die Kosten die Anfallen was öffentliche Straße ist. Die Straße an sich, hat nichts mit dem Abwasser Rohr zu tun. Der Schaden am Rohr selber das vom Haus dort hin Führt, denke ich mir ist Sache der Hausverwaltung.

  • Horst das mit der Haftung ist eh so eine Sache. Für meine Begriffe ist es falsch, wenn bei eis und Schnee auf dem Bürgersteig jemanden etwas passiert weil kein Schnee geschaufelt wurde, das der Mieter oder der Vermieter haftet. Eigentümer des Bürgersteigst ist die Stadt nicht der Eigentümer oder Mieter. Wäre das selbe wenn wer Haftet für fremde Grundstücke

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    denke ich mir ist Sache der Hausverwaltung.

    Kai hast Du meinen Tread komplett gelesen ?? Dann weist Du doch was mit der Hausverwaltung ist, Jeder Eigentümer ist dann da Chef und die Hausverwaltung ist auch von ihm mit beauftragt oder meinst Du die sind Eigentümer vom Keller Dach und Garten !???

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    t. Eigentümer des Bürgersteigst ist die Stadt nicht der Eigentümer oder Mieter. Wäre das selbe wenn wer Haftet für fremde Grundstücke

    Mag ja sei, dann beauftragen die ein Unternehmen und wer zahlt es letztlich ??? Alle Anwohner alos auch Du, damit die Kosten niederig bleiben wird der Hauseigentümer in die Pflicht genommen, kannst Du dieser nicht nachkommen musst Du sogar bei der Stadt anrufen die schicken dann jemanden raus, so läuft das in der Regel!

  • Horst wie sieht das denn aus wenn man, die Stadt in Kenntnis setzt leute hört mal, hier ist das Rohr da und da Kaputt das muß Repariert werden. Bitte seit doch so nett und beseitigt den teil der Strasse damit wir den zugang zu diesem Rohr haben.

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    Horst das mit der Haftung ist eh so eine Sache.

    Kai da sist eine ganz einfache Sache, Du wirst beauftragt, ohne Bezahlung aber eben mit der Pflicht und daraus ergibt sich die Haftung - denn wie will die Stadt denn erfahren ob Du Deiner Pflicht nachkommst oder nicht, willst Du und die anderen Anwohner Geld bei den jährlichen Abgaben sparen musst Du Dich wohl oder übel auf diese Pflichten einlassen! Dann stehts Du aber auch in der Verantwortung, kannst Du dieser Aufgabe nicht nachkommen, und daraus ergibt sich dann eine Situation der Haftung sagt die Stadt " der war's, der hat sich nicht an die Aufgaben gehalten! Also haftet wer ??? Du ! Ist doch ganz einfach !

  • LÖL Horst so einfach soll das gehen das die Stadt Sagen kann hört mal ihr steht in der Pflicht unsere Grundstücke frei von Schnee zu machen ?? Passiert was wenn ihr das nicht macht haftet ihr ?

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    Bitte seit doch so nett und beseitigt den teil der Strasse damit wir den zugang zu diesem Rohr haben.

    Kai, mal anders gefragt, was willst Du denn sonst machen als das was Du grade schreibst!? Willst Du die Straße selber aufbuddeln ? Mal abgesehen das dann die Grün - Weissen oder neuerdings Schwarzen wohl ganz schnell bei Dir vor der Tür stehen wegen unerlaubten Eingriffs in den Strassenverkehr ergeben sich das aus den nicht vorhandenen kenntnissen wo was an Leitungen und Kabeln Dein Vorhaben durchkreuzt noch ganz andere Probleme ! Schuster bleib bei Deinen Leisten - mach Du Maschinen bau und überlass das andere dem Bauhof der Kommune! :D Sonst hat bald keiner mehr Strom, Gas, Telefon und Internet mehr in Deiner strasse und alles wegen einem Abwasserrohr! :D :D

  • Horst Lache. Stimmt doch. Wenn ich Eigentum habe, ich habe festgestellt das an meinem Abwasserrohr ein Schaden ist das unter einer öffentlichen Strasse liegt rufe ich die Stadt an und sage denen. Leute hört mal hier steht eine Reparatur an an dieser Stelle ihr müsst die Strasse Aufreißen damit man an diesem Rohr kommt. Schließlich ist das ja eure Strasse die mein Rohr bedeckt, und ich keinen Zugang habe.

  • Zitat

    LÖL Horst so einfach soll das gehen das die Stadt Sagen kann hört mal ihr steht in der Pflicht unsere Grundstücke frei von Schnee zu machen ?? Passiert was wenn ihr das nicht macht haftet ihr ?

    so ist es ! Meine Vermieterin ist 84 Jahre und wenn ich nicht den Bürgersteig frei machen kann, muss sie die Stadt anrufen damit die einen Unternehmer schicken der das macht, wenn sie niemand anderen findet der sich dafür her gibnt! Heisst sogar der Vermieter kann Dich als Mieter mit in die Pflicht nehmen, hier ist es nur so wenn ich das dann nicht mache, haftet der Hauseigentümer - weil der ist vor Ohr kann ide Situation einschätzen und muss letztlich die Verantwortung der Stadt gegenüber tragen. und das ist nur Winter , so ist es auch mit Gehhwegplatten die sich absenken, Dinge die auf dem gehweg abgestellt sind und den Durchgang behindern und und und ! Für alles steht zunächst einmal der Anlieger in der Pflicht!

  • Zitat

    Schließlich ist das ja eure Strasse die mein Rohr bedeckt, und ich keinen Zugang habe.

    wie kommst Du darauf das Dir das Rohr gehört !? Du zahlst lediglich dafür das Du am öffentlichen Netz angeschlossen wirst in diesem Fall am Abwassernetz !

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    das Du am öffentlichen Netz angeschlossen wirst

    ab Grundstücksgrenze der Allgemeinheit, dem Steuerzahler! und das das alles in Schuss gehalten wird dafür trägt dann die Kommune die Verantwortung und wenn sie Kohle dafür haben muss wird der Haushalt der Kommune damit belastet und damit das nicht jedes Jahr ausufert wird ein Haushaltsetat mit geschätzten Kosten vom Bürgemeister der Allgemeinheit vorgestellt und von den politischen Vertretern im Stadt oder Gemeinderat kritisch unter die Lupe genommen und entweder als gut befunden und abgesegnet oder als verbesserungswürdig in die nächste Runde geschickt um Einsparpotential zu ermitteln. Reicht die Kohle für die Vorhaben bei Stadt und Gemeinde nicht aus werden Anträge auf Zuschüsse beim Kreis, Land oder Bund gestellt und vielleicht genehmigt manchmal dauert sowas Jahre und das alles wegen der vielen Scheiss Rohre wie in Deinem Fall ! :D

  • aha Lache Horst so geht das. Verstanden


    geschätzten Kosten vom Bürgemeister der Allgemeinheit vorgestellt :-)))))))))))))))) dann ist Aachen eines der schönsten Farbenparadiese LÖL