Kündigung wegen Hausverkauf

  • Wenn Mieter und Vermieter einen Vertrag schließen, wo erscheint da das Jobcenter? Der Vermieter hat zu keiner Zeit das Jobcenter aufgefordert, ihm die Kaution zu überweisen, dies erfolgt ausschließlich auf den Wunsch des Mieters. Worauf also soll das Jobcenter sein Recht auf die Rückforderung der Kaution begründen? Etwa weil es einen Überweisungsträger ausgefüllt hat?

  • Gwain, richtig. die Mitwirkungspflich ist erfüllt. Aber wer übergibt denn die Mitkaution den Vermieter, damit die Leistung der Mietkaution erfüllt ist, und das es zu einem Mietvertrag kommt doch das Jobcenter als Leistungserbringer, NIcht der Mieter.

  • @ Kai N - stell Dir mal vor das wäre so das das JC nur weil es Überweisungen in Deinem Auftrag tätigt dann einen Rechtsanspruch gegen den Empfänger bekommt und Du lässt die nächsten 3 Monate Deine LV die ja vielleicht schon richtig gut angespart ist, sagen wir bis zur Freigrenze, vom JC dort zut Versicherung überweisen und das JC könnte dann den Zugriff durch die Überweisung beanspruchen :D :D : D dann lass mich bitte Dein Sachbearbeiter sein ! :D :D

  • Mensch Kai, jetzt hast Du heute Abend in vielen Dingen gut recherchiert, hatte alles Hand und Fuß, jetzt stell doch nicht wieder irgendwelche unsinnigen Behauptungen auf!
    Stell Dir doch einfach mal vor, Du würdest unaufgefordert Deinem Nachbarn € 100 überweisen und nach 3 Jahren kommst Du auf die Idee und willst diese zurück haben? Der Nachbar sagt aber nur "Dankeschön" und zeigt Dir den Vogel! Was willste dagegen machen? Kein Gericht würde den Nachbarn dazu verurteilen Dir diese € 100 wieder zurückzugeben! Warum? Ganz einfach: Es existiert kein Vertrag zwischen Dir und Deinem Nachbarn, welcher die Rückzahlung der € 100 regelt!

  • Halt stopp, in meinem Auftrag. Das was Überwiesen wird oder wie auch immer, muss in einem Bescheid festgehalten sein. Solch ein Bescheid muss auch beinhalten das die Mietkaution gestellt wurde. Aber wenn das nun nicht in solch einen Bescheid ist was dann.


    Wenn die Miete überwiesen wird direkt vom Jobcenter oder der Strom steht das in einem Bescheid.

  • Kai N - Du wirst nicht umsonst als Hilfebedürftiger betitelt - das Amt hilft Dir wo es geht, also auch bei der Überweisung - vielleicht weil Du grade kein eigenes Konto besitzt! Aber es handelt in Deinem Interesse und in Deinem Interesse sollte es dann auch liegen jemanden der Dir hilft nicht in Haftung für etwas zu nehmen was Du im Grunde zu tun hast! Ist bei einem Ersten Hilfe Einsatz am Unfallort auch so, da wird der Helfende auch nicht vor den Kadi gezerrt wenn er beim Leisten der Ersten Hilfe etwas falsch macht, der Betroffene darf sich vielmerh drüner freuen das ihm geholfen wird, selbst wenn dies zu einer sagen wir mal Quershnittslähmung geführt hat! Ist nun mal so, ohne seine Hilfe könnteste ja auch Tod sein als der dem geholfen werden musste und so ist das auch mit dem JC - sei froh das sie Dir die Arbeit abgenommen haben, ohne Konto und ohne Zeugen sagt sonst Dein Vermieter : Jung hab ich nie von Dir gekriegT! :D Ätsch !!

  • Zitat

    muss in einem Bescheid festgehalten sein.

    die Erstellung eines Bescheides kostet ungefähr 25€ !!! Kai willst Du das jeder ALG II Bezieher in Deutschland wegen Deiner Betrachtungsweise zukünftig mit diesen Kosten belastet wird nur weil alles in einem Bescheid erfolgen muss/aus Deiner Sicht soll !??? Die lynchen Dich wenn die rauskriegen das das auf Deinem Mist gewachsen ist ! Und ich bin mit dabei :D :D :D


    Das steht in der Akte und im PC und das reicht!

  • Horst. Die Lynschen mich schon nicht. Aber das ist wirklich so. Wird die Miete, Strom, oder was auch immer direkt vom Jobcenter überwiesen, steht das auch so in einem Bescheid. auch die Zahlung die an einem Leistungsbezieher gezahlt wird. Demnach muss auch die Mietkaution dort dokomentiert sein, wenn kein Darlehen erbracht wurde, oder wenn es kein Darlehensvertrag gibt.


    Beipiel Darlehen an die Stawag : Festbetrag durch die BA usw so ist das mit allen wenn es angewiesen wird durch das Jobcenter bzw durch die BA
    Die Mietkaution muss in einem Bescheid dokomentiert sein wie auch immer.

  • @ Kai N - klar steht das im Leistungsbescheid wenn Miete oder sonstige regelmässig wiederkehrenden Leistungen mtl. von Deinem Bedarf einbehalten oder überwiesen werden. Die Umzugsbewilligung, als auch die Wohnungsrenovierungskosten, sowie die Kosten für das Umzugsunternehmen und auch die Kaution ergehen aber auch in einem diesbezüglichen Bescheid, selbst wenn Du den Umzug privat durchführst und hierfür eine Pauschale erhälst stehen da die Km und die 0,19 Cent für jeden Km drin , dann weiste doch auch wo Du die Kaution die Dir bewilligt wurde zu finden ist, schau einfach mal genau hin ! - Nur einen Extra Bescheid zu erstellen das die jetzt an Deinen Vermieter ergangen ist werden die bermutlich nicht auch noch zu Papier bringen das wird dann wohl lediglich eine Position in Deinem Gesantbescheid zum Wohnungswechsel ausmachen! Sei froh wenn man dann da nicht schon direkt eine Rückzahlunhsvereinbarung geltend macht, sollte man vielleicht zukünftig grundsätzlich machen ! Um bei einer nochmaligen Antragstellung nicht in solche Diskussionen zu verfallen wie wir sie hier heute Abend haben! Du wirst vielleicht auch eine 2. Mietkaution bekommen , wäre ich dann aber Dein SB würde ich Dir die Monat für Monat von den Regelleistungen abhalten, nicht aufgrund Deiner nicht vorhandenen Mitwirkungspflicht dafür Sorge zu targen das diese zurück erstattet wird, sondern aus der Fürsorgeverpflichtung Dich als Hilfsbedürftigen mit dieser Tätigkeit nicht zu überfordern ! :D

  • Na Horst wat iss dat denn Lache. Du böser SB Lache. Nö steht nicht drinne in so einem Bescheid mit der Mietkaution
    Von den Regelleistungen jeden Monat Anhalten ? Nö iss nicht siehe Urteil vom BSG

  • wie sehe Urteil vom BSG - mich interesiert nicht was die vorschreiben, die - Gerichte sondern was ich im Zweifelsfall durch bekomme zur Not bei Gericht ! Hab ich der Turtle auch schon mal erklärt, wenn alle Gesetze so eindeutig Rechtens wären, würden die JC ja nicht so viele Verfahren verlieren. Fakt ist, das ich in meinen Unterlagen die Leistungen als Bescheid erhalten habe, ist zwar schon einige Jahre her aber es ist ein Bescheid erfolgt, sogar das Spritgeld für 4 Fahrten auf 2 Km pro Richtung Wegstrecke ist dort aufgeführt! Soviel wird sich inzwischen wohl auch nicht geändert haben !

  • Also mein Vermieter hat mir im Januar nach sieben Jahren gekündigt und ich hätte schon zum 1.5 ausziehen gesollt hab aber keine passende Wohnung gefunden und da hat er mir noch bis zum 1.6 Zeit gegeben was zu finden. Er hat das Haus aber schon mündlich verkauft, aber die wo das Haus haben wollen unterschreiben aber den Kaufvertrag erst wenn ich ausgezogen bin und deswegen hat er mir mit Räumungsklage gedroht wenn ich zum 1.6 nicht weg bin. und ich bin mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand. Was soll ich jetzt machen?? Ich wohne in der Wohnung mit meinem Lebensgefährte.


    Ausserdem möchte ich wissen ob das Amt für eine teilmöbilierte Wohnung mehr zahlt als die Höchstgrenze von 255,00. Und muss mir das Amt auch wenn die Wohnung mehr als die Höchstgrenze kostet den Umzug genehmigen, weil der Vermieter mir wegen Hausverkauf gekündigt hat?

  • Katsche meines Wissen nach, wenn Du mehr als 2 Monate mit der Miete im Rückstand bist, ist die fristlose Rechtens. Wenn Du aber diese 2 Monate Mietzins zahlst, ist die fristlose aufgehoben. Damit heilst Du das. Ansonsten kann er Dich vor die Türe Setzen. Was die Zusage betrifft des mündlichen kaufs, dass dieser nur dann zu Stande kommt wenn Du ausziehst, dir auf Grund dessen zu Kündigen ist nicht zulässig.


    Beziehst Du Hartz IV und Deine Miete wird nicht direkt an deinem Vermieter überwiesen sondern an Dich und Du hast die Miete nicht gezahlt, erkenne ich für Dich wenig Hoffnung das, dass Jobcenter Dir Helfen wird. Dann hast Du dich des Sozialbetrugs schuldig gemacht. Warum, weil Du diese Sozialleistung als Miete, nicht abgeführt hast an deinem Vermieter. Zudem, wird durch das Gericht, die ARGE in Kenntnis gesetzt, wenn eine fristlose droht.