ZitatWas ist das ? Eine Bedarfsgemeinschaft.
@ Kai N - richtiiiiig ! Und deshalb wird sie ja auch mit im Leistungsbescheid berücksichtigt, Ihren Anspruch aber bitte an das Postfach der Unterhaltspflichtiugen Eltern ! Jetzt müsste es doch klickern, oder !? Der Junge Mann bekommt alles vom Amt die Junge Fra bekommt alles von Papa und Mama - also teilen sich beide die Kosten und das Einkommen, leider mit dem Nachteil das dies zu Lasten des jungen Mannes geht ! - So lernt der schon mal fürÄs Leben das Frauen nur Geld kosten !" (an Alle Emanzen, -ich geh ja schon in Deckung!)