Zu geringe Sozialleistungen?

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    Was ist das ? Eine Bedarfsgemeinschaft.

    @ Kai N - richtiiiiig ! Und deshalb wird sie ja auch mit im Leistungsbescheid berücksichtigt, Ihren Anspruch aber bitte an das Postfach der Unterhaltspflichtiugen Eltern ! Jetzt müsste es doch klickern, oder !? Der Junge Mann bekommt alles vom Amt die Junge Fra bekommt alles von Papa und Mama - also teilen sich beide die Kosten und das Einkommen, leider mit dem Nachteil das dies zu Lasten des jungen Mannes geht ! - :D So lernt der schon mal fürÄs Leben das Frauen nur Geld kosten !" :D :D (an Alle Emanzen, -ich geh ja schon in Deckung!) :D

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    ist auch dort ihre Meldeadresse. Und nicht mehr die Eltern.

    soweit okay - was aber nichts an der pflicht der Eltern am Unterhalt ändert, gilt egal wo sich das Kind befindet und bis zum Abschluss der Ausbildung oder bis sie selber vom Einkommen Ihren Lebensunterhalt bestreiten kann ! Aber eben nicht auf Kosten des freundes oder seiner Zahlstelle also dem JC ! Hoffe jetzt ist alles klar 1

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    Ich bezweifle, dass da jemand überhaupt intellektuell in der Lage ist, neue Eerkenntnisse aufzunehmen, geschweige denn sie zu verarbeiten und daraus zu lernen

    wir lernen bekanntlich bis zum Tod nie aus! :D Gawain, was hast Du den grade getan ? Auch gelernt das es Dinge gibt die Du nie für möglich gehalten hast, oder !? Warum dann so pessimisstisch !? :D Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ! :D

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    die Junge Frau ist mit 23 schon lange Volljährig und kann über ihr Leben alleine Entscheiden.

    auch richtig, nur ändert das an der Unterhaltspflicht ja solange nichts bis sie diese erfolgreich abschließt, abbricht oder als Hilfsarbeiterin Ihren Lebensbedarf selbst bestreiten kann! Ist vom Gesetzt auch nur so gewollt, damit man nicht noch neben der Ausbildung für den Lebensunterhalt eine weiter Arbeit annehmen muss! Sie kann sich ja zudem für alles mögliche entscheiden, nur nicht dafür eine Hilfebedürftigkeit bei Ihrem Freund zu erzeugen die nicht gerechtfertigt ist. Wenn Deine Ausführugnen stimmen würden, könnte sie ja auch die Ausbildung abbrechen und sagen wir es mal ganz krass, "Anschaffen gehen" mal unabhängig von der Rechtmässigkeit einer solchen Forderung, denn sie muss dann ebenso wie Ihr Freund alles mögliche tun um die Hilfebedürftigkeit abzuwenden, denn ein Leistungsanspruch besteht ja erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind mit denen man noch den Lebensunterhalt sichern kann, darauf beruht ja auch der Anteil der jungen Frau den sie bei den Eltern stellen soll !

  • @ Ceopard

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    Es ist ihre zweite Ausbildung, ihre erste hat sie anfang diesen Jahres abgeschlossen.

    Ihr seit echt Kings - schön das auch schon mal zu erfahren denn das ändert auch gleich wieder eine ganze Menge! Denn damit sind die Eltern im Grunde aus der Unterhaltsverpflichtung raus! Aber blos nichts davon hier erwähenn!? Sowas sind aber Fakten die relevant sind denn, jetzt besteht in der Tat ein Leistungsanspruch aber nicht nur auf ALG II sondern auch auf Behebung dieser Bedürftigkeit das Ausbildungsgeld könnte jetzt vermutlich sogar als Einkommen der BG einbezogen werden ! Auf jeden fall muss das dem JC mitgeteilt werden denn damit wird die Bedürftigkeit der BG tatsächlich auch auf die Lebensgefährtin umgeleistet, meldet Ihr das nicht begeht Ihr vorsätzlichen Leistungsmissbrauch !

  • @ Kai N - die besteht schon nicht mehr mit dem Abschluss der ersten Ausbildung ! Bei Abruch der ersten ausbildung kann es noch Gründe geben und auch bei einer weiterführenden Ausbildung, wenn die abgeschlossene Ausbildung als Fachbezogen anerkannt wird - bei Dir z.B. wäre das vor dem Studium eine Ausbildung zum Maschinenschlosser gewesen ! Hier wird aber grade von einer Zweitausbildung geschrieben!

  • Wird geschrieben Seite 5 : Anmerkung:


    Sie ist 24, habe mich vertan.


    Es ist ihre zweite Ausbildung, ihre erste hat sie anfang diesen Jahres abgeschlossen.


    Ich glaube sie bekommt Kindergeld, sicher bin ich mir nicht. wrde nachfragen.

  • Maschinenschlosser ? UPS die hatte ich 1984 abgeschlossen da gabs noch kein Hartz IV Meine Ausbildungen, habe ich in den Handwerkskammern absolviert, und Prüfungen. das nicht beendete Studium FH Großer Befähigungsnachweis auch HK alles was gibt im Schweißen e und Mag Bleche HK, ( 2 Prüfungen als Röntgen Prüfung ) Schweißaufsicht, für D und Europa weit HK, Betriebswirt des Handwerks ( Leider abgebrochen, war eigene Dumheit war mir zu langweilig geworden LÖL ) Habe ich versucht über das Jobcenter zu Widerholen, geben die mir nicht Scheiß . Ausbildereignungsprüfung habe ich auch.