Guten Tag in die Runde,
ich versuche derzeit die Lücke zwischen Ausbildung und Abendgymnasium mit ALGII zu schließen.
Da ich meinen Antrag bereits Anfang April gestellt habe, erwartet mich bei Bewilligung eine Nachzahlung von 2 Monaten. Da dies bereits die Lücke schleißen könnte, würde mir die Nachzahlung reichen.
Nach dem Motto: "Ich brauche Geld, beschäftigen kann ich mich allein ;-)" gedenke ich u.U. die mir angetraute Maßnahme nicht anzutreten. Die daraus folgenden Sanktionen sind mir, hinsichtlich der nächsten Monate, bewusst.
Ob sich die Sanktionen jedoch ebenfalls auf die Monate April und Mai beziehen nicht.
Meine Frage lautet also:
Werden anstehende Nachzahlungen ebenfalls von Sanktionen betroffen?
PS: Ich hoffe Ihr stört euch nicht daran, dass ich mich nicht umfassend, als Neuling, vorgestellt habe.
Mfg Miffiko