Nachzahlungen

  • Guten Tag in die Runde,
    ich versuche derzeit die Lücke zwischen Ausbildung und Abendgymnasium mit ALGII zu schließen.


    Da ich meinen Antrag bereits Anfang April gestellt habe, erwartet mich bei Bewilligung eine Nachzahlung von 2 Monaten. Da dies bereits die Lücke schleißen könnte, würde mir die Nachzahlung reichen.
    Nach dem Motto: "Ich brauche Geld, beschäftigen kann ich mich allein ;-)" gedenke ich u.U. die mir angetraute Maßnahme nicht anzutreten. Die daraus folgenden Sanktionen sind mir, hinsichtlich der nächsten Monate, bewusst.
    Ob sich die Sanktionen jedoch ebenfalls auf die Monate April und Mai beziehen nicht.
    Meine Frage lautet also:
    Werden anstehende Nachzahlungen ebenfalls von Sanktionen betroffen?


    PS: Ich hoffe Ihr stört euch nicht daran, dass ich mich nicht umfassend, als Neuling, vorgestellt habe.


    Mfg Miffiko

  • Sanktionen laufen immer ab dem Folgemonat des Wirksamwerdens des Sanktionsbescheides (§ 31b SGB II). Somit hat es für die Vergangenheit keine Auswirkungen.

  • Das stimmt, ich hatte mich auch mehrmals beworben. Tanke etc.
    Wurde aber nie genommen... Hab vor 2010 schon mal verzweifelt einen minijob gesucht... konnte dann mit dem wagen meiner mutter pizza ausfahren... Ein LKW beendete das Vergnügen... Warum ich nicht genommen werde: kein Plan... Ich vermute, es liegt an meiner tattrigen Hand... Ich werde furchtbar oft für suchtkrank gehalten... selbst von Leuten die mich kennen... es ist nur ne vermutung... kellnern fällt damit eh flach... hab ich aber auch schon probiert... nun ja... trotzdem danke


    PS: Jetzt helf ich Freunden und Bekannten für nix... Die haben auch mal was zu tun... sonst würde es ja langweilig werden...


    MFG Miffiko