Schimmel, Umzug wird nicht genehmigt.

  • Hallo!


    Ich habe in meiner jetzigen Wohnung ein Schimmelproblem, und zwar , das ich Schimmel an meinen Möbel und nicht an den Wänden habe. Da es eine Erdgeschoss-Wohnung ist, und ich das noch nie hatte, liegt es für mich an der Wohnung, und ich will ausziehen. Weil ich mit dem Vermieter auch nicht weiterkomme. (Selbst wenn ich mit Hilfe eines Gutachters, oder sonst wie beweisen könnte, das ich nicht schuld bin, wohne ich ja immer noch hier...)


    Das Amt sagt, Schimmel ist keine SGBII-Angelegenheit, sondern die des Mieters. Eine Wohnung, die billiger war wurde abgeleht (mündlich) ich kann dann Einspruch einlegen, wenn ich den Brief habe, dann könnte es einen Einzelfall-Entscheidung geben. Was so 6 Wochen dauern soll.


    Ich könnte jetzt wieder eine Wohnung bekommen, müsste mich aber bis Mittwoch entscheiden. Tja, jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll, einerseits will ich hier schnell raus, und bin froh wenn ich eine billige Wohnung anmieten kann, aber es könnte natürlich sein, das ich mit meinem Widerspruch Erfolg hätte (wobei der Sachbearbeiter mir da auch nicht viel Hoffnung gemacht hat) – aber wer weiß, wie es dann mit einer Wohnung aussieht.


    Was kommt denn auf mich zu, wenn ich ohne Genehmigung miete? Ich habe mir das erklären lasse, bin mir aber nicht sicher, ob ich das so verstanden habe.


    1. keine Kaution – klar
    2. Keine Umzugskosten- klar
    3. Nur Angemessene Nebenkosten – das ist mir nicht so klar, die kosten für die Nebenkosten werden doch eh nur so bezahlt, wie sie entstehen, und bei den Heizkosten gibt es eine Höchstgrenze
    4. keine Nachzahlung bei steigenden Nebenkosten
    5. keine Renovierungskosten (wusste bisher nicht, das ich welche beantragen konnte, das ist dann sicher auch ein Darlehen , oder)
    6. Da ich ja nur Wohnungen anmieten kann, die nicht teurer als meine jetzige sind, könnte ich, falls ich aus irgendeinem Grund dort wieder ausziehen will auch nur noch eine Wohnung nehmen, die genau soviel kostet, richtig?


    Ich möchte mich natürlich nicht in noch größere Probleme bringen, weil ich jetzt was übersehen habe. Aber da dass Amt offensichtlich nicht verpflichtet ist mir einen Umzug zu gewähren (auf die Umzugskosten würde ich auch verzichten), wird mir fast nichts Anderes übrigbleiben , oder? Ich müsste ansonsten die Mitsache vor Gericht / Gutachter durchkauen, und ich zweifele i-wie daran, das dass gut Ausgeht und wegen der Kosten...


    Liebe Grüße
    Double R

  • Ja, du kannst umziehen wohin du willst, bekommst aber keine Umzugskosten, Kaution usw. und nur maximal die bisherige Miete. Weiter passiert nichts.